Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Warnwestenpflicht für Motorradfahrer u. Beifahrer  (Gelesen 40670 mal)

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Offline Ralph

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Re: Warnwestenpflicht für Motorradfahrer u. Beifahrer
« Antwort #15 am: 30. März 2012, 13:47:16 »
Toyota - Du enttäuscht mich.
Ausgerechnet Du findest eine Verordnung / Zwang gut....wo Du doch sonst hinter jedem Gesetz eine Abzockmöglichkeit vermutest.
Ich bin fassungslos. :pfeif:
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline -Helmut-

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Re: Warnwestenpflicht für Motorradfahrer u. Beifahrer
« Antwort #16 am: 30. März 2012, 18:08:11 »
Die Enttäuschung beruht auf Gegenseitigkeit.

Du enttäuschst mich, weil du wie einige Andere meine Aussage(n) auf ihre eigene Weise interpretieren und Dinge mir unterstellen, die ich sooo garnicht ausgedrückt habe.

Wenn ich schreibe, es ist durchaus verständlich ......, heißt das für Dich wie ich sehen kann, etwas ganz anderes.

Was tun wir Beide jetzt?
Haken wir es unter menschliche Missverständnisse ab, oder regeln wir das auf männliche Art und Weise?  :pfeif:
So nach dem Motto, wir prügeln uns und wer danach im Krankenhaus liegt hatte Unrecht?  :zwinkern: Oder nach dem Motto, der klügere gibt nach?  :Hands:

Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline Dragonvamp

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Re: Warnwestenpflicht für Motorradfahrer u. Beifahrer
« Antwort #17 am: 31. März 2012, 02:01:53 »
Trotz allem darf man  nicht vergessen, dass der Motorradfahrer 20 Mal weniger gesichert ist als ein Autofahrer.

So manche Unfälle können allerdings selbst mit Weste nicht verhindert werden.
Mein Ex-Stief-Großvater wollte seiner Frau eine überraschung machen und ist los zum Bäcker. Mit seinem liebsten Motorrad natürlich.
Ein Bauer, der die Gabel von seinem Traktor nicht hoch gestellt hatte, und einfach so von der Einfahrt donnerte, erwischte meinen Ex--Opa... Kopf ab.. Da hätte auch eine Warnweste nichts gebracht.

Fakt ist einfach, dass jeder aufpassen muss!!!

Offline Tim492

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Re: Warnwestenpflicht für Motorradfahrer u. Beifahrer
« Antwort #18 am: 31. März 2012, 07:36:07 »
Hallo zusammen,

so wie ich das interpretiere muss es sich um eine reflektierende Fläche von mind. 150 qcm handeln. Von Gelb oder Neon stand ja hier wohl nix. Hoffe ich zumindest. Ich persönlich halte rein garnix von Warnwesten. Begründung: je mehr in Warnwesten rumrennen, rumfahren etc. verringern automatisch die Wahrnemungsschwelle für die die wirklich geschützt werden sollen u7nd von denen auch eine gewisse Gefahr ausgeht. Baustellenarbeiter, Besatzung von PKW oder Motorrad bei einer Panne am Straßenrand.

Mit derselben Begründung bin ich auch gegen das Tagfahrlicht am Auto. Diejenigen die geschützt werden sollen und die eine gewisse Aufmerksamkeit brauchen (Mopedfahrer, Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei etc.) gehen dann im allgemeinen Lichtermeer unter weil heute jeder Hirni bei bestem Wetter am besten mit Fernlich durch die Gegend gondeln würde. Versuche in Österreich haben gezeigt das die Fahrerei mit Licht am Tag nix bringt. Ausser das Mopeds schlechter wahrgenommen werden.

Wenn man aber in den ganzen Goretex Kombis (fahren die meisten) z.B. 3m Reflexstreifen einarbeitet (gibt's auch in grau und sogar in schwarz) dann könnte es was für mich sein. Mach mal ein Foto von einem Motorradfahrer (ich hasse den Begriff Biker) in seiner Kluft mit Blitz und da wirste sehen wieviel Reflexstreifen da schon drin sind.

