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Autor Thema: Wohnsitz in Frankreich und Auto in D trotzdem nicht abgemeldet  (Gelesen 23788 mal)

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Martin123

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Hallo,

da ich jetzt in Frankreich neuerdings angemeldet habe und in Deutschland abgemeldet, müßte ich mein Auto auch üblicherweise ummelden und den Führerschein umschreiben lassen, sowiel ich weiß.
Mein Auto habe ich aber noch nicht umgemeldet. Ich möchte es am liebsten z. Zt. auch so lassen, weil ich keine Zeit für den französischen TÜV habe, mich mit den französichen Versicherungen nicht auskenne und vermute, daß es auch viel Zeit kostet, den Führerschein umzuschreiben. Meine deutsche Wohnung ist leerstehend und die Post kommt ja dort nach wie vor an.
Bekomme ich dadurch irgendwelche Probleme, insbesondere bei einem Unfall?
Danke,

Martin
« Letzte Änderung: 04. Januar 2008, 15:10:10 von Martin123 »

Offline Marco

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Re: Wohnsitz in Frankreich und Auto in D trotzdem nicht abgemeldet
« Antwort #1 am: 05. Januar 2008, 02:20:00 »
hallo martin,

von diesen fragen kann ich dir nur eine beantworten: umschreiben des führerscheins ist nicht nötig.

grüße,
marco

Offline Runa

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Re: Wohnsitz in Frankreich und Auto in D trotzdem nicht abgemeldet
« Antwort #2 am: 16. Januar 2008, 19:24:21 »
Hallo Martin,

wenn du bei deiner französischen Steuererklärung den Weg zur Arbeit mit PKW angeben willst, solltest du dein Auto ummelden. Als ich umgezogen bin (ist aber schon 10 Jahre her) war es offiziell Pflicht - das ist auch in D nicht anders, denke ich, du musst dein Auto auf deinen Wohnsitz anmelden.

Mit dem Führerschein umschreiben bin ich mir nicht so sicher, wenn du einen EU-Führerschein hast, musst du ihn nicht umschreiben, aber ob das für die rosafarbenen und die alten grauen auch gilt, glaube ich nicht.

Liebe Grüße,

Runa

mausespeck007

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Re: Wohnsitz in Frankreich und Auto in D trotzdem nicht abgemeldet
« Antwort #3 am: 16. Januar 2008, 19:55:25 »
Hallo,

da ich jetzt in Frankreich neuerdings angemeldet habe und in Deutschland abgemeldet, müßte ich mein Auto auch üblicherweise ummelden und den Führerschein umschreiben lassen, sowiel ich weiß.
Mein Auto habe ich aber noch nicht umgemeldet. Ich möchte es am liebsten z. Zt. auch so lassen, weil ich keine Zeit für den französischen TÜV habe, mich mit den französichen Versicherungen nicht auskenne und vermute, daß es auch viel Zeit kostet, den Führerschein umzuschreiben. Meine deutsche Wohnung ist leerstehend und die Post kommt ja dort nach wie vor an.
Bekomme ich dadurch irgendwelche Probleme, insbesondere bei einem Unfall?
Danke,

Martin


Hallo,
aus was für Gründen bitte, bist du nach Frankreich gezogen? wenn ich Fragen darf.

Natürlich kommst Du in Konflikt mit dem französischen Gesetz wenn du dein Auto nicht ummeldest.

Wenn du ein EU - Führerschein hast und du in Frankreich noch kein Verkehrsdelikt begangen hast, brauchst du ihn nicht umschreiben lassen.

Ich finde wenn man den Schritt nach Frankreich macht, sollte man sich vorher informieren und sich den Konsequenzen bewusst
sein über die Pflichten die man erledigen muss und auch will, weil man nicht nur zum Steuern sparen nach Frankreich
gekommen ist.

Sorry ich habe nichts gegen dich, aber bitte nicht so, mir geht es auf den Geist, wenn Leute von D nach F ziehen und nicht Mal den minimalst Anforderungen nach kommen wollen, oder wenn ich lese, ich habe keine Zeit für den Controle Technique, kenne mich mit den französischen Versicherungen nicht aus usw. Dann habe ich eine große Bitte und bestimmt noch viele andere hier im Forum beschäftige und setze dich mit dem neuen Land FRANKREICH wo du jetzt wohnst auseinander und beschäftige dich damit. Danke!
Du kannst hier im Forum über die Suchfunktion sehr wertvolle Tips bekommen und wir helfen dir auch gerne weiter, aber vermittle bitte nicht den Eindruck dich in dem Land wo du gemeldet bist, dich nicht integrieren zu wollen.


