Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Nina73 am 29. Dezember 2015, 20:00:14
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Hallo allerseits,
ich möchte mir in Deutschland ein Auto kaufen, welches vor 5 Monaten neu getüvt wurde. Reicht der deutsche TÜV-Bericht bei der prefecture aus oder muss das Fahrzeug in Frankreich nochmals vorgeführt werden?
Gruß, Jörg
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Soweit ich weiß muss das Fahrzeug in F auf jeden Fall auf den TÜV bevor Du den Wagen anmelden willst !!
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Le contrôle doit avoir moins de 6 mois à la date de la demande (2 mois si une contre-visite a été prescrite) fait en France (ou dans l'Union européenne s'il y était immatriculé).
Quelle:
https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1050
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Vom deutschen TÜV wollen die nix wissen, du musst auf jeden Fall in F zum CT.
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Ist der deutsche TüV Älter als 6 Monate muss man CT machen,ansonsten nach ablauf der TüV dauer,dies wird dann in der Carte de Grise eingetragen.
Hatte das ganze im letzten Jahr 2mal und ging ohne probleme oder Debatten anstandslos.
Gruss
Micha
Pero hat es ja schon geschrieben
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Vom deutschen TÜV wollen die nix wissen, du musst auf jeden Fall in F zum CT.
Falsch..... Siehe Textzitat von Pero.....
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Aha, wusste ich gar nicht.
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Hallo Zusammen,
ich habe letztes Jahr in Frankreich ein in Deutschland gekauftes, gebrauchtes Auto mit GAS Umrüstung zugelassen.
Dieses hatte einen neuen TÜV in D incl. GAS Abnahme (TÜV) bekommen. Zulassung dafür in F kein Problem!
Mal sehen wie dies nächstes Jahr wird, wenn ich den TÜV in F machen muss, hauptsächlich wegen dem GAS :)
Gruß Zaren
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:winkerwinker: Moin,
unser TÜV war 4 Monate alt, aber das Auto mußte trotzdem zur CT.
Begründung: Mit dem Kennzeichen ist auch die TÜV-Plakette weg die eh in F keinen interessiert (es sei denn Du fährst in F mit abgelaufenen TÜV rum wie einige Schlaumeier-Kollegen in St. Nazaire) u nd Du brauchst die vom CT für die Windschutzscheibe.
Mir wäre es völlig neu daß Securitest oder wer auch immer eine solche Plakette aufgrund eines TÜV- Berichts ausstellen würde.
Aber - ich lerne ja auch gern dazu... :pfeif:
Grüßle,
Edgard
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Hab heut mein Auto angemeldet TÜV D nicht älter als 6 Monate,überhaupt kein Problem,hab Deutsches TÜV
Gutachten vorgelegt,alles gut!!