In diesem Sinne allzeit Gute fahrt.

Gruss Tim

P.S.: Die Idee mit der Forumsausfahrt finde ich nicht schlecht.


Offline maison

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Re: Warnwestenpflicht für Motorradfahrer u. Beifahrer
« Antwort #19 am: 31. März 2012, 15:23:13 »
So jetzt will ich auch noch meinem Senf zu der reflektiererenden Seifenoper dazu geben.
Gesetzt ist Gesetzt, die die Gesetze machen in dem Fall von einer gewissen Fläche reflektierenden Materials auf der Kleidung haben keine Ahnung, denn so Schwachsinn habe in noch selten erlebt. Werde es wie Ralph handhaben und auch nach in Kraft treten dieses "von einer gewissen Fläche reflektierenden Materials auf der Kleidung" absehen, schauen wir mal wahrscheinlich werde ich auf dem Moto oben ohne rekflektiereder Fläche genau so schnell oder langsam abgeschossen wie jeder andere.
Meine persönliche Meinung, reflektierend oder nicht reflektieren, wenn deine Uhr abglaufen ist bist du dran. Bei der Reizüberflutung heutzutage auf den Strassen ist es meines Erachtens unerheblich ob mit oder ohne.
Somit muss ich Ralph zustimmen, es wird von einigen Industrieverbänden eine neu Geldeintreibquelle per Gesetz iniziert.
Ein Stück Freiheit das groß im französischen Grundgesetz (Liberté )verankert ist wird wieder von einigen Machtmonopolisten beschnitten.
So das war's, habe fertig. 

Offline Mathis

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Re: Warnwestenpflicht für Motorradfahrer u. Beifahrer
« Antwort #20 am: 01. April 2012, 19:08:57 »
Hallo!

Ralf hat schon einen Punkt: wollen wir einen Nanny-Staat oder nicht? Und wenn man dieses Konzept weiter denkt: wollen wir einen Staat, der uns mit Ver- und Geboten zu gesunder und sicherer Lebensführung zwingt? Der überwacht, was wir essen, trinken? Ob und welchen Sport wir treiben? Welche Internetseiten wir uns ansehen, und welche für und schädlich sein könnten (die er dann sperrt). Ob wir gefährliche Hobbys haben, und falls ja, diese reguliert, oder gar verbietet? Das alles natürlich nur unter den besten Vorsätzen, den Bürger zu schützen, zu einem gesunden, produktiven und glücklichen Leben zu … ja was, zu zwingen? Falls wir das wollen, müssen wir viele Eingriffe in unseren persönlichsten Lebensstil ertragen.

Ich glaube, der Nanny-Staat kommt nicht plötzlich sondern eher schleichend, und jede Maßnahme scheint gut begründet und dient nur dem Wohle aller. Aber die persönliche Freiheit geht eben dabei flöten. Meine Vorstellung von dem, was der Staat für mich entscheidet ist eine andere. Und ich denke, dass Ralf in diesem Punkt schon recht hat. Man braucht sicher keine Papageienkostüme per Verordnung, es gibt auch andere Möglichkeiten. Und die Motorradclubs waren ja aktiv, wurden aber nicht gehört. Hier ist der Nanny-Staat zu erkennen. Er sucht keine Lösung in der Diskussion mit den Betroffenen (weil mit unmündigen Bürgern kann man ja nicht diskutieren), sondern verordnet von oben herab. Das ist zu kritisieren.

Gruß Mathis

Offline Soleil

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Re: Warnwestenpflicht für Motorradfahrer u. Beifahrer
« Antwort #21 am: 03. April 2012, 08:29:05 »
@Ralph:
Danke für die Info, habe die neue Biker News noch nicht gelesen.
Ich denke, es bleibt wohl jedem überlassen, wie er fährt und welche Kleidung er trägt.
Gruß Soleil

Offline Ralph

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Re: Warnwestenpflicht für Motorradfahrer u. Beifahrer
« Antwort #22 am: 03. April 2012, 08:45:10 »
@Ralph:
Danke für die Info, habe die neue Biker News noch nicht gelesen.
Ich denke, es bleibt wohl jedem überlassen, wie er fährt und welche Kleidung er trägt.
Gruß Soleil

Hi Soleil,

gut das wir dieselbe Lektüre haben  =D . Ich denke wie Du aber leider denkt unsere Obrigkeit nicht so - bzw. will 70 EUR dafür.

Übrigens ist schon der nächste Schachzug aus Brüssel geplant - ab 2013 kommt (höchstwahrscheinlich) die ABS Pflicht für neue Bikes.
Zum Thema Gleichbehandlung: Bei den PKW machte man das komischerweise nicht - da ließ man das den Markt regeln.

In diesem Sinne - Good guys wear black  >:D
« Letzte Änderung: 03. April 2012, 08:47:38 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Sietho

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Re: Warnwestenpflicht für Motorradfahrer u. Beifahrer
« Antwort #23 am: 14. April 2012, 11:24:47 »
Hi ,
mir sind gerade die Gendarmen und Polizisten eingefallen, welche ich schon so oft mit ihren BMW`s dahindüsend nur mit kurzärmligem Hemd und dünnem Reiterhöschen begleitet, gesehen habe.Sehr Vorbildlich.....  :zwinkern:

"Aber Monsieur, ein französischer Polizist stürzt selbstverständlich nicht :xc:"   

Offline Ralph

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Re: Warnwestenpflicht für Motorradfahrer u. Beifahrer
« Antwort #24 am: 14. April 2012, 13:06:47 »
Das ist ja die Staatsmacht - die brauch sich an sowas nicht halten. Dazu hat man ja die doofen Untertanen.
Außerdem fahren sie wie Sau.......das interessiert auch niemand
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline -Helmut-

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Re: Warnwestenpflicht für Motorradfahrer u. Beifahrer
« Antwort #25 am: 14. April 2012, 13:55:11 »
Die Staatsmacht hat sich genauso an die Gesetze zu halten wie die Bürger, die Untertanen.
Nur kein Bürger reagiert angemessen wenn sich die Staatsmacht einiges leistet. Deswegen können sich einige ....... so manches leisten.

Dienstaufsichtsbeschwerde ist das Stichwort.
Ich notierte mir immer das Kennzeichen und machte z.B. Anzeige wenn die Polizei neben einem Fahrzeug im absoluten Halteverbot stand, um dem Fahrer einen Zettel unter den Scheibenwischer zu schieben.
Die Staatsmacht darf dann nicht nebenan im absoluten Halteverbot halten um Zettel auszustellen.

Ich stand auch schon mit einem Besenstiel und drangepapptem Karton auf dem in großen Buchstaben "Radarkontrolle" stand am Straßenrand.
Polizei bemerkte die Autofahrer fuhren plötzlich alle langsamer und einer kam um nachzuschauen.
Er meinte, ich dürfte das nicht.
Ich sagte ich mache von meinem Demonstrations-Recht Gebrauch. Die Demo besteht mit nur einer Person und ist infolge dessen nicht anmeldepflichtig und erlaubt.
Zeigen Sie mir wieso und gegen was ich nicht demonstrieren darf.

Was machten die Staatsmänner? Richtig, sie fuhren irgendwo anders hin zum abzocken.
Zur Info. Ich stand damals am Ortsrand des Ortes in dem ich wohnte, weil dort oft geblitzt wurde.
Aber 400 m weiter im Ort, dort wo eine Schule und Kindergarten ist und schon drei Kinder tödlich wegen Strassenverkehr verletzt wurden, gab es niemals Polizei oder Radarkontrollen.  
Wer hätte mich zeitlich bei meinen Demos ablösen wollen? Freiwillige vortreten.
« Letzte Änderung: 14. April 2012, 13:59:31 von Toyotafan »
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

la grande Dame

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Re: Warnwestenpflicht für Motorradfahrer u. Beifahrer
« Antwort #26 am: 15. April 2012, 12:51:35 »
Manchmal rollen sich mir die Fußnägel auf, bei dem was man hier vereinzelt so liest.

Bevor noch Jemandem ein Unheil geschieht, weil er so glaubt, was andere schreiben, hier mal die rechtliche Richtigstellung:

kein Polizeibeamter, Zöllner oder Bundespolizist ist bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben ( jede dienstliche Tätigkeit ist hoheitliche Handlung) an die STVO gebunden !!!!  § 35 STVO regelt dies abschließend.  Es wäre ja wohl auch völliger Schwachsinn, müssten Polizisten, die zur Verkehrsüberwachung eingesetzt sind, sich erst einen freien Parkplatz suchen, bevor sie ahnden könnten.
Zitat
.B. Anzeige wenn die Polizei neben einem Fahrzeug im absoluten Halteverbot stand, um dem Fahrer einen Zettel unter den Scheibenwischer zu schieben.
Die Staatsmacht darf dann nicht nebenan im absoluten Halteverbot halten um Zettel auszustellen.

ist also völliger Blödsinn.

Vor Radarkontrollen zu warnen, sollte man tunlichst unterlassen, weil es zwar nicht strafbewehrt, aber dennoch verboten ist. Störung einer Amtshandlung nennt man sowas und zieht meist einen sog. Platzverweis nach sich.
Nachzulesen auch hier:  http://www.verkehrsanwaelte.de/presse/pm/warnung-vor-radarfallen-kein-pardon-fuer-selbst-ernannte-wohltaeter-radio-durchsagen-aber-zulaess/    und in den Jahren dutzendfach durch alle Instanzen bestätigt.

Nächster Blödsinn 
Zitat
ich mache von meinem Demonstrations-Recht Gebrauch

Art 8 GG lautet: Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Das Versammlungsgesetz sagt hierzu klar, dass sich eine einzelne Person nicht versammeln kann. Ergo:  keine einzelne Person kann  unter Berufung auf Art. 8 GG demonstrieren, sondern lediglich Art 5 GG für sich in Anspruch nehmen: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten ......


Zitat
Dienstaufsichtsbeschwerde ist das Stichwort.
schade, dass Veuveclicquot nicht mehr angemeldet ist,der sicher dutzende solcher Beschwerden beschieden hat.

Abschließend vielleicht noch.... 35 STVO erlaubt ( unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit) JEDEN Verkehrsverstoß (Rotlicht, Einbahnstraße, überh. Geschwindigkeit) und ist nicht gebunden an § 38 STVO, der explizit Fahrten mit Blaulicht und Martinshorn regelt.

Ich hoffe, viell. den ein oder anderen vor einem Irrtum bewahrt zu haben und werde auf die sicher kommende "Retoure", wie wann in Timbuktu eine Polizei-Rikscha verwarnt wurde, nicht mehr antworten. 

schönen Sonntag

Petra

Offline -Helmut-

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Re: Warnwestenpflicht für Motorradfahrer u. Beifahrer
« Antwort #27 am: 15. April 2012, 14:42:14 »
Es hätte mich gewundert, wenn keine Reaktion darauf gekommen wäre.

Bezüglich rechtliche Richtigstellung sollte man differenzieren. Kaum jemand kann die rechtlichen Regelwerke durchschauen. Fachjuristen (Spezialisten, die sich die Mühe machen, bzw gut dafür bezahlt werden) finden trotzdem Argumente, die vom Gericht anerkannt werden.

Zum Thema Rechtsverständnis:
Wer immer nur die (menschlichen) Fehler beim Kontrahenten sucht, ist in meinen Augen parteiisch, diktatorisch und rechtlich zweifelhaft.

Dein Argument, es wäre ja völliger Schwachsinn wenn Polizisten keine Handlungsfreiheiten hätten um ihren Job auszuführen ist unangebracht. Akzeptieren könnte ich Unverhältnismäßigkeiten, aber dann hört es bei mir auf.

