Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: Thorberg am 19. Juni 2010, 11:53:03
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Hallo alle zusammen
Ich habe mal eine Frage und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich bin jetzt vor kurzem von der Schweiz nach Frankreich umgezogen mein Auto ist noch auf die Schweiz angemeldet, da ich noch ein paar Papiere benötige (habe schon alles beantragt), kann das mit dem Umelden noch ca 4 Wochen dauern, jezt benötige ich aber dringend einen Hänger und würde mir gern einen in Frakreich kaufen.
Kann ich den dann schon anmelden oder muss das Auto da dann vorher schon umgemeldet sein (Versichert ist das Auto schon auf Frankreich)
Vielen Dank schon mal für Eure hilfe
Freundliche Grüsse
Tobias Korschelt
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hallo,
soweit ich weiß, kann man einen Anhänger bis 499 kg ohne Anmeldung und Tüv einfach an das in Frankreich gemeldete Auto anhängen und mit dem Kennzeichen, das man auf dem Auto hat, fahren.
Haben wir auch so gemacht und das Kennzeichen vom Auto wurde mit Vorlage der grünen Karte nachgedruckt.
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manche malen sie auch das Kennzeichen selbst;-))
Das ist allerdings schon lange nicht mehr erlaubt.
Aber wie mein Vorredner schon geschrieben ist der Hänger bis 499 kg in F zulassungsfrei , und Hänger bis 750 kg sind über das Auto mitversichert.
Gruß Ralph
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Hallo Zusammen,
ich bin mal hier wieder über euren interessanten Beitrag gestolpert. Ist es denn günstiger in F einen Anhänger zu kaufen, habt ihr da eine Ahnung. Zugegeben, habe ich den Führerschein B bis 3,5 Tonnen, da darf ich doch nen Hänger ziehen oder? Also einen mit 499 kg?
danke Gruss Zaren