Mit freundlichem Gruß   

Markus
« Letzte Änderung: 16. Januar 2008, 20:38:06 von mausespeck007 »

Martin123

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Re: Wohnsitz in Frankreich und Auto in D
« Antwort #4 am: 22. Januar 2008, 16:39:42 »
Hallo Markus,

bitte keinen übertriebenen Dramatismus. Ich bin erst seit einem Monat hier und bin wirklich beschäftigt. Das hat aber mit einem fehlenden Integrationswillen in meinem Fall nichts zu tun.

LG und einen schönen Abend,
Martin
« Letzte Änderung: 22. Januar 2008, 17:10:28 von Martin123 »

Offline Ralph

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Re: Wohnsitz in Frankreich und Auto in D trotzdem nicht abgemeldet
« Antwort #5 am: 22. Januar 2008, 18:42:31 »
Hallo Martin,

naja - ist schon so wie Markus sagt.
Auch in Deutschland ist es Pflicht bei einem Umzug sein Auto in einer gewissen Frist umzumelden.
Und die CT dauert in F nicht länger als in D.
Das Thema Versicherung ist auch schnell abgehakt - also es gibt keinen stichhaltigen Grund die Anforderungen nicht zu erfüllen.
Ich denke für Deine Grenzgängerbescheinigung hattest oder hast Du auch Zeit ??  ;/

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

mausespeck007

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Re: Wohnsitz in Frankreich und Auto in D trotzdem nicht abgemeldet
« Antwort #6 am: 22. Januar 2008, 21:35:57 »
Hallo,

@Ralph :eijoo: Danke!

@Martin
 
ich habe nichts gegen Dich, das habe ich oben auch schon so dokumentiert, aber beim durchlesen deines Thread's bekam ich den oben genannten Eindruck.

Ich kann die Argumente von Ralph unterstreichen!

Also, jetzt lebe dich gut ein und erfülle deine Pflichten die du mit dem Umzug nach Frankreich mit übernommen hast!

Wenn Du hilfe brauchst dann melde Dich.

LG
Markus

Offline c200kompressor

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Re: Wohnsitz in Frankreich und Auto in D trotzdem nicht abgemeldet
« Antwort #7 am: 24. Januar 2008, 10:42:18 »
Hallo zusammen,

wäre nett wenn ihr mir auch gerade mal weiterhelfen könntet.

Bei mir schaut's so aus. Ich wohne neuerdings auch in Frankreich. Somit müsste ich ja mein KFZ ummelden. Jetzt ist dieses jedoch nicht auf mich, sonden auf meinen Vater in Deutschland zugelassen und versichert. Kann ich das KFZ dann getrost in Deutschland angemeldet lassen ? (wär mir auch lieber, deutsches Auto, deutsches Nummerschild  ;-) )

mausespeck007

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Re: Wohnsitz in Frankreich und Auto in D trotzdem nicht abgemeldet
« Antwort #8 am: 24. Januar 2008, 11:52:24 »
Hallo,
soweit mir bekannt ist, kommt es auf den ordentlichen Wohnsitz des Halters an und der ist so wie du hier schreibst in Deutschland, also braucht das Fzg. nicht umgemeldet werden.

(wär mir auch lieber, deutsches Auto, deutsches Nummerschild  ;-)

das schützt aber nicht vor Bussgeld und Strafe bei Delikten in F! :-D

Gruß
Markus

 

Offline pifolog

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Re: Wohnsitz in Frankreich und Auto in D trotzdem nicht abgemeldet
« Antwort #9 am: 24. Januar 2008, 12:25:11 »
@c200kompressor

ich kenne einige Leute, die das seit Jahren ohne Probleme praktizieren.
Ob man das "getrost" machen kann ist eine andere Frage. Spitzgriffelig gesehen ist das nach der deutschen StVO eine Ordnungswidrigkeit.
Aber was spricht gegen die Zulassung in F? Finanziell wohl nicht viel.
Und das Nummernschild? In F gibt es sehr schicke Schilder mit unterschiedlichen Schriftypen, also noch eine Auswahl.
Auch das Rückschild in weiß in nun erlaubt.
Ich denke sogar ein c200kompressor kann da im Aussehen noch gewinnen  ;)

Offline c200kompressor

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Re: Wohnsitz in Frankreich und Auto in D trotzdem nicht abgemeldet
« Antwort #10 am: 24. Januar 2008, 14:56:45 »
Hallo,

danke für die schnellen Antworten.

@pifolog: Zu dem Finanziellen - mich kostet eine Vollkasko(ähnliche) Versicherung in Frankreich wohl mehr, wie momentan über meinen Vater. Dort bin ich nämlich bei 35% .

Danke und Gruß

Offline pifolog

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Re: Wohnsitz in Frankreich und Auto in D trotzdem nicht abgemeldet
« Antwort #11 am: 24. Januar 2008, 17:11:30 »
hallo,

also erstmal, eilen tut gar nichts. 6 Monate darf man legal mit seiner deutschen Zulassung fahren.
Da hat man auch Zeit genug, um konkret einen Preisvergleich durchzuführen.
Und das lohnt sich. 35% in D und 50% in F können dann dasselbe sein. So habe ich es mit meinen Auto erlebt. (ähnliche Daten)
Und weil es noch ums Finananzielle geht:
in F gibt es keine KfZ-Steuer, im Schadensfall wird moderater heraufgestuft.
Man findet in D schneller einen günstigen Parkplatz (unter Berücksichtigung menschlicher Schwächen)
Und Papa baucht kein Bußgeld zu befürchten  ;)

Offline pifolog

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Re: Wohnsitz in Frankreich und Auto in D trotzdem nicht abgemeldet
« Antwort #12 am: 24. Januar 2008, 22:57:04 »
hallo,

das ist EU-Recht und gilt schon länger.
Wenn du nicht glaubst, guckst du hier:

http://europa.eu.int/eures/main.jsp?catId=8071&acro=living&lang=de&parentId=7744&countryId=FR&living=

 und diesen Ausschnitt:
"Zulassung von Kraftfahrzeugen im Gastland

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen und dort Ihr Fahrzeug mehr als sechs Monate nutzen, sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug bei den Behörden des Gastlandes zuzulassen und die entsprechende Zulassungssteuer zu zahlen."

Bestimmt gibt es noch mehr Stellen, die das bestätigen können. z.B. die sous-préfecture -so hatte ich das gemacht.
Grüsse

mausespeck007

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Re: Wohnsitz in Frankreich und Auto in D trotzdem nicht abgemeldet
« Antwort #13 am: 25. Januar 2008, 07:55:01 »
Hallo,

er kann das Auto das auf den Vater in D angemeldet ist, nicht in Frankreich zulassen, höchstens er meldet es auf sich um dann gilt die 6 Monate Regelung. Oder sein Vater verlegt sein Wohnsitz nach F.

Was ich noch nicht erlebt und gehört habe, dass eine französische Versicherung ein in D zugelassenes Fzg. versichert oder umgekehrt!

Ist Europa zwischen F und D und D und F in den Versicherungsgesetzen und Regelungen so harmonisiert, dass es solche Versicherungsgesellschaften in F und D gibt?  ::) ???

Gruß
Markus 

Martin123

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Re: Wohnsitz in Frankreich und Auto in D trotzdem nicht abgemeldet
« Antwort #14 am: 25. Januar 2008, 17:45:20 »
Hallo Markus,

Danke. Ich denke, daß Du mich überzeugt hast. Ich verstehe auch, daß es aus rein rechtlicher Sicht wohl erforderlich ist umzumelden.  Ich habe aber auch früher 2 Jahre in Paris gelebt, was mit Steuern übrigens nichts zu tun hatte weil die Grenzgängerregelung für 75/92xxx nicht greift. Und es ist dort keinem aufgefallen daß mein Auto nicht umgemeldet war.
Aber es ist schon ein Aufwand, hat aber nicht unbedingt mit Frankreich zu tun sondern mit jedem Wohnortwechsel. Der Vorteil ist natürlich, daß man einen Parkstrafzettel im jeweiligen Land wegwerfen kann.

Ich denke, daß folgendes entscheidend ist: falls ein Unfall passiert, egal ob in D oder in F, und falls ein Polizist dabei herausfindet daß ein Auto in D angemeldet ist und der Wohnsitz in Frankreich ist, dann gibt es unnötige Fragen bzw. belastendes Material.

Ich werde deshalb Deinem und Ralph's Rat folgen.

Danke für Deine Comments und ein schönes WE an Euch.

Martin