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Autor Thema: Führerschein mit Auflagen  (Gelesen 5807 mal)

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Offline Runa

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Führerschein mit Auflagen
« am: 16. Januar 2008, 18:59:30 »

Hallo zusammen,

meinem Freund wurde im Oktober 2006 der Führerschein abgenommen wegen Alkohols (0,57 Promille ergeben 2 Monate Führerscheinentzug, also Vorsicht!) und er wurde gezwungen seinen EU-Führerschein in einen französischen umzuschreiben. Außerdem musste er eine ärztliche Untersuchung machen und einen  Labortest mit Leberwerten abgeben.
Damit verbunden war die Auflage, nach einem Jahr die Leberwerte nachzuweisen - leider gab es keine näheren Erläuterungen wo die Laborergebnisse hingeschickt werden müssen.
Das Jahr ist nun um und wir dachten, er bekommt einen Termin geschickt und müsste nochmal irgendwo vorsprechen, aber nichts ist passiert.
Weiß vielleicht jemand wie man hier vorgehen sollte?
Das Problem ist nämlich dass im Führerschein vermerkt ist "jusqu'au 18-01-08"...

mausespeck007

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Re: Führerschein mit Auflagen
« Antwort #1 am: 16. Januar 2008, 19:49:09 »
wo wohnt Ihr denn?

Gruß Markus

Offline Runa

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Re: Führerschein mit Auflagen
« Antwort #2 am: 17. Januar 2008, 05:53:41 »
 Hallo Markus,

wir wohnen in Etzling, bei Spicheren. Gehört zur Subpräfektur in Forbach.

Grüße  Runa

mausespeck007

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Re: Führerschein mit Auflagen
« Antwort #3 am: 17. Januar 2008, 20:41:44 »
Hallo Runa,

würde mal bei eurer sous Prefecture nach Fragen, wenn Du da nicht weiter kommst auf der Hauptprefecture.

Die Prefecture ist zuständig für Fragen bezüglich Führerschein und Führerscheinerteilung. Wenn Ihr nicht weiter kommt meldet dich wieder.

Bitte halte mich auf dem Laufenden. Danke! :)

Gruß
Markus

Offline Runa

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Re: Führerschein mit Auflagen
« Antwort #4 am: 10. Februar 2008, 17:28:27 »
Hallo Leute,

sorry, bin etwas spät mit der Antwort, aber ich weiß nun wie es vor sich geht - man muss nochmal die gesamte Umschreibe-Prozedur absolvieren, also in diesem Fall drei Fotos, Kopie des derzeitigen FS, einen Rückumschlag und das ausgefüllte Antragsformular bei der sous préfecture abgeben. Nach einiger zeit bekommt man einen Termin für die visite médicale zugeschickt, und danach bekommt man auf der sous préfecture den neuen FS - das ist der einzige Unterschied zum Umschreiben des deutschen FS, da bekommt man den FS von Metz zugeschickt, hier liegt er lt. Aussage der sous préfecture dort zur Abholung bereit ... Ende Februar werden wir wissen ob es so klappt.
Weiß jemand ob das grundsätzlich beim FS bis 7,5 t so ist? Wird der FS immer nochmal neu ausgestellt? Mit einem frisch ausgestellten FS kann es nämlich zu Problemen bei Mietwagen kommen, manche Firmen verlangen einen FS der mindestens zwei Jahre alt ist, das muss man nachweisen können.

mausespeck007

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Re: Führerschein mit Auflagen
« Antwort #5 am: 10. Februar 2008, 19:00:19 »
Hi Runa,

normalerweise steht das D- Austellungsdatum Datum im F-Führerschein drin, so ist es bei mir.