Ja, in Frankreich gibt es keine Staffelung und eine Umtauschfrist bis 2033.
Es ist nur so, dass meine Frau einen deutschen Führerschein hat und in Deutschland arbeitet, also deutlich mehr in "D" mit dem Auto unterwegs ist als in "F". Ohne es zu wissen glaube ich nicht, dass es bei einer Kontrolle in Deutschland sonderlich interessiert, dass es in "F" keine Umtauschpflicht gibt. Meines Wissens muss in "D" eine gültige Fahrerlaubnis vorgelegt werden und da gelten wohl die deutschen Fristen.
Es ist ja auch nicht so, dass man ihr keinen Führerschein ausstellen will.
Naja, wir reden heute mal mit der Führerscheinstelle in Deutschland.