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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Matthias#28 am 19. Mai 2015, 17:41:36

Titel: von Einem der auszog ein neues Auto anzumelden
Beitrag von: Matthias#28 am 19. Mai 2015, 17:41:36
Hier mal "Erlebnisbericht" meiner Autoanmeldung ;)

Zum Glueck war super tolles Wetter, damit habe ich die fast 500km hauptsaechlich mit dem Mobet zurueck gelegt. col



Nun noch eine Frage: wie kommt man an den Bonus? was muss man da machen?
Der Auris hat ja 89gr. CO2 - da sollte es doch ein Umweltbonus geben? Oder?

P.S. Im Wiki muessten mal ein Links angepasst werden - wer kann das machen?
Titel: Re: von Einem der auszog ein neues Auto anzumelden
Beitrag von: banjo am 19. Mai 2015, 18:44:56
na dann hat ja alles geklappt. Hättest Du mal nen Peugeot beim franz. Händler gekauft, dann hättest Du viel Zeit gespart. Protektionismus? Nein....

Den Bonus gibts eigentlich auf der Zulassungsstelle, genauso wie der Malus dort fällig ist.
Kannst aber mal ne Mail nach Haguenau schicken und fragen: sp-haguenau@bas-rhin.gouv.fr (geht auch auf Deutsch)
Titel: Re: von Einem der auszog ein neues Auto anzumelden
Beitrag von: sunnyday am 20. Juni 2015, 09:42:21
:doppeld:  :respekt:

Herzlichen Glückwunsch. Deine Gebrauchsanweisung - perfekt.

Ich habe vor 3 Wochen das Gleiche erlebt. Ich führte einen Gebrauchtwagen (neues Modell)  von D (Gernsbach) nach F ein. Ich wählte zudem noch den Fronleichnam aus, der ja in Frankreich kein Feiertag ist. Die prefecture in Hagenau war natürlich völlig überfüllt und wir bekamen in den Morgenstunden bereits kein Ticket mehr. Somit verbrachten wir ca. 4 Std. damit zu warten. Das Schöne allerdings war dass wir viele nette Gespräche in der Wartezone führten und unseren Spaß hatten. Auch hatten wir Gott sei Dank alle Papiere mit und bekamen die vorläufige Zulassung. 

Zusätzlich bin ich seit Wochen damit beschäftigt  ein älteres vehicel anzumelden. 

Was mir jedoch in deinen Ausführungen aufgefallen ist. Wann hast du den TÜV in Frankreich gemacht? Man bekommt doch die carte grise nur mit TÜV oder ? Darin bestand für mich die Schwierigkeit, da ich für das Auto vorab Nummernschilder besorgen musste, um es beim französichen TÜV vorzufahren.

Fazit:  :xc:  Der nächste Autokauf findet in Frankreich statt.

Herzliche Grüße Anja


Titel: Re: von Einem der auszog ein neues Auto anzumelden
Beitrag von: Matthias#28 am 20. Juni 2015, 10:26:23
Bei Neuwagen ist kein Tuev=CT notwendig. Erst nach 3 Jahren.
Titel: Re: von Einem der auszog ein neues Auto anzumelden
Beitrag von: banjo am 20. Juni 2015, 12:18:22
franz. CT für Neuwagen erst nach 4 Jahren. Bei Gebrauchtwagen wird der dt. TÜV mittlerweile in F anerkannt. Ansonsten gibts 3 Möglichkeiten die franz CT für ein dt. Auto zu bekommen:
- dt. gültige Kennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
- aufm Anhänger hinbringen
Titel: Re: von Einem der auszog ein neues Auto anzumelden
Beitrag von: -Helmut- am 20. Juni 2015, 15:21:22
verstehe manches umständliche getue nicht.

Mal wieder in einigen Dingen Scheuklappen-Sichtweise?
Ein deutsches Auto das in D fahren darf, darf auch in F fahren.
Also kann man mit solchem beim franz. TÜV vorfahren und einen TÜV machen lassen, falls das notwendig ist.
Dieses Fahrzeug wird dann als getüvt mit D-Kennzeichen geführt und besitzt ja die sonst wichtigen Identitästmerkmale im TÜV Bericht etc.

Bekommt das Fahrzeug also kurzfristig später ein franz. Kennzeichen, wird der TÜV anerkannt, also nur entsprechend umgeschrieben.
Solcherlei war bereits zwei mal kein Problem. Warum sollte es bei Anderen ein Problem darstellen?

Übrigens, Händler, sprich Verkäufer haben meist eine Steuernummer.
Nicht nur die ;-)

Ich könnte mich von der deutschen MWST befreien lassen, wenn ich meine franz. Steuernummer vorlege.
Muss dann natürlich die franz. Steuer für den Artikel zahlen, weil der Händler, Verkäufer natürlich eine entsprechende Meldung an sein Finanzamt macht, und dieses  den Sachverhalt an das franz. Finanzamt meldet. Machbar wäre also einiges, wenn man es wüsste und in Anspruch nehmen wollte.

Notfalls beim Finanzamt nachfragen, bzw ob sich Händler solcherlei Möglichkeiten bewusst sind.
Falls sowas einfacher wäre und vor allem von jeder Person machbar im Zusammenhang mit Autokäufen, sollte man es entsprechend im Wiki eintragen.
Titel: Re: von Einem der auszog ein neues Auto anzumelden
Beitrag von: banjo am 20. Juni 2015, 16:25:00
Ein deutsches Auto das in D fahren darf, darf auch in F fahren.

Ein Fzg mit rotem Überführungskennzeichen (Ausnahme 0700 Oldtimer) und Kurzzeitkennzeichen (gelber Bereich mit Datumsangabe) darf in D fahren, jedoch nicht im Ausland.
Ein Fzg. ohne gültige Zulassung (Stempelplakette) darf in D auf dem Weg zum TÜV und zurück und auf dem Weg zur Zulassungsstelle fahren, jedoch nicht im Ausland.
Titel: Re: von Einem der auszog ein neues Auto anzumelden
Beitrag von: Matthias#28 am 20. Juni 2015, 21:50:24
franz. CT für Neuwagen erst nach 4 Jahren.
Stimmt natuerlich - irgendwie hatte ich 3 im Kopf, aber es sind in der Tat 4.
Muss mir gleich irgendwo ins Auto ein Merker hinkleben, damit ich das nicht vergesse. An der Scheibe haengt ja noch nichts.
Titel: Re: von Einem der auszog ein neues Auto anzumelden
Beitrag von: banjo am 20. Juni 2015, 22:21:32
ich weiss es nur so genau, weil mein Kalender es mir sagt: in 2 Wochen ist die Plakettenfreie Zeit vorbei.....