Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Vorläufiger Führerschein  (Gelesen 12182 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Planlos

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 2
    • Profil anzeigen
Vorläufiger Führerschein
« am: 18. Dezember 2012, 11:19:20 »
Hi@ all.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich muss meinen Führerschein in Frankreich neu beantragen, da ich meinen deutschen kurz vor meinem Umzug samt Geldbeutel verloren habe. Die Papiere die ich zum beantragen brauche, habe ich zusammen, nur weiß ich nicht wie lange ich auf den neuen fs warten muss.
Aus diesem Grund wollte ich hier mal nachfragen, ob es in Frankreich auch sowas wie einen vorläufigen fs gibt und wo ich sowas herbekomme.
Ich hoffe auf schnelle und hilfreiche Antworten und bedanke mich jetzt schon mal im voraus recht herzlich.

MfG seb

Offline fred

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 21
    • Profil anzeigen
Re: Vorläufiger Führerschein
« Antwort #1 am: 18. Dezember 2012, 17:22:31 »
Hallo!

Mir ging's genauso. Du musst den französischen Führerschein bei der zuständigen Prefecture deines Wohnortes beantragen. Dafür brauchst Du folgende Papiere:

1. Eine Verlust- bzw. Diebstahlanzeige des deutschen Führerschein von der Polizei. Wenn diese von einer deutschen Polizei ausgestellt wurde, muss das Anzeigeprotokoll von einem in Frankreich zugelassenen vereidigten Übersetzer ins Französische übersetzt werden. Original + Kopie.
2. Personal- oder Reisepass + Kopie
3. Zwei Passbilder
4. Eine Meldebestätigung über deinen französischen Wohnort (Certificat de Domicile) und eine aktuelle Rechnung von EDF, jeweils Original + Kopie
5. Bei einem Kartenführerschein: Ein Auszug vom deutschen ZFER (zentrales Fahrerlaubnisregister) oder bei einem rosa Lappen: ein Auszug von der Führerscheinkartei des Ordnungsamtes, welchen den Führerschein ausgestellt hat. Das Dokument bestätigt dir die Gültigkeit deiner deutschen Fahrerlaubnis. Auch dieses muss von einem in Frankreich zugelassenen vereidigten Übersetzer ins Französische übersetzt werden. Original + Kopie.
6. Das Formular zur Beantragung des französischen Führerschein, bekommst Du direkt bei der Prefecture
7. Einen auf dich als Adressat ausgefüllten und vorfrankierten Briefumschlag mit Rückschein (avec accusé de réception).

Ich musste übrigens nichts zusätzlich bezahlen. Mir wurde kein vorläufiger Führerschein angeboten und man sagte mir, daß ich etwa zwei Monate auf den französischen Führerschein warten muss. Man hat mir aber eine Kopie von meinem Antrag mit Stempel der Prefecture ausgehändigt. Darauf steht die Nummer deiner deutschen Fahrerlaubnis und es beweist deinen Antrag des französischen Führerschein. Damit sollte es bei Polizeikontrollen in Deutschland oder Frankreich keine Probleme geben.

Hier noch ein paar Links zum Thema:
http://vosdroits.service-public.fr/F1450.xhtml
http://www.traducteursdelest.asso.fr/index.php?lang=de&page=accueil

Wenn Du noch verrätst wo Du wohnst, kann ich dir noch ein paar Empfehlungen geben.

mfg, Fred

Offline Planlos

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 2
    • Profil anzeigen
Re: Vorläufiger Führerschein
« Antwort #2 am: 18. Dezember 2012, 18:46:55 »
Hi Fred.

Danke für deine Antwort. Die Unterlagen hab ich schon zusammen und wollte sie morgen auf der Prefecture abgeben.
Mir war nur wichtig zu wissen, ob ich dann einen vorläufigen Führerschein oder ein anderes Dokument bekomme mit dem ich wieder Fahren darf.
Derzeit wohne ich noch in Stiring- Wendel und somit ist die Sous Prefecture in Forbach für mich zuständig.

Mfg Seb

Offline fred

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 21
    • Profil anzeigen
Re: Vorläufiger Führerschein
« Antwort #3 am: 18. Dezember 2012, 19:11:48 »
Du musst zur Prefecture in Metz, nicht zur Sous-Prefecture in Forbach. Die Prefecture in Metz hat täglich von 08:30-15:30 geöffnet. Da ich selbst vor ein paar Wochen noch da war, meine ich mich erinnern zu können, daß der Schalter für Führerscheinangelegenheiten für einen Zeitraum irgendwann zwischen 12:00-14:00 geschlossen ist. Besser Du tauchst dann vorsichtshalber mal ausserhalb dieser Zeit dort auf.

Kannst ja mal nachfragen, ob es vorläufige Führerscheine gibt. Der abgestempelte Antrag sollte aber ausreichend sein. In Deutschland wird "Fahren ohne Führerschein" lediglich mit 10€ Gebühr als Ordnungswidrigkeit geahndet, wenn es die Polizei unter deinen Umständen darauf anlegen würde. In Frankreich wird das wohl ähnlich sein. Ich selbst bin mal von der Gendarmerie kontrolliert worden und konnte garkeinen Fahrerlaubnisnachweis vorzeigen. Habe denen dann erklärt, daß er mir gestohlen wurde und ich erst einen neuen beantragen muss. Die wollten dann nur die Fahrzeugpapiere sehen und gut war's. Kommt wohl immer darauf an, an wen man gerät.

mfg, Fred

Offline Michi

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 5
    • Profil anzeigen
Re: Vorläufiger Führerschein
« Antwort #4 am: 06. März 2013, 13:30:11 »
Hallo,

meiner FReundin ist gerade das Gleiche passiert. Geldbeutel gestohlen. Führerschein und Perso weg. Perso wird jetzt nach fast 10 Wochen in Deutschland neu ausgestellt. Beim Füherschein sagt das Bürgeramt, dass Frankreich zuständig ist.
 Soweit OK, wobei sich mir dabei der Sinn des neuen EU-Führerscheins überhaupt nicht mehr erschliesst.

Egal seis drum.

Wenn ich die sehr ausführlichen und guten Tips von Fred dann zugrunde lege, muss Sie dann mit all den Unterlagen nach metz zur Prefecture, oder?

Problematisch ist die EDf REchnung, da das Haus in dem wir wohnen mir gehört und alle Rechnungen auf mich laufen. Reicht da evtl. auch ein KOntoauszug von der Caisse Dèparne mit Ihrer Adresse in Alsting?

Und jetzt meine Frage: Kennt jemanden einen vereidigten Übersetzer in der Ecke: Alsting, Grosblie Spichere oder Sarbrücken.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße

Michael


Offline fred

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 21
    • Profil anzeigen
Re: Vorläufiger Führerschein
« Antwort #5 am: 07. März 2013, 20:03:07 »
Hallo Michael!

Ein vereidigter Übersetzer:
http://www.fis-sprachinstitut.de/de/index.htm
Bahnhofstraße 101 (Viktoriahaus)
66111 Saarbrücken

Wie bereits erwähnt, muss Deine Freundin mit den Unterlagen zur Prefecture in Metz. Ich habe übrigens 3 Monate auf meinen französischen Führerschein gewartet.

gruß, fred

Offline Alice

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 401
    • Profil anzeigen
Re: Vorläufiger Führerschein
« Antwort #6 am: 07. März 2013, 21:47:05 »
Ach du lieber Himmel, was für ein Aufwand :-(
Ich hab auch schon überlegt, meinen dt. Führerschein ohne bestimmten Anlass in einen fr. einzutauschen, für den Fall dass ich in D die Fahrerlaubnis verliere (soll ja vorkommen ne  :-\) hab ich gehört, müsste man ihn sonst in F neu machen. Macht Sinn, oder?  :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline cogee

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 427
    • Profil anzeigen
Re: Vorläufiger Führerschein
« Antwort #7 am: 08. März 2013, 12:19:01 »
alternativ hast du aber auch die moeglichkeit dich in D (kurz) wieder anzumelden und dort zu beantragen ist wahrscheinlich leichter

Offline Waylon57

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 711
    • Profil anzeigen
Re: Vorläufiger Führerschein
« Antwort #8 am: 08. März 2013, 16:16:00 »
Spätestens 2032 werden wir uns wohl alle mit dem Thema "Französischer Führerschein" auseinandersetzen müßen. Von daher ist dieser Thread hier schonmal ganz hilfreich.

Fraglich ist nur, ob es dieses Forum dann noch gibt.  ;) :nixwieweg:

Offline Alice

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 401
    • Profil anzeigen
Re: Vorläufiger Führerschein
« Antwort #9 am: 08. März 2013, 18:11:40 »
@Waylon, im Internet geht nix verloren, sind ja nicht mal 20 Jahre, allerdings dann in neuer Besetzung, nach so langer Zeit in F wissen wir vermutlich alles ;-)
Viele Grüße :-)

Offline Traene

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 166
    • Profil anzeigen
Re: Vorläufiger Führerschein
« Antwort #10 am: 16. Mai 2013, 20:11:42 »
Was wohl passiert, wenn man nur den ausgefüllten Antrag hinschickt, zusammen mit den notwendigen Kopien, Fotos, aber den Original-Führerschein nicht beilegt?
Draußen nur Kännchen