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Autor Thema: Zulassung eines Anhängers in Frankreich  (Gelesen 9661 mal)

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Offline Patric

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Zulassung eines Anhängers in Frankreich
« am: 31. Juli 2017, 22:21:53 »
Ja, ich weiß: da wurde schon viel drüber geschrieben - aber entweder habe ich etwas überlesen oder die Frage ist doch noch nicht beantwortet...

Also: Ich habe im April 2016 einen neuen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg in Deutschland gekauft. Heim mit dem Ding, Nummernschild vom Auto drauf und gut war... Bis ich im Forum eines besseren belehrt wurde.

Ich also - ehrlich wie ich bin - ab zur Sous-Prefecture nach Forbach (echt super mit der neuen Terminvereinbarung - kein Termin unter 4 Wochen  >:D). Bei ersten Mal wollte die netten Damen eine Bestätigung, dass ich den Anhänger neu gekauft habe. Ich also ab zu ATU, Bestätigung mit Stempel auf Rechnung besorgt, 4 Wochen gewartet, ab zur Sous-Prefecture. Neue nette Dame, diesmal soll ich eine UTAC besorgen (eine französische/internationale Zulassungs-Nummer?!).

Also den Hersteller angerufen - und der erklärt mir, dass er mir die Nummer nicht geben kann, das sei ein zu großer Aufwand, machen sie nicht mehr....

Nun steh ich hier und überlege folgende Alternativen:
1. Das Ding verkaufen und einen neuen Anhänger in Frankreich kaufen - vermutlich habe ich dann ein paar Euros in den Sand gesetzt
2. Irgendwie die UTAC besorgen - weiß jemand, wie das funktioniert und was das in etwa kostet?
3. Den Anhänger in Deutschland ablasten - auch keine Ahnung, wie das geht, mir würden aber auch knapp 500 kg reichen...
4. Zurück zu ATU und Stress machen - hilft wahrscheinlich nicht wirklich.

Habt ihr sonst noch ein Idee und könnt ihr mir ein paar Tipps für die Optionen 2 oder 3 geben? Wäre echt super!

Gruß
Patric

Offline Ralph

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Re: Zulassung eines Anhängers in Frankreich
« Antwort #1 am: 31. Juli 2017, 23:54:37 »
die einfachste Methode - ab zu einem Fahrzeugbauer und ablasten.
Da wird dann der Hänger nur noch bis zGG 500 kg deklariert. (neues Typenschild)
Dann brauchst Du auch keine Carte Grise mehr dafür.
Schild vom Zugfahrzeug und gut ist....

Da wird ja technisch nichts verändert....
An das neue Höchstgewicht solltest Du Dich dann aber auch halten.

Ansonsten Hänger wieder in D verkaufen und einen kaufen der eine COC hat oder von vornherein nur bis 500 kg zulässig ist.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline guzzje

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Re: Zulassung eines Anhängers in Frankreich
« Antwort #2 am: 01. August 2017, 11:15:41 »
Hallo,

genau das ist mir auch passiert.
Ich hatte noch 2 Möglichkeiten:
- Hänger in D ein nem Kumpel anmelden
- verkaufen  >:D

Dann kam noch die 3. Möglichkeit "Ablasten auf 499kg" ins Spiel.
Der Hersteller hat mitgemacht, der Versicherer auch, sogar die ersten Kontrollen gingen problemlos über die Bühne...

Viel Glück
Gruss
guzzje

Offline ULZI

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Re: Zulassung eines Anhängers in Frankreich
« Antwort #3 am: 02. August 2017, 18:50:25 »
Ich habe mir gestern im Bauhaus n Ensdorf auch einen 750 kg-Anhänger zugelegt.
"Ablastung" (anderes Typenschild) auf 500 kg durch die Firma STEMA kein Problem, nächste Woche kann ich ihn abholen.
Perfekt!

Offline Ralph

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Re: Zulassung eines Anhängers in Frankreich
« Antwort #4 am: 02. August 2017, 22:29:53 »
Ablasten ist ja auch kein technisches Problem.
Der Rahmen ist ja auf 750 kg ausgelegt - d.h. er hält logischerweise auch 500 kg aus.
Beim Auflasten ist das anders....
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Patric

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Re: Zulassung eines Anhängers in Frankreich
« Antwort #5 am: 11. November 2017, 13:14:44 »
so, bin nun durch...

Ich war auf der Dekra in Saarbrücken und habe den Anhänger ablasten lassen - Sache von 5 Minuten, Kosten 32,50 EURO. Aber: Auf der Bescheinigung der Dekra steht, dass die Fahrzeugpapiere geändert werden müssen. Auf meine Rückfrage sagte man mir, dass das entscheidend sei, was in den Papieren steht, eine neue Plakette würde nicht gebraucht... Ich hoffe, dass das die Franzosen im Fall der Fälle auch so sehen;-))

Also: Ab zur Zulassung und nach neuen Papieren gefragt. Aber - oh Wunder - die gibt es aber nur bei Anmeldung. Heißt: Den Anhänger zugelassen und am nächsten Tag abgemeldet. Echt Mist - nur was willste machen (außer das Ding zu verkaufen)?

So, nun habe ich Papiere mit eingetragenen 499 kg Gesamtgewicht (und mehr brauche ich auch nicht) und hoffe, dass das nun final ist. So einen Zeitaufwand habe ich mir wahrlich nicht vorgestellt....

Offline Ralph

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Re: Zulassung eines Anhängers in Frankreich
« Antwort #6 am: 11. November 2017, 13:59:22 »
naja - die deutschen papiere nützen ja nicht viel.
Es gibt ja in dieser Klasse keine carte grise
Das Fabrikschild mit den 499 kg ist wichtiger.
Und die prüfbescheinigung der Ablastung würd ich auch mitführen.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Eliott

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Re: Zulassung eines Anhängers in Frankreich
« Antwort #7 am: 11. November 2017, 14:49:15 »
Also ich hab zu meinem Anhänger keinerlei Papiere.
Bei mir klebt nur das 499 kg Schild.
Ist das neu, dass man auch in Frankreich Papiere für einen Anhänger bis 499 kg braucht?

Offline Ralph

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Re: Zulassung eines Anhängers in Frankreich
« Antwort #8 am: 11. November 2017, 22:17:06 »
Nein - das war ja auch die Aussage von Dekra in Deutschland......
In D müssen die Papiere geändert werden.
Hier in F gibt es keine. Hat sich die deutsche Zulassungsstelle über 2 mal Gebühren gefreut.

Und die nicht unwichtige Plakette die die Gendarmen anschauen hat er erst nicht.
Aber - wie bereits geschrieben - würde auf jeden Fall die Ablastungsbescheinigung mitführen.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Eliott

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Re: Zulassung eines Anhängers in Frankreich
« Antwort #9 am: 12. November 2017, 06:53:25 »
Ich versteh den Aufwand nicht den er treibt.
Habe damals meinen Anhänger in Rastatt mit einem 499kg Typschild gekauft und seither fahre ich so mit rum.
Man könnte glaube ich sogar das Schild selbst machen und draufnieten.

Allerdings wurde ich auch noch nie angehalten.