Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Motorrad von France nach Deutschland  (Gelesen 5387 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline moe1729

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 11
    • Profil anzeigen
Motorrad von France nach Deutschland
« am: 01. März 2008, 18:12:25 »
Hallo Leute habe ein Motorrad mit französischer Zulassung gekauft.
1.Kann ich das Teil einfach nach Hause fahren obwohl es noch auf den Verkäufer zugelassen ist?
2.Wie funktioniert die Ummeldung des Motorrades in Frankreich?
3.Das Motorrad war früher mal in Deutschland zugelassen.Wenn ich eventuell das Motorrad in Deutschland zulasse,wie müsste ich da vorgehen
Wäre nett,wenn mir jemand helfen könnte.Will es am 3.3.08 abholen.Würde es natürlich gern selbst nach Hause fahren.Hab nur nen kleinen Anhänger.

Gruss Moe

Offline moe1729

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 11
    • Profil anzeigen
Re: Motorrad von France nach Deutschland
« Antwort #1 am: 01. März 2008, 20:20:11 »
Hi Ralph!

Also ich ruf jetzt den Verkäufer an und frag ihn nach der Nummer.
Dann geh ich am Montag zu Credit Mutuel und sag dem Banker er soll mir ne Versicherungskarte für diese Nummer ausstellen.Wenn er das getan,dann zum Mopedverkäufer fahrn und Kaufvertrag machen.Ist das soweit richtig?
Das mit "in die Carte Gris eintragen und heimfahren" hab ich nicht ganz verstanden.
Ich hab nur gehört dass die Carte gris durchgestrichen wird und a ventre draufgeschrieben werden soll und die Ecke abgeschnitten werden muss.
Was ist richtig?


Und zu Überführen nach Deutschland habe ich auch noch ne Frage.
Das Vollgutachten beim deutschen TÜV ist klar.Wo bekomm ich ne Bescheinigung her,dass das Bike nicht gestohlen ist?
Reicht da nicht der Kaufvertrag?
Und ist die Sache nicht einfacher,wenn das Bike schon mal in Deutschland gelaufen ist,wie bei diesem Bike es der Fall ist?

Gruss Moe


Offline Ralf K.

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 216
    • Profil anzeigen
Re: Motorrad von France nach Deutschland
« Antwort #2 am: 03. März 2008, 09:48:39 »
Das Motorrad wird so behandelt als wäre es noch nie in D gelaufen.
Einfacher wäre es Du hättest eine Briefkopie - wegen der alten Eintragungen. Wobei - wie bereits geschrieben - eine Einfuhr nach D i.d.R. (bei "normalen" Bikes ) kein Problem darstellt.

Ui, wird das ohne dem Nachweis einer Erstzulassung nicht eine Erstzulassung in .de? Wenn ja, dann muß z.B. die Abgaseinstufung "passen".

D.h. mit dem deutschen Kfz-Brief und einer darin vermerkten Erstzulassung vor einigen Jahren ist das kein Problem, denn das Fahrzeug war schon mal in .de zugelassen. Wenn kein deutscher Brief vorhanden, kann evtl. mit der Anfrage beim KBA wg. "geklaut" auch gleich die Frage der Erstzulassung geklärt werden.

Gruß, Ralf