Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: balou184 am 10. November 2011, 11:03:47
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Hallo, bin neu hier, wohne aber schon seit knapp einem Jahr in F. Mein Fahrzeug ist auch in F zugelassen.
Nun würde ich gerne im Januar mit dem Wohnwagen von meinem Vater wohnt in D in Urlaub fahren.
Darf ich mit einem in F zugelassenen Wagen einen Wohnwagen mit deutschem Kennzeichen ziehen?
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Hallo, bin neu hier, wohne aber schon seit knapp einem Jahr in F. Mein Fahrzeug ist auch in F zugelassen.
Nun würde ich gerne im Januar mit dem Wohnwagen von meinem Vater wohnt in D in Urlaub fahren.
Darf ich mit einem in F zugelassenen Wagen einen Wohnwagen mit deutschem Kennzeichen ziehen?
Yepp
im Gegensatz zu einem Kleinanhänger in FR hat der deutsche Hänger ja eine eigene Zulassung und Versicherung und ist somit nicht ans
Zugfahrzeug gebunden.
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Ich krame die Leiche mal wieder aus, da die Antwort ja schon etwas älter ist und sich zwischenzeitlich was geändert haben kann =D
Bei mir ist die gleiche Situation, wie beim TE. Französische Zulassung des Zugfahrzeuges und deutsche Zulassung des Wohnwagens. Ein Freund sagte mir, dass ab einem Gewicht des Hängers von 750kg zumindestens eine Meldung bei der Autoversicherung nötig ist. Stimmt das so oder kann ich einfach losdüsen?
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Der WW hat dich seine eigene Zulassung und Versicherung in D, ist also unabhängig vom Zugfahrzeug.
Kleinanhänger bis 750kg brauchen in F weder Tulassung noch eigene Versicherung.
Was genau ist jetzt die Frage bzw das Problem?
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Der WW hat dich seine eigene Zulassung und Versicherung in D, ist also unabhängig vom Zugfahrzeug.
Kleinanhänger bis 750kg brauchen in F weder Tulassung noch eigene Versicherung.
Was genau ist jetzt die Frage bzw das Problem?
Falsch Dirk....Du kannst es Dir einfach nicht merken.....^^
Kleinanhänger bis 500 kg brauchen keine Zulassung und sind über das Auto mitversichert.
Kleinanhänger über 500 brauchen eine eigenen Zulassung und sind bis 750 kg mitversichert....darüber hinaus brauchen sie eine eigene Versicherung.
Zum Thema: Das Zugfahrzeug ist in F versichert und der WW in D....also ist ja alles ok.
Wenn Du mehr Versicherungsschutz willst (zb. Vollkasko, kannst du für die Urlaubszeit bei deiner Französischen Versicherung auch nochmal den deutschen WW zusätzlich versichern lassen). Auch das geht.
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wusst ichs doch :angel:
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Das heisst also, dass ich einfach losdüsen kann? Anhänger hat eigene Zulassung und natürlich auch seine eigene Versicherung.
Der Freund meinte nur, dass die Versicherung nur für den stehenden Anhänger gilt. Sobald er angehängt ist, müsste das Zugfahrzeug aufkommen und eben bei einem Gewicht über 750kg extra der Versicherung gemeldet werden.
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ja moment....wenn der Wohnwagen nur ne Versicherung für den stehenden Betrieb hat, dann muß er das vorher natürlich ändern.
Das ist ja klar.
Es gibt bei WoMo´s und Wohnwagen diese Art der Versicherung fürs "überwintern". Der Wohnwagen muß natürlich eine gültige Versicherung haben.
Das hat aber auch nichts mit dem Zugfahrzeug zu tun.
Wenn er unter 750 kg zul. Gesamtgewicht hätte (kenne ich eigentlich keinen) - dann wäre er in F mitversichert...aber nur wenn er auch in F zugelassen wäre.
Das ist er aber ja nicht.
Und in D gibt es das nicht mit der "mitversicherung" beim Auto.
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Ja dann super.
Da die Anmeldung des Hängers mit Versicherung ansteht werde ich, beziehungsweise meine Freundin, das dann entsprechend dort angeben.
Vielen vielen Dank Jungs :doppeld:
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Da mir das Thema keine Ruhe gelassen hat, habe ich mich mal mit einer Autoversicherung in Verbindung gesetzt. Diese meinte nun, dass aufgrund eines neuen Gesetzes eine Eintragung von Anhängern, größer 500 kg, in die Versicherung notwendig ist.
Tatsächlich ist es so, dass in meiner grünen Versicherungskarte für das Auto, unter Punkt 7 steht:
VOLVO
avec remorque limitee a 500 kg
Für mich heisst dies nun ziemlich deutlich, für Anhänger größer 500kg gilt: Anmelden bei der Versicherung. Diese schickt euch dann eine zusätzliche grüne Karte mit den entsprechenden Daten für den Anhänger. Kostet bei meiner Versicherung jetzt, ausser einem kurzen Anruf, dem zuschicken einer Kopie des Anhängerfahrzeugscheines per Mail, dem abheften der neuen Versichungspolice nichts.