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Autor Thema: Zulassung von importierten Oldtimern  (Gelesen 16223 mal)

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Offline moni

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Zulassung von importierten Oldtimern
« am: 04. November 2009, 13:22:50 »
Wie versprochen, kommt hier die Zusammenfassung der Vorgehensweise wie man einen Oldtimer, aus dem EU-Ausland importiert, in Frankreich zulassen kann. Sicher nicht ein Thema, das jeden hier interessiert ... aber in einem anderen Thread kamen letztens ein paar Fragen dazu

Was geht?
1. Zulassung eines importierten Oldtimers mit ausländischen Fahrzeugpapieren ^-^
2. Zulassung eines importierten Oldtimer-Motorrads bis 125 ccm ohne Fahrzeugpapiere (dazu irgendwann mal mehr; wir wissen, dass es geht, aber haben das Prozedere noch vor uns :anixwissen:

Was geht nicht?
Zulassung eines importierten Oldtimers (außer 2. oben) ohne Papiere und ohne COC :mad:

So, nun das Prozedere zu "Zulassung importierter Oldtimer mit Fahrzeugpapieren":
Auf diese Weise erhält man die Carte Grise Collection mit der man inzwischen auch außerhalb des Departments und auch in allen Ländern fahren darf (Achtung: bzgl. andere Länder muss auch die Versicherung mitspielen ...)
Generelle Voraussetzung: Fahrzeug ist 30 Jahre oder älter (vor kurzem von 25 auf 30 Jahre geändert).
1. Fahrzeug im Ausland abmelden (ist ja meist schon der Fall)
2. Quitus fiscale beim Finanzamt besorgen (ist in Wiki beschrieben); man braucht die Fahrzeugpapiere, Ausweis, Wohnsitznachweis und Kaufvertrag
3. Formular für die "Attestation" durch die FFVE herunterladen und ausfüllen. Link: http://www.ffve.org/?option=com_content&view=article&layout=simple&id=80&menu_id=115&Itemid=51 (dort auf "Telecharger ..." klicken)
4. Formular + Kopien von Kaufvertrag, Fahrzeugpapieren (mit Abmeldungsstempel), Quitus fiscale + Scheck über 50 Euro (einzige Zahlungsweise) +  Fotos vom Motorrad + Foto vom Typenschild + Rückumschlag + 4 Briefmarken "Tarif lettre" an die FFVE in Rennes schicken
5. Von dort kommt dann ein wunderschönes farbiges Dokument (möchte man gerne behalten, wird aber von der Prefecture eingezogen); kaum zu glauben, aber die Bearbeitungszeit hatte bei uns nur 1 Tag gedauert!!
6. Mit dem FFVE-Zertifikat (Achtung: Kopie machen, wird von Prefecture einbehalten) + Zulassungsantrag für Carte grise (siehe Wiki) + Original Fahrzeugpapiere + original Quitus fiscale + Kopie (!! wird einbehalten) vom Kaufvertrag + Ausweis + Wohnsitznachweis zur Prefecture oder Sous-Prefecture, dort stundenlang anstellen und glücklich die provisorische Carte grise Collection in Empfang nehmen und auf Zusendung der endgültigen CGC warten
7. Mit der provisorischen CGC zum Schildermacher und - im Falle eines Motorrads - ein herrlich kleines Kennzeichen machen lassen (leider nur noch schwarze Schrift auf weißem Blech)

 :Hands:

Vorteil der Carte Grise Collection: für manche Fahrzeuge die einzige Möglichkeit der Zulassung in F; Versicherung sehr günstig (z.B. RetroAssur etc mit speziellen Tarifen); Auto nur alle 5 Jahre zum TÜV, Motorrad eh nicht; günstige Zulassung (unsere DKW RT175VS wurde auf CV2 eingestuft und die Zulassung hat nur 24 Euro gekostet)
Nachteile der Carte Grise Collection: 1x Collection = immer Collection, den Weg zurück zur normalen Carte grise gibt es nicht (wozu allerdings auch ...); die anderen Nachteile des beschränkten Gültigkeitsbereiches bzw. der lästigen Informationspflicht für Fahrten außerhalb des Dept gibt es nicht mehr.

Wichtig ist tatsächlich, vor dem Gang zur Prefecture von allem eine Kopie zu machen, speziell falls man das Fzg doch noch mal in D anmelden möchte, denn die Prefecture behält außer Wohnsitznachweis und Pass alles ein ...

Gruß aus 67
Moni

Offline Ralph

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Re: Zulassung von importierten Oldtimern
« Antwort #1 am: 04. November 2009, 18:04:14 »
Hallo Moni,

vielen Dank für die Info - hört sich ja gut an.

Was ist das für ein Dokument das von der FFVE kommt - attestation de homologation francais ?
Was sind die Kriterien - geht das mit allen Fzg. bzw. muß das Fzg. in Frankreich bekannt sein ? Muß man irgendwelche Nummern abschreiben (bei der Drire wollten sie alle Nummern von Blinkern, Scheinwerfern, Auspuffanlage usw) ?
Muß man irgendwo vorfahren wegen des Zustandes ?? Muß man bei der DRIRE.....
Geht das Procedere auch mit Youngtimern oder grundsätzlich nur i.V. mit der C.G.Collection ?

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline moni

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Re: Zulassung von importierten Oldtimern
« Antwort #2 am: 04. November 2009, 18:27:19 »
Hallo Ralph,

Diese Attestation ist keine "homologie", sondern eine "attestation de datation et de caractéristiques". Diese Attestation ersetzt den ganzen Zirkus mit der Drire. Schau einfach mal unter dem o.g. Link, dort findest Du die Download-Seite für das Formular (ist die 3. Seite des Downloads). Ein paar Fragen sind nicht so üblich für uns (z.B. Genre national); wir hatten was Falsches ausgefüllt und das hatten die korrigiert - und wie gesagt - Bearbeitungszeit weniger als 1 Tag. Aber 90% dessen, was die wissen wollen, weißt Du wahrscheinlich auswendig oder kannst Du leicht über Fahrzeugschein oder Internet rauskriegen (z.B. Hub und Bohrung).
Man muss nirgends vorfahren, keine Nummern raussuchen (außer FG und Motor).
Fahrzeug muss nicht in F bekannt sein.
Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein, aber egal was. Bei Militärfahrzeugen muss man noch irgendwas anderes mitschicken, aber das steht alles auf deren Homepage. Kannst einfach "ffve" in Google eingeben, dann hast Du die richtig gut gemachte Website.

Ciao
Moni