Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: nitraM am 20. Dezember 2020, 12:15:00
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Hallo alle zusammen,
ich möchte mein Auto, welches in Frankreich zugelassen ist, verkaufen.
Für einen Verkauf innerhalb Frankreichs sind die Punkte unter https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1707 zu beachten. Zumindest soweit ich das verstehe. Da ich vor einem Jahr beim französischen "TÜV" (CT) war, und mein Auto älter als 4 Jahre ist, muss ich so erneut zur CT.
Wie verhält es sich denn bei einem Verkauf nach Deutschland? Gelten dann alle Regeln, die auf der oben genannten Webseite genannt werden? Konkret: Muss ich auch bei einem Verkauf nach Deutschland über den hiesigen "TÜV" / zur CT? Oder kann ich mir den Aufwand dann sparen?
Da ich beim Verkauf nichts falsch machen möchte, freue ich mich sehr über eure kompetente Hilfe.
Viele Grüße
Martin
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Kannst Du Dir dann sparen da der französische CT in D nicht anerkannt wird.
Allerdings sind die Preise in F meist höher.
Das sollte man sich überlegen.
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Kannst Du Dir dann sparen da der französische CT in D nicht anerkannt wird.
Danke für die Info.
Allerdings sind die Preise in F meist höher.
Das sollte man sich überlegen.
Und auch Danke für den Tipp. Ich schaue daher, ob ich hier für das Auto nicht mehr bekomme.