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Autor Thema: Zwang zur Führerscheinumschreibung ??  (Gelesen 11026 mal)

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Offline Stefan31470

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Zwang zur Führerscheinumschreibung ??
« am: 09. Juni 2016, 22:45:21 »
Hallo zusammen,
ich lebe seit vielen Jahren in Frankreich und bin bisher prima mit meinem in D ausgestellten EU-Führerschein zurechtgekommen. Gestern nun wurde ich herausgewunken wegen überhöhter Geschwindigkeit, es drohen bis zu zwei Punkte. Die Polizisten meinten, ich müsse jetzt auf die Vorladung auf die Präfektur warten und dort meinen deutschen Führerschein in einen französischen umtauschen. So weit die Position, die man auch auf der Seite der französischen Botschaft in Deutschland nachlesen kann. Das Bußgeld werde ich umgehend bezahlen, aber...

... kann man mich wirklich zwingen einen deutschen EU Führerschein in einen französischen umzutauschen, nur, damit man mir Punkte verpassen kann ? Klar ist, dass die Franzosen das wollen, ich verstehe es sogar. Aber aufgrund welcher Rechtsgrundlage denn ? Auch die französische Botschaft gibt keine Norm an. Ich kenne nur die mit Anlagen ellenlange "Directive 2006/126/CE du Prlement européen et du Conseil du 20 décembre 2006 relative au permis de de conduire". Und die befasst sich in Artikel 11 Abs. 2. tatsächlich mit dem zwangsweisen Umtausch (hier zur allgemeinen Verständlichkeit der offizielle deutsche Text):

"2.   Vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen Territorialitätsgrundsatzes kann der Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und zu diesem Zweck den betreffenden Führerschein erforderlichenfalls umtauschen."

Aber sorry, einmal davon abgesehen, dass es sich nicht um ein Delikt handelt, das den völligen oder zeitweiligen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge hat, geht es bei zwei lächerlichen Punkten eben nicht un eine Einschränkung oder Aussetzung der Fahrerlaubnis. Mit anderen Worten: Ich sehe keinerlei Grundlage, auf deren Basis man mich zum Umtausch meiner EU-Fahrerlaubnis zwingen könnte.

So weit so theoretisch, so weit so gut. Nur: Wie verhalte ich mich jetzt ? In Deutschland wüßte ich das, aber nicht in Frankreich. Ich gehe also zur Präfektur, lege die EU-Direktive - natürlich in französischer Sprache  =D - vor und sage, dass ich nicht daran denke, einen französischen Führerschein zu beantragen. Bon. Was immer die dann auch machen, ich erhalte eine (Zwangs-)Maßnahme, gegen die ich dann vor Gericht ziehe oder was ? Hat jemand konkrete Erfahrungen oder kennt einen Prozess, dem man zu folgen hat ? Jeder Tipp wäre hilfreich, und vielleicht hilft dieser Thread ja auch einmal anderen in ähnlicher Situation. Ich jedenfalls will meine Erfahrungen gern teilen, sofern meine Frage hier auf ein wenig Resonanz stößt.

Gruß
Stefan

Offline soso

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Re: Zwang zur Führerscheinumschreibung ??
« Antwort #1 am: 10. Juni 2016, 13:12:36 »
Aber sorry, einmal davon abgesehen, dass es sich nicht um ein Delikt handelt, das den völligen oder zeitweiligen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge hat, geht es bei zwei lächerlichen Punkten eben nicht un eine Einschränkung oder Aussetzung der Fahrerlaubnis. Mit anderen Worten: Ich sehe keinerlei Grundlage, auf deren Basis man mich zum Umtausch meiner EU-Fahrerlaubnis zwingen könnte.
Schon mal auf die Idee gekommen, daß auch für Deutsche nicht EU-Richtlinien, sondern in F ganz simpel französische Gesetze gelten?  (Auch und obwohl es sie nur auf französisch gibt :pfeif: )

Und in diesem Zusammenhang: Wie wär's mit Code de la route  R222-2:

