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Autor Thema: Wohnsitz in USA, Autokauf in DE, Ueberfuehrung nach FRA  (Gelesen 3111 mal)

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Offline blee

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Wohnsitz in USA, Autokauf in DE, Ueberfuehrung nach FRA
« am: 29. April 2014, 09:24:10 »
Eine Variante vom vieldiskutierten Autokauf... ueber Tips und Hinweise waere ich sehr dankbar.

Ich bin Deutscher Staatsbuerger, lebe aber seit Jahrzehnten in den USA und bin seit langem nicht mehr in DE gemeldet. Ich besitze ein Ferienhaus in Frankreich, wo ich jetzt mehr Zeit verbringen moechte und aus Kostengruenden vom Mietwagen auf ein eigenes Auto umsteigen moechte.

Jetzt moechte ich einen anstehenden Familienbesuch in DE mit dem Kauf eines Autos in DE verbinden, dieses dann nach FRA fahren und dort anmelden und stehen lassen.

Ich muss gestehen ich habe wenig Ahnung von der Materie da ich selbst in DE noch nie ein Auto besessen habe. Diese Wiki hier ist sehr hilfreich, http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Fahrzeuganmeldung_/_-ueberfuehrung_nach_Frankreich

- ist das ueberhaupt moeglich? Laut http://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/formalities/index_de.htm = "Sie dürfen Ihr Auto normalerweise nicht in einem Land anmelden, in dem Sie einen Zweitwohnsitz oder ein Ferienhaus besitzen.". In meinem Falle waeren das die USA, und das macht ja gar keinen Sinn.

Wenn ja, wie wuerde ich das angehen, als nicht gemeldeter Anwohner in DE?

Vielen Dank im Vorraus!

banjo

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Re: Wohnsitz in USA, Autokauf in DE, Ueberfuehrung nach FRA
« Antwort #1 am: 29. April 2014, 09:40:42 »
Ich sehe da eigentlich keine Probleme.
Wenn Du in D ein Auto kaufst, kannst Du es in F zulassen. Eine Wohnsitzanmeldung in F gibt es nicht mehr, somit ist es egal, ob Ferienhaus oder nicht. Du brauchst lediglich sowas wie eine Strom/Telefon/Gasrechnung auf Deinen Namen in F, eine Control Technik (ab 1.5.2014 soll auch der dt. TÜV - wenn nicht älter als 6 Monate - anerkannt werden), den Quittus Fiscal und etwas Geld. Du kannst das Fzg. z. Bsp. im Elsass zulassen, auch wenn Dein Ferienhaus an der Cote Azur liegt.
Hier noch eine älterer aber nach wie vor gültige Anleitung: http://www.freiburg.de/servicebw/Infobest-brochuere.pdf
Ein dt. Wohnsitz ist nicht erforderlich, um in D ein Auto zu kaufen.

Offline blee

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Re: Wohnsitz in USA, Autokauf in DE, Ueberfuehrung nach FRA
« Antwort #2 am: 29. April 2014, 10:03:52 »
Danke fuer die rasche Antwort - das ist ja hervorragend.

Ich habe da auch banale, praktische Fragen (da ich, wie gesagt noch nie so etwas gemacht habe).

Wenn ich den Wagen dann habe (mit Kaufvertrag, KFZ-Brief, TÜV und AU-Bescheinigung), muss ich ihn dann nicht direkt auf meinen Namen umschreiben lassen? Brauche ich nicht ein neues (deutsches Nummernschild (rotes?)) - und dafuer einen Wohnsitz?. Und wie kriege ich das Auto versichert - fuer die Zeit zwischen kaufen und vorreiten bei den franzoesischen Aemtern?

Danke auch fuer die gelinkte Anleitung. Sehr hilfreich!



« Letzte Änderung: 29. April 2014, 10:13:03 von blee »

banjo

  • Gast
Re: Wohnsitz in USA, Autokauf in DE, Ueberfuehrung nach FRA
« Antwort #3 am: 29. April 2014, 10:22:20 »
Nein, Du kannst ihn mit den Papieren direkt in F zulassen. Du brauchst dazu aber den deutschen Kaufvertrag, aus dem muss die Kaufsumme hervorgehen.
Wenn Du eine franz. CT brauchst, musst Du mit der Karre irgendwie dahin kommen. Mehrere Möglichkeiten:
- auf einem Anhänger
- Fzg ist noch auf Vorbesitzer angemeldet (genauer Ablauf: Fzg mit gültiger dt. Zulassung in F zur CT bringen, dann wieder zurück nach D und Fzg abmelden. Mit anderem Fzg/Freund in Fzur Zulassungstele fahren und auf dem Rückweg franz. Kennzeichen machen lassen und am Fzg annieten)
- in dt. Ausfuhrkennzeichen besorgen (kein dt. Wohnsitz erforderlich)
Nicht ganz hasenreine Varianten:
- über Werkstatt rote Nummer besorgen
- Kurzzeitzulassung in D über Freund/Werkstatt

In F ist Versicherung und Zulassung getrennt, anders wie in D, wo es ohne Versicherung keine Zulassung gibt. Du kannst in F ein Auto zulassen, für das Du keine Versicherung hast. Bei der Zulassung wird das nicht geprüft.
Versichrungen bekommst Du z. Bsp. bei jeder franz. Bank.

Wichtig noch: zur Zulassung in F benötigst Du zwingend den COC im Original. Den muss Du beim Kauf vom Verkäufer unbedingt bekommen, sonst wird's langwierig und ggf. teuer.