Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Vor Umzung nach Frankreich in DE gekaufter Neuwagen - erneute Versteuerung in F?  (Gelesen 1117 mal)

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Offline sasa_obu

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Hallo zusammen,

ich bin leicht (oder erhlich gesagt sogar ziemlich xD) verwirrt.

Ich habe mir 2018 in Deutschland einen Neuwagen gekauft und diesen in Deutschland logischerweie auch voll versteuert (MwSt.) da ich damals ja noch in Deutschland gewohnt habe.

Anfang 2020 bin ich dann nach Frankreich gezogen, da das Auto damals noch bei einer dt. Autobank finanziert war, war eine Ummeldung nach Frankreich damals leider so nicht möglich, weshalb ich das Auto notgedrungen dann auf meine Mutter die in DE lebt angemeldet habe.

Da ich den Kredit bei der dt. Autobank aber mittlerweile abgelöst habe und deshalb jetzt auch alle erforderlichen dt. Papiere (ZB 1 und 2) habe, wollte ich das Auto endlich "ordentlich" hier in Frankreich anmelden.

Also hab ich alle erforderlichen Unterlagen an die eMail Adresse die mir das franz. Finanzamt genannte hatte geschickt und bekam als Antwort, dass ich für den Wagen noch kapp 3000 Euro französische MwSt. bezahlen soll. Das entspricht dann wohl der französischen MwSt. auf den deutschen BRUTTO Neupreis den ich 2018 für den Wagen bezahlt hatte!

Kann das so wirklich korrekt sein oder liegt hier ein Irrtum vor?

Wenn ich den Wagen (fiktiv) jetzt gebraucht aus Deutschland gekauft hätte bräuchte ich ja dafür in Frankreich soweit ich weiß garkeine Steuer zu bezahlen und wenn ich mir jetzt in Deutschland einen Neuwagen kaufen würde, müsste ich die französiche MwSt. ja auch nur auf den deutschen Nettopreis bezahlen und müsste dafür keine deutsche MwSt. bezahlen. Kann mir nicht vorstellen, dass ich hier so viel schlechter gestellt sein soll, nur weil ich das Auto vor meinem Umzug nach Frankreich neu gekauft hatte, oder?

Wenn dem wirklich so ist, dann bleibt mir eigentlich nur die Option das Auto in DE zu verkaufen und mir dann (wahrscheinlich am besten direkt hier in FR) ein neues zu kaufen. Denn ich werde ganz sicher keine knapp 3000 Euro + Anmeldgebühr mehr für ein Auto bezahlen was mit derzeitigem KM Stand mit viel Glück vieleicht noch 10.000 Euro Wert ist ...

Danke und viele Grüße

Aleksandar

Offline sable12

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Wieviel km hat der Wagen auf dem Tacho, Baujahr ist 2018 ?
Viele Grüße, sable12

Offline readonly

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Auf Gebrauchte muss keine MwSt in F gezahlt werden, egal ob frisch gekauft oder schon länger in Besitz. Gebraucht ist ein Fzg, wenn es älter als 6 Monate ist ODER mehr als 6T km auf der Uhr hat.
Ich denke hier liegt eine Verwechslung vor und es handelt sich bei der Summe um die CO2-taxe und den Malus.

Offline Waylon57

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Hat das Fahrzeug denn schon mehr als 6.000 km? Hier liegt nämlich die Grenze für ein Gebrauchtfahrzeug und da würde man auch keine Mehrwertsteuer zahlen.

Offline moni

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Was hast Du denn an das Finanzamt geschickt? Hast Du den Quitus fiscale beantragt oder was hast Du denen geschrieben, was Du brauchst?

Auf die Gefahr hin, dass ich mich in diesem Forum häufig wiederhole: ich würde an Deiner Stelle zu einem Zulassungsservice gehen. Das kostet incl. Quitus fiscale so um die 120 EUR und die wissen genau wie das geht.

Viel Erfolg!
moni

Offline sasa_obu

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Erstmal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!

Das Auto ist 2018 Erstzulassung - Baujahr vermutlich auch, müsste ich aber nachschauen wenn das entscheident ist.

Ich hatte das Formular "Demande de certificat d'acquisition d’un véhicule en provenance de l’Union Européenne ("quitus fiscal")
par un particulier (ou son mandataire)" (1993-part-d_3666.pdf) ausgefüllt und zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen an die eMail Adresse servicenationalquitus.part@dgfip.finances.gouv.fr geschickt.

Ich denke das Problem ist, dass man in dem Formular nur den Kaufpreis und den km-Stand zum Kaufzeitpunkt angegben kann. Da dieser natürlich einem Neuwagen entspricht, stuft das Formular mein Auto als Neuwagen ein und berechnet eine entsprechende Steuer-Forderung. Der Umstand, dass der Kauf über 3 Jahre in der Vergangenheit liegt, ich damals noch in DE gewohnt habe, und das Auto mittlerweile über 60.000 km drauf hat wird von dem Formular leider nicht berücksichtigt ...

Um CO2 Taxe und Malus kann es sich eigentlich garnicht handeln, weil die ja erst bei der Zulassung selbst fällig werden, soweit komme ich aber bis jetzt ja garnicht, weil mir die "Quitus fiscale" noch fehlt ... für die ich Stand jetzt fast 3000 Euro berappen soll.

Ich habe jetzt per eMail (auf die Forderung von knapp 3000 Euro hin) nochmal geantwortet und darum gebeten, zu Prüfen ob der Betrag in Anbetracht der Umstände, dass der Wagen mittlerweile über 3 Jahre alt ist und über 60.000 km drauf hat denn wirklich stimmt. Mal sehen ob ich diesmal darauf eine Antwort bekomme ...

Falls nicht werde ich dann wahrscheinlich @moni Rat folgen und zu einem Zulassungsservice gehen. Kennst du zufüllig einen guten im Raum Strasbourg?

Danke und liebe Grüße

Aleksandar

p.s. es geht um einen Citroen C3 (Kleinwagen) mit 110 PS - nur um die Beträge besser einschätzen zu können

Offline moni

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Hallo Aleksander,
Ich hab Dir eine private Nachricht mit einem Lösungsvorschlag geschickt.
In Strasbourg habe ich keine Erfahrung mit einem CG-Service. Ich war bislang immer im Carte Grise Cafe in Haguenau. Die kennen sich sehr gut mit Fahrzeug-Import aus.
Grüße
moni

Offline sasa_obu

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Vielen Dank für den Vorschlag @moni

Das Problem hat sich aber erledigt - war wohl ein Fehler/Missverständnis vom franz. Finanzamt. Auf meine Rückfrage vom Samstag hin, habe ich heute per eMail die Quitus Nummer bekommen :)

Jetzt muss nur noch meine Antrag bei der franz. Krankenversicherung durchgehen, damit ich eindlich eine franz. Sozialversicherungsnummer bekomme und dann sollte ich über France Connect mein Auto endlich hier in F anmelden können FREU

Liebe Grüße

Aleksandar