"... L'échange d'un tel permis de conduire contre le permis français est obligatoire lorsque son titulaire a commis, sur le territoire français, une infraction au présent code ayant entraîné une mesure de restriction, de suspension, de retrait du droit de conduire ou de retrait de points. Cet échange doit être effectué selon les modalités définies par l'arrêté prévu à l'alinéa précédent, aux fins d'appliquer les mesures précitées. "

So weit so theoretisch, so weit so gut. Nur: Wie verhalte ich mich jetzt ? In Deutschland wüßte ich das, aber nicht in Frankreich. Ich gehe also zur Präfektur, lege die EU-Direktive - natürlich in französischer Sprache  =D - vor und sage, dass ich nicht daran denke, einen französischen Führerschein zu beantragen. Bon.
LOL! Die Behörden nehmen sicher auch gerne auf, daß du keinen neuen Führerschein mehr willst.
Nur nebenbei - EU Richtlinien sind Richtlinien sind Richtlinien und keine Gesetze! Die Regierungen setzen das dann in nationale Gesetze um und alleine an die haben und halten sich auch die Behörden. Es bleibt dir natürlich unbenommen gegen den franz.Staat zu klagen, daß er die Richtlinie nicht richtig in Gesetz umgesetzt hat.

Viel Spaß dabei!

Offline Dragonvamp

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Re: Zwang zur Führerscheinumschreibung ??
« Antwort #2 am: 11. Juni 2016, 00:52:58 »
Huhu,

Irgendwann und irgendwo habe ich schon mal erwähnt, dass man mich auch gebeten hat meinen Führerschein herzugeben.
Ich wollte ja, weil ich Angst vor den Folgen hatte. Französischer lag zur Abholung bereit (war noch der rosane). Durch meine Faulheit nach strasbourg zu fahren, kam zwischenzeitlich der neue Führerschein raus und meiner wurde vernichtet.
Hötte noch mal alle Papiere schicken müssen. Hatte keine Lust. Ein Jahr später kam dann noch mal ein erinnerungsschreiben. Tja und jetzt wo die "Punkte" sowieso wieder gut geschrieben wären, gab es keine Post mehr. Ist jetzt Ca 2 Jahre her mit dem letzten schreiben 🙈

Heute würde ich es exakt genauso machen.


Offline soso

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Re: Zwang zur Führerscheinumschreibung ??
« Antwort #3 am: 11. Juni 2016, 12:34:06 »
Hi DragonV,

Biste irgendwann nochmals kontrolliert worden (also nicht nur kurz zeigen, sondern mit Computerabfrage usw.)?
Das Gesetz ist ja kein Angebot, wo man wenn man Lust hat, seinen Führerschein umtauschen kann.
Mit den Punkten bist du jedenfalls aus der günstigen EU Regelung 'EU Führerschein nicht umschrieben müssen' rausgefallen (eben nach CR) und du brauchst einen französichen Führerschein vor um weiter gültig fahren zu dürfen.

Keine Ahnung, wie in so einem Fall wie bei dir die Fristen sind. Standardprozedur für Europäer mit ausländischem Führerschein ist (sofern sie nicht unter die EU-Regelung fallen): Umschreibepflicht nach 6 Monate Aufenthalt in F und spätestens vor Vollendung 18 Monate - sprich nach 6 Monate darf man nicht mehr mit ausl.Führerschein fahren, bis 18 Monate kann man noch umtauschen (und dann wieder fahren). Danach kriegt man F Führerschein nur noch mit neu machen. Die Behörden rennen da nicht wirklich hinterher und ziehen ausländische Fahrerlaubnisse ein, sondern man muß sich selbst darum kümmern. Man darf sich halt nicht mit einem ausländischen FS nach 6 Monaten erwischen lassen - ist dann fahren ohne Führerschein/kein Versicherungschutz usw...
Wie gesagt keine Ahnung, ob du automatisch in diese Regelung fällst (mit den Fristen vielleicht ab - Aufforderung) und ob sie das (also womöglich Erlöschen der Fahrerlaubnis) wie im EU gesetz vorgeschrieben den dt.Behörden mitteilen oder wie es sonst abläuft.

