Hallo Axelle
ich habe jetzt auch rausgefunden, dass meine Tochter einen Hauptwohnsitzt bei ihrem Vater in D anmelden kann. Das geht, aber dann müssen wir bei der Scheidung das Wechselmodell für das Kind angeben, und das will ich nicht. Sie geht ab Sept. in F zur Schule und wohnt auch bei mir. Er seht sie wie vereinbart jedes 2. Wochenende und die Hälfte der Ferien.
Wie ich jetzt auch erfahren habe ist in meinem Fall der Gerichtstand da, wo das mindj. Kind lebt, also Frankreich. Da wir einen Vertrag vom Notar haben ist ja alles geregelt (Aufenthalt des Kindes, Güteraufteilung, usw.).
Die Kosten bei einer Scheidung in F können doch nicht so hoch sein, oder? Man braucht zwar 2 Anwälte, aber wenn doch alles geklärt ist sollte es nicht in die 10 000 EUR gehen!!!!!
Grüße Melie