Offensichtlich siehst Du verschiedene Dinge nur aus (d)einer Perspektive.

Im beschriebenen Beispiel ging es eindeutig und vordergründig um eine Radarkonrolle am falschen Ort. Also an einer Örtlichkeit an der es um reine Abzocke und nicht um Verkehrssicherheit ging!
Ich hätte nichts unternommen (es wäre in meinem Sinne gewesen), wenn diese Radarkontrolle im näheren Bereich der Schule und des Kindergartens gemacht würde, denn dort gab es nachweislich Todesfälle im Straßenverkehr des Schulbereiches.

Radarkontrollen gibt es meist an unfallträchtigen Verkehrspunkten (Strassenabschnitten) was soweit für mich noch okay sein kann.
Nicht akzeptabel für mich ist andererseits, diese unfallträchtigen Strassenabschnitte beruhen meist eindeutig auf Planungsfehler. Wären also vermeidbar bzw nachträglich abzustellen.
Aber anstatt diese Gefahrenstellen zu beseitigen, abzustellen werden diese nur zum abzocken benutzt. Sowas wird von mir nicht akzeptiert, weil das ist sehr unverhältnismäßig!

Übrigens, dein Verständnis von Recht konnte man in einem anderen Thread gut erkennen. Dort gabst du nur sehr einseitige Tipps ab, die zudem noch falsch, bzw für den Threadersteller gar nicht hilfreich waren. Insofern frage ich mich, ob deine Beiträge einzig und alleine dazu dienen sollen, dein Rechtsverständins in diesem Forum deutlich zu machen.

Unter anwaltlicher oder juristischer Beratung stelle ich mir was anderes vor.
(Okay, anwaltliche Beratung ist wiedermal zu streng reglementiert, darf in so einem Forum nicht sein.)

Um es deutlicher zu machen, gute Rechtsberatung kann sich eigentlich nur jemand leisten, der diese bezahlen kann. (Soviel zum Thema verständnis von Recht)
Stichwort Bossi usw.

Insofern dürfte selbst für jemanden mit juristischer Ausbildung mein Verständnis von Recht nachvollziehbarer und verständlicher sein.
Mangelpunkt ist aber wieder mal die jeweilige Perspektive.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

la grande Dame

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Re: Warnwestenpflicht für Motorradfahrer u. Beifahrer
« Antwort #28 am: 15. April 2012, 15:35:37 »
Lieber Toyota,
ich strafe mich jetzt selbst lügen, und danach weiche ich deiner fehlenden Selbstkritik und grenzenlosen Selbstüberschätzung, welche in Kombination mit unübertreffbarem Starrsinn hier immer wieder zu Ergüssen führt, die das gestrige Mahl unaufhaltsam in Richtung des falschen Ausgangs führen.
Zu meiner juristischen Ausbildung will ich weiter gar nichts sagen, ausser............. DU würdest mich mit Titel anreden !

Ansonsten musst Du Dich einfach mal an Deinem geschriebenen Wort messen lassen, es sei denn, Du machst §§ 20,21 StGb geltend.

Lies mal Deine Ergüsse vom Halteverbot...... Deine diesbezüglichen Aussagen,
Zitat
Die Staatsmacht darf dann nicht nebenan im absoluten Halteverbot halten um Zettel auszustellen
und das ist - mit Verlaub - völliger Schwachsinn.. denn sie darf es sehr wohl.... oder darf ich diese klare Aussage und damit Dich nicht ernst nehmen, weils einfach mal so dahingekleckert wurde ? Du schreibst Müll .

Ja, ich sehe manche Dinge nur aus (m)einer Perspektive, nämlich der rechtlich fundierten.  Die Beurteilung, ob die Örtlichkeit einer Radarkontrolle falsch oder richtig ist, maße ich mir  nicht an, weil mir dazu die EInblicke in Statistiken und Unfallkarten fehlt........... die Du offenbar hast.