Die Behörden werden jedenfalls kaum sagen, sie ignoriert uns und unsere Gesetze ,tant pis, dann kann man halt nix machen. Franz.Behörden können gerne und gerne auch ziemlich hinterpfotzig, besonders wenn man sie ignoriert  ;)
Ich würde mich an deiner Stelle echt dringend drum kümmern!

Offline Dragonvamp

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Re: Zwang zur Führerscheinumschreibung ??
« Antwort #4 am: 11. Juni 2016, 14:33:10 »
Hallo soso,

Also 1. hab ich den europäischen deutschen Führerschein und laut prefecture muss ich da gar nichts umschreiben wenn ich mir nichts zu Schulden kommen lasse... Das war das was mir damals gesagt wurde. Da eben europäisch.
Das mal dazu. Auch wenn die Situation nun eine andere war und ich in der Pflicht stand. Aber davor bestand keine Notwendigkeit. Ich war nämlich nach meinem Wegzug aus Deutschland am überlegen und hatte mich zu dem Zeitpunkt erkundigt.

2. lebe ich seit 9 Jahren am Stück in Frankreich. Und ja es kam bereits zu Kontrollen. Und auch intensiver Überprüfung. Auch wenn die letzte eine Weile her liegt (Ca 1,5 Jahre).
Und es war immer alles in Ordnung.

Kein Gemecker, keine Strafe, kein gar nichts. Vielleicht hab ich in deinen Augen nur Glück gehabt. Vielleicht ist es auch so. Aber vllt ist auch einfach nur eine Lücke im system, die ich ausversehen genutzt habe...

Offline soso

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Re: Zwang zur Führerscheinumschreibung ??
« Antwort #5 am: 12. Juni 2016, 17:07:08 »
Also 1. hast du natürlich vollkommen Recht

Ein Europäer, der nach F zieht:
1a. mit Nicht-EU-Führerschein: darf die ersten 6 Monate Aufenthalt noch mit seinem alten Führerschein fahren,
1b- mit EU-Führerschein: darf solange mit seinem alten Führerschein fahren bis er in Punkte kassiert,

-danach braucht er allerdings zwingend einen F Führerschein, um in F Auto fahren zu dürfen!! - der ausl. wird nimmer anerkannt.
-die franz. Behörden kommen einem insoweit entgegen, als sie den ausländ.Fühershein anerkennen und im Gegenzug für deren Abgabe einen franz. Führerschein ausgeben. Das allerdings nur 12 Monate nach Ungültigkeit, danach verfällt das Anrecht auf einen F Führerschein, sprich sie stellen einem keinen mehr aus und muß dann in F Fahrschule usw.alles neu machen.
Natürlich nur wenn du weiterhin in F fahren willst. Interessiert die Behörde nicht wirklich, ob du den D Führerschein behälst oder nicht. Is halt nimmer gültig (in F). Is so wie mit einem Paß - kannst den abgelaufenen die nächsten 20 Jahre mit dir rumtragen - interessiert auch niemand. Nur gebrauchen kannst du ihn nimmer. Würde aber auch beim Paß keiner sagen, puuh hab ich Glück gehabt und hab den alten einfach behalten.

Und ob es wirklich eine Lücke im System ist,  ohne gültigen Fahrerlaubnis in F zu fahren?

Mein 50cts

Offline Matthias#28

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Re: Zwang zur Führerscheinumschreibung ??
« Antwort #6 am: 12. Juli 2016, 11:11:14 »
Bin ich gerade bei Focus (ja ich weiss - quasi Bild-Zeitung) drueber gestolpert:
http://www.focus.de/auto/ratgeber/unterwegs/nicht-mehr-unbegrenzt-gueltig-neue-eu-vorschrift-bis-zu-diesem-datum-muessen-sie-ihren-fuehrerschein-umtauschen_id_5720898.html

Weil die EU Führerscheinen jetzt ein Ablaufdatum vorschreibt, müssen Millionen Deutsche ihre "Pappe" umtauschen - gestaffelt nach dem Jahr der Ausstellung. Die Umtauschfristen sind allerdings größzügig.

