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Autor Thema: Versicherungsschutz bei Probefahrt  (Gelesen 1973 mal)

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Offline Traene

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Versicherungsschutz bei Probefahrt
« am: 16. Juli 2019, 21:02:31 »
Hallo,

folgendes ist passiert: ich hab eine Probefahrt gemacht (in D zugelassenes Motorrad). Beim Versuch zu wenden hab ich das Gleichgewicht verloren und sie sanft hingebettet - trotzdem natürlich was am Auspuff und am Griff kaputt = teuer.

Zu meinem Erstaunen hab ich mitgeteilt bekommen: bei der franz. Haftpflicht ist so etwas nicht versichert! Bei der eigenen KFZ-Versicherung auch nicht. Also fahre ich doch bei jeder Probefahrt ohne Versicherungsschutz rum, kann das sein?
Draußen nur Kännchen

Offline Traene

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Re: Versicherungsschutz bei Probefahrt
« Antwort #1 am: 18. Juli 2019, 13:30:53 »
Das war mir so nicht bewusst, dass das ein ganz wunder Punkt ist. Laut Ratgeber einer Direktversicherung ist die Versicherung des Fahrzeughalters zuständig, und mal muss vorher klären, was im Fall der Fälle passiert und wie man mit einer Erhöhung der Kasko umzugehen gedenkt.

Am besten nur noch beim Händler kaufen  :anixwissen:

Keine Ahnung, wie ich so ein Motorrad verkaufen soll...
Draußen nur Kännchen