Es geht mir auch nicht um falsch oder richtig, sondern um den abgesonderten Müll, wie zB das Demonstrationsrecht für eine einzelne Person und ähnliches.

Ganz sicher sind meine rechtlichen Beiträge von einer subjektiven Sichtweise beeinflusst, aber sie waren noch nie unfundiert. Und mein Rechtsverständnis reichte aus, um mit 50 in Ruhestand zu gehen und dem Rentnerdasein zu frönen. Menschen wie Du haben dazu einen Großteil (finanziell) beigetragen.
Insofern brauch die Welt Menschen wie Dich, nur nicht als Ratgeber in einer Community.

Solltest Du einen rechtlich falschen Rat von mir in diesem Forum finden, vergüte ich ihn Dir 4stellig........ nur verkenne nicht, dass die Tatsache, Dir nicht zu antworten, heisst nicht, falsch beraten zu haben. Im Gegensatz zu Dir, lasse ich mich an JEDEM geschriebenen Wort messen und Dir täte es gut zu Gesicht stehen, auch JEDES zu verstehen, denn wenn ich fast schreibe, heisst das, es gibt Ausnahmen. Auch Richter sind nur Menschen und haben schlechte Tage, an denen sie Entscheidungen fällen, die keiner Revision standhalten und in der nächsten Instanz sofort gecancelt werden, von Menschen wie Dir dann aber gerne als Rechtfertigung herangezogen werden.

Ich habe bei einem persönlichen Treffen Veuveclicquot gefragt, warum er verbal derart aggressiv auf Dich reagiert hat und mittlerweile verstehe ich ihn. Wenn jemand so gar nicht einsichtig ist, wenn er Müll von sich gibt, den er dann nicht gesagt haben will, dann kann einem schon mal die Hutschnur hochgehen.

Und angesichts solcher Aussagen

Zitat
Im beschriebenen Beispiel ging es eindeutig und vordergründig um eine Radarkonrolle am falschen Ort

Zitat
Nicht akzeptabel für mich ist andererseits, diese unfallträchtigen Strassenabschnitte beruhen meist eindeutig auf Planungsfehler. Wären also vermeidbar bzw nachträglich abzustellen

frage ich mich, wieso niemand Deine Gabe erkannt hat und Du nicht Staatssekretär im Verkehrsministerium bist.

Zitat
Insofern dürfte selbst für jemanden mit juristischer Ausbildung mein Verständnis von Recht nachvollziehbarer und verständlicher sein.
NEIN, das ist es nicht, nicht für den Studenten mit 1. Staatsexamen und nicht für die Dr. jur.

und damit liebe Gemeinde verabschiede ich mich als aktive Userin hier

Petra

Offline Ralph

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Re: Warnwestenpflicht für Motorradfahrer u. Beifahrer
« Antwort #29 am: 15. April 2012, 16:21:08 »

Ich hoffe, viell. den ein oder anderen vor einem Irrtum bewahrt zu haben und werde auf die sicher kommende "Retoure", wie wann in Timbuktu eine Polizei-Rikscha verwarnt wurde, nicht mehr antworten. 

schönen Sonntag

Petra

Hallo Petra,

na da hast Du wohl zuviel versprochen  =D
Nein - im Ernst - ich finde sich deswegen hier abzumelden kindisch und nicht erforderlich.
Gerade im nicht mehr ganz jugendlichen Alter (zu dem ich mich auch schon zähle) kann man gewisse Äußerungen hier im Forum auch mal verkraften ohne die "Kündigung" einzureichen.
Und im Gegensatz zu Deinem anderen Champagner-Partner (der sehr gerne provoziert / hat) hast Du immer sachlich diskutiert.

Andererseits ist so ein Forum nur ein Raum mit unterschiedlichen Menschen und Meinungen . Was man dann als richtig oder falsch interpretiert sollte man als erwachsener Mensch
schon noch beurteilen können.
Also - sei sogut - beweise Größe und Gelassenheit und melde Dich wieder an.
Wir können heutzutage jeden RA /RAtin gebrauchen.

Gruß Ralph
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