Mal sehen was die Franzosen draus machen.
gruss Matthias

Offline Nutellalein

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Re: Zwang zur Führerscheinumschreibung ??
« Antwort #7 am: 12. Juli 2016, 11:32:56 »
Ich kann dazu nur sagen, daß wir sogar den EU-Führerschein in einen Französischen umschreiben lassen mussten.
Die Geschichte hab ich, wenn ich mich recht erinnere, auch mal hier im Forum gepostet.

Wie bereits von soso geschrieben: Richtlinien sind Richtlinien und keine Gesetze...und wie ich gelernt habe, bei der franz. Polizei auch gaaanz viel Auslegungssache!

Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.

banjo

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Re: Zwang zur Führerscheinumschreibung ??
« Antwort #8 am: 12. Juli 2016, 18:18:55 »
Und was ist mit Grenzgängern, die noch den dt. rosa FS haben?
Zuständig ist ja dann Frankreich, da Wohnsitzland, d.h. es käme einer Zwangsumschreibung gleich.

Offline Matthias#28

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Re: Zwang zur Führerscheinumschreibung ??
« Antwort #9 am: 12. Juli 2016, 20:48:01 »
Und was ist mit Grenzgängern, die noch den dt. rosa FS haben?
Nun den Rosa = EG-Führerscheins, der vom 1. April 1986 bis 31. Dezember 1998 ausgegeben wurde, da haste doch bis 2014 Zeit - ist ja noch ein bissel.
Nun die Deutschen sind da richtig relaxed. Mal sehen wie hurtug die Franz das umsetzen.
Ich habe das Gefühl das kommt schneller wie in Deutschland.
gruss Matthias

banjo

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Re: Zwang zur Führerscheinumschreibung ??
« Antwort #10 am: 12. Juli 2016, 21:36:37 »
2014 wäre schon rum   :police:

Offline Matthias#28

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Re: Zwang zur Führerscheinumschreibung ??
« Antwort #11 am: 13. Juli 2016, 06:24:59 »
2014 wäre schon rum   :police:
Stimmt - hatte vergessen das Wurschtfingerapp zu laden. Ist natuerlich 2024
gruss Matthias

banjo

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Re: Zwang zur Führerscheinumschreibung ??
« Antwort #12 am: 13. Juli 2016, 12:30:47 »
Ufff  =D

Wenn die Franzosen sowas vorher umsetzen und man noch den dt. FS hat - dann muss man m.E. nicht umschreiben, da der dt. FS nach wie vor bis 2024 anerkannt wird. Spätestens dann müsste man aufs neue Format umschreiben und -aufgrund Wohnsitz - in einen französischen tauschen.
Da freuen wir uns aber!

Offline Luky

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Re: Zwang zur Führerscheinumschreibung ??
« Antwort #13 am: 12. Mai 2017, 09:52:50 »
Hole das Thema mal wieder hoch,
Wohne seit 2010 in Frankreich mit DE Führerschein hatte noch nie Probleme bis jetzt habe jetzt aber Angst ohne Gültige Fahrerlaubnis unterwegs zu sein , ist das so ?
Ist die Umschreibung noch möglich nach der langen Zeit oder muss ich den dann in FR neu machen das wär ja schon krass,
habe 1995 den Führerschein ind DE gemacht und auch Motorradführeschein, wird bei Umschreibung auch alles eingetragen?
hoffe auf Antworten
Danke

Offline Dragonvamp

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Re: Zwang zur Führerscheinumschreibung ??
« Antwort #14 am: 12. Mai 2017, 11:12:45 »
@ luky

Nein, bist du nicht. Nur nötig wenn man sich was zu Schulden kommen lässt.
Ja, kannst du wenn du das unbedingt willst.
Nein, nicht immer wird alles übernommen (LKW). Da wissen hier aber andere mehr :)
Grüße