Grenzgaenger Forum

Autor Thema: 2. Wohnsitz für die Tochter  (Gelesen 5522 mal)

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Offline m_1973

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2. Wohnsitz für die Tochter
« am: 22. Juni 2009, 12:09:51 »
Hallo  :winkerwinker:

ich bin mit meiner Tochter in Frankreich angemeldet, da sie ja auch auf die Schule kommt. Jetzt will mein Noch-Ehemann, dass ich sie auch in D bei ihm anmelde (sozusagen als 2. Wohnsitz), damit wir bei der Scheidung, die bald ansteht, keine Probleme bekommen. GEHT DAS??? Seine Anwältin hat ihn erst nach der Ummeldung meiner Tochter darauf hingewiesen, dass ich einen franz. Anwalt benötige um die Scheidung durchzuführen (da Gerichtsstand nun Frankreich wäre da das Kind in F gem. ist), würde aber dann mords teuer werden. Wir haben auch alles im Vorfeld für die Scheidung geregelt (Scheidungsfolgevertrag) damit bei der Scheidung alles schnell und problemlos abläuft.

Kann ein minderj. Kind einen 2. Wohnsitz anmelden? (1. in F, 2. in D)

Wer kennt sich da aus und kann mir helfen?    ???

Offline Nicole

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Re: 2. Wohnsitz für die Tochter
« Antwort #1 am: 23. Juni 2009, 16:58:35 »
Hallo,

ich habe auch gerade das Problem. meine tochter und ich leben in frankreich und sind auch hier angemeldet. ich will aber eigentlich zurück nach deutschland ziehen. Allerdings wollte ich zunächst abklären, ob es tatsächlich günstiger für uns frauen ist, die scheidung in deutschland zu wählen. in frankreich wird wohl bei der scheidung noch die schuldfrage geklärt.
leider bin ich informell noch nicht sehr weit gekommen.
bezüglich wohnsitz weiß ich nur, dass es in europa generell keine 2ten wohnsitze mehr gibt. man kann -soviel ich weiß- mehrere erste wohnsitze haben. hierzu müßte dir eigentlich jede gemeindeverwaltung auskunft geben können (vielleicht in SB oder SLS anrufen, die kennen sich sicher aus).
welcher wohnsitz dann allerdings bei der findung des gerichtsstandes gilt, weiß ich nicht.


Offline m_1973

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Re: 2. Wohnsitz für die Tochter
« Antwort #2 am: 24. Juni 2009, 10:09:41 »
Hallo Axelle

ich habe jetzt auch rausgefunden, dass meine Tochter einen Hauptwohnsitzt bei ihrem Vater in D anmelden kann. Das geht, aber dann müssen wir bei der Scheidung das Wechselmodell für das Kind angeben, und das will ich nicht. Sie geht ab Sept. in F zur Schule und wohnt auch bei mir. Er seht sie wie vereinbart jedes 2. Wochenende und die Hälfte der Ferien.

Wie ich jetzt auch erfahren habe ist in meinem Fall der Gerichtstand da, wo das mindj. Kind lebt, also Frankreich. Da wir einen Vertrag vom Notar haben ist ja alles geregelt (Aufenthalt des Kindes, Güteraufteilung, usw.).

Die Kosten bei einer Scheidung in F können doch nicht so hoch sein, oder? Man braucht zwar 2 Anwälte, aber wenn doch alles geklärt ist sollte es nicht in die 10 000 EUR gehen!!!!!

Grüße Melie

Offline Nicole

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Re: 2. Wohnsitz für die Tochter
« Antwort #3 am: 29. Juni 2009, 20:13:23 »
Hallo Melie,

wenn ihr bereits alles notariell geregelt habt, dürfte für euch u. U. sogar Frankreich das günstigere 'Scheidungsland' sein. Die Rechtsanwaltsgebühren sind in Frankreich nicht so hoch. :doppeld:

Bei mir ist leider noch nix geregelt und der Ärger förmlich vorprogrammiert.  :-[

Ich wünsche Dir und deiner Tochter alles Gute und eine zügige und kostengünstige Scheidung. :winkerwinker:

Axelle

Offline luna1

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Re: 2. Wohnsitz für die Tochter
« Antwort #4 am: 01. Juli 2009, 14:47:18 »
hallo

dazu kann ich was dazu sagen, ich steh auch gerade in der Scheidung. Mein Mann is franzose und ich bin Deutsche
bleibe aber weiter in frankreich.

mein Ex und ich haben uns einen Anwalt genommen der 1mal im monat kostenlos ist, der führt jetzt sogar die Scheidung durch. Die Kosten alles in allem belaufen sich dann auf 1500€
Wir haben uns allerdings für eine gütige Scheidung entschieden. Das ganze Prozedere dauert ca bis anfng nächsten jahres dann wird der gerichtstermin bekanngegeben bei dem man auch erscheinen muss,und is die Scheidung auch schon durch.

Hab 3 kinder die auf mich überschreiben werden, aber wenn ich wieder in Deutschland arbeiten würde wären sie beiderseits versichert.

Also von der Unterstützung her halt ich es für besser in Frankreich zu bleiben, was jetzt alleinerziehende Mütter betrifft.

Gruss Luna1


Offline Zaren

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Re: 2. Wohnsitz für die Tochter
« Antwort #5 am: 10. Juli 2009, 16:49:19 »
Hallo,

wie lange ist es noch bis zur Scheidung? Vielleicht bleibst du noch in D gemeldet bis das rum ist! In F ist sowieso keine Meldepflicht :)

Aber davon mal ab, denke daran das du in F auch noch einen Dolmetcher brauchst, wenn du oder dein Noch-Mann kein F sprechen!

Erkundige dich mal für eine Rechtschutz in F, ich weiss das die Versicherung in F gleich greifen und nicht wie in D erst 3 Monate später. Außer die Scheidung läuft schon! Brennendes Haus läßt sich auch schwer versichern :)

Gruss Zaren