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Autor Thema: WW-Kennzeichen - wo steht konkret, daß im Ausland gefahren werden darf....  (Gelesen 2925 mal)

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Offline Salmo

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Hallo,
Thema ist ja allseits bekannt mit der Warteschleife. Aber wo steht konkret, daß es erlaubt ist sich in der EU damit bewegen zu dürfen. Ein offizielles Schreiben, daß man im Bedarfsfall vorweisen kann...Bisher habe ich nur gelesen, daß es "geduldet" ist...das hilft aber im Bedarfsfall nicht weiter...

und wie steht es um den Versicherungsschutz?

Offline Welferdinger

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Hallo,
Thema ist ja allseits bekannt mit der Warteschleife. Aber wo steht konkret, daß es erlaubt ist sich in der EU damit bewegen zu dürfen. Ein offizielles Schreiben, daß man im Bedarfsfall vorweisen kann...Bisher habe ich nur gelesen, daß es "geduldet" ist...das hilft aber im Bedarfsfall nicht weiter...

und wie steht es um den Versicherungsschutz?
Es gibt kein Schreiben, sondern es geht aus dem ministeriellen Erlass hervor, mit dem der Erlass aus dem Jahre 2009 geändert wurde.

Chemin :

Arrêté du 12 décembre 2017 relatif à la prorogation du certificat provisoire d'immatriculation WW et modifiant l'arrêté du 9 février 2009 relatif aux modalités d'immatriculation des véhicules


Article 1
ELI: https://www.legifrance.gouv.fr/eli/arrete/2017/12/12/TRES1734915A/jo/article_1

Le II de l'article 8 de l'arrêté du 9 février 2009 susvisé est ainsi modifié :
1° Au deuxième alinéa, les mots : « un mois, sur le territoire national » sont remplacés par les mots : « deux mois » ;
2° Au troisième alinéa, les mots : « auprès du ministre de l'intérieur par voie électronique, sur présentation d'un document justificatif de la demande » sont remplacés par les mots : « par tacite reconduction ».

zu 1 ... die Worte: "Ein Monat auf dem Staatsgebiet" werden ersetzt durch die die Worte" zwei Monate".

Das bedeutet zum einen, daß eine Verlängerung auf 2 Monate erfolgt ist und zum anderen, daß die territoriale Beschränkung weggefallen ist.

Die Frage des Versicherungsschutzes muss individuell mit dem Versicherer geklärt werden.
Hierzu macht der Gesetzgeber keine Angaben.

Offline Salmo

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Danke...das ist eine klare Aussage... :smily: