Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Zurück nach Deutschland (1.Wohnsitz) mit meinem Auto mit franz.Kennzeichen  (Gelesen 3557 mal)

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Offline Chippette

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Guten Tag.... Habe hier und da soviel gelesen und weiss jetzt nicht mehr ! :-\

Folgendes :  Ich habe letztes Jahr ein Auto in Frankreich für mein 2. Wohnsitz (Mobilhome) zugelassen...
Da ich mein Mobilhome verkaufe, möchte ich mein Auto mit nach Deutschland nehmen und dort zulassen (1. Wohnsitz)...

"Contrôle Technique" habe ich gerade gemacht und ist auf der "Carte grise" eingetragen.

Was soll ich drauf achten wenn ich in Deutschland zum Zulassungsstelle gehe? Es wird eine neue Kfz-Brief + Schein geschrieben? Wird der "Contrôle Technique" als TÜV anerkannt?

Was passiert mit der Carte Grise? Muss ich sie an die "Préfecture" zurückschicken? 

Kann mir jemand was dazu sagen? Vielen Dank in Voraus

Offline Gabrielle

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Guten Morgen Chippette,
bei mir war das vor 2 Jahre so: die Contrôle Technique wurde nicht anerkannt. Ich musste TÜV machen. Freunde aus Frankreich sagten mir, dort wird der TÜV anerkannt, wenn er nicht älter als 6 Monate ist. Ja, du bekommst einen neuen Kfz. Brief und Zulassung. Nein, die Carte grise nicht an die Préfecture schicken, die behalte bitte. Ich hatte damals die Préfecture schriftlich benachrichtigt, dass ein Auto nach Deutschland verkauft wurde (wir hatten 2 Autos, eines habe ich behalten). Bei der Carte grise hatte ich vorher die obere Ecke abgeschnitten, eine Kopie davon gemacht und an die Préfecture mitgeschickt. Das war vor 2 Jahren so. Ob das immer noch so ist, bei den oftmaligen Änderungen?
Habt alle einen schönen Sonntag Gabrielle

Offline moni

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Salut Chipette,
Da Du das Auto vor 2 Jahren in F zugelassen hattest, hast Du bestimmt die neue "Carte Grise". Da ist das nicht mehr so mit dem Ecke abschneiden. Du müsstest damals einen Code für die Zulassung bekommen haben. Wenn Du den nicht mehr hast, dann kannst Du ihn über die ANTS anfordern. Kommt innerhalb von 10 min per Mail und dann noch mal per Post (aus meiner Sicht völlig unnötig). Damit kommst Du auf die Zulassungsdaten Deines Fahrzeugs und kannst dort die Cession de vehicule weiterbetreiben. Dazu auch das Cession Formular im Internet herunterladen. Diese ganze Abmeldung wäre dann online.
ABER: es funktioniert leider nicht. Bei Verkauf ins Ausland erwartet das online-System eine Postleitzahl, aber es gibt gar kein Feld, diese einzutragen. ANTS weiß das wohl, unternimmt aber nichts. Ich habe letztens hier im Forum einen Thread wegen eines Verkaufs eines Anhängers nach Deutschland eröffnet. Und ich würde Dir das empfehlen, was Ralph mir empfohlen hat: Füll das Cession-Formular aus und schicke das zusammen mit einer Kopie Deiner durchgestrichenen Carte grise (schräger Strich über die Vorderseite und mit Datum und Uhrzeit unterschreiben) and die zuständige Prefecture. Da Du das Auto ja behältst, kann nix passieren, dass jemand Deine Kennzeichen weiterbenutzt und Blödsinn damit macht.
Viel Erfolg!
moni

Offline Chippette

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Vielen Dank Moni und Gabrielle ! :)

Ich habe das Ganzes nicht so richtig verstanden... mit Cession-Formular  :-[ Denn das Auto gehört mir und ich möchte nur "mein" Auto in Deutschland zulassen.

Ich habe die neue "Carte Grise" ... drauf ist sogar der "Contrôle Technique" eingetragen (Jetzt im Juli durchgeführt). Ob dieses auch als TÜV in D. anerkannt wird???

Ich fahre nächste Woche zur "Préfecture" und werde nachfragen was mit der Carte Grise geschieht nach der Anmeldung in D.

Werde mich wieder dann bei Euch melden...

Gruß :winkerwinker:

Offline Ralph

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Die Carte Grise wird von der deutschen Zulassungsstelle eingezogen.
Genauso wie umgekehrt die SP den deutschen Brief einkassiert.

Ich würde auch keine Cession ausfüllen - wie du schon schreibst, ziehst du ja nur um und nimmst
dein Auto mit.
Einfach nach erfolgter Zulassung in D eine kurze Nachricht an die SP schicken.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Dragonvamp

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Ich würde auch keine Cession ausfüllen - wie du schon schreibst, ziehst du ja nur um und nimmst
dein Auto mit.
Einfach nach erfolgter Zulassung in D eine kurze Nachricht an die SP schicken.

Muss man nicht. Macht die Zulassungsstelle in Deutschland selber. Man muss nur der französischen Versicherung Bescheid geben

Offline Ralph

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stimmt - muss man nicht .
Aber Deutsche wollen ja immer unbedingt  :pfeif:
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Chippette

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Merci, merci für die Antworte  =D

Ich werde noch bei der SP mich erkundigen ... aber sonst ist soweit alles klar... Wenn ich mehr erfahre melde ich mich.

LG,  :winkerwinker: