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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Salmo am 03. April 2018, 18:04:11

Titel: Verkauf eines Autos mit Motorschaden (franz.Zulassung) - Untersagt????
Beitrag von: Salmo am 03. April 2018, 18:04:11
Hallo,

bin gerade aus allen Wolken gefallen. Will mein Auto mit Motorschaden verkaufen (franz. Zulassung) das ansonsten noch in gutem Zustand ist...Aber das ist scheinbar gar nicht erlaubt??
Habe das hier gefunden aber da kommt mein Französisch an die Grenzen:

https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F17375

Wenn das wirklich untersagt ist...was ich ja eigentlich nicht glauben kann...Wie ist es denn möglich das Auto in Teilen zu verkaufen??  Kann mir da jemand helfen? Bin für jeden Tip dankbar....




Titel: Re: Verkauf eines Autos mit Motorschaden (franz.Zulassung) - Untersagt????
Beitrag von: Eric am 03. April 2018, 18:41:09
Sieht schlecht für dich aus. Laut dem Artikel bleibt dir nur übrig, das Auto einem zugelassenen Verschrotter zu überlassen. Und selbst dabei darfst du nicht vorher " wichtige"  Teile ausbauen.
Titel: Re: Verkauf eines Autos mit Motorschaden (franz.Zulassung) - Untersagt????
Beitrag von: Eliott am 03. April 2018, 19:13:08
Ich würde mir da keinen so großen Kopf drüber machen.
Inserieren, verscherbeln und fertig.
Kann mir nicht, dass sich die Elsässer an so was halten.
Wir deutschen sind da manchmal einfach zu gewissenhaft.

Grüße

Titel: Re: Verkauf eines Autos mit Motorschaden (franz.Zulassung) - Untersagt????
Beitrag von: Salmo am 03. April 2018, 23:18:29
Also schon seltsam....wenn ich hier schaue dann werden solche Fahrzeuge offiziell angeboten...ich glaube das wird doch nicht so heiß gegessen... :rolleyes:

http://www.vivastreet.com/voiture-pour-pieces/lorraine