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Autor Thema: Umweltplakette für D  (Gelesen 10411 mal)

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Offline guzzje

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Umweltplakette für D
« am: 07. Januar 2008, 14:12:04 »
Hallo zusammen,

ich fahre ein Auto mit französischer Zulassung und muss demnächst nach Köln in die Umweltzone. Jetzt stellt sich die Frage wie ich an die "Feinstaub-Plakette" komme; den Schlüssel in der deutschen Zulassung kennt die Carte Grise nicht.
vielen Dank

Gruss

Guzzje



Offline Ralf K.

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Re: Umweltplakette für D
« Antwort #1 am: 07. Januar 2008, 14:55:26 »
ich fahre ein Auto mit französischer Zulassung und muss demnächst nach Köln in die Umweltzone.
Das ist primär das Problem der Kölner Stadtverwaltung. Die sind verpflichtet, Dir als "Ausländer" eine dem Fahrzeug angemessene Plakette zuzuteilen. Also freundliches Anschreiben mit Kopie der franz. Zulassung, d.h. mit den Fahrzeugdaten, mit der Bitte/Aufforderung der Ausstellung einer Plakette. Sollten die kneifen, dann diesen Briefwechsel gut aufbewahren, ggf. in Kopie mitführen und einfach fahren. Sollte die Rennleitung tatsächlich mal Ärger bereiten, auf Schriftwechsel verweisen.

Sollen diese deutsche Behörden doch zusehen, wie sie das von ihnen angerichtete Chaos selbst sortieren. Ich würde meinen Aufwand in diesem Punkt versuchen zu minimalisieren, selbstverständlich belegbar.

Gruß, Ralf

Offline Walschbronner

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Re: Umweltplakette für D
« Antwort #2 am: 07. Januar 2008, 17:56:41 »
Ich habe mal bei DEKRA in D angefragt und habe folgende Nachricht erhalten:

Auch ausländische Fahrzeuge können bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen u.a. an jeder DEKRA-Prüfstelle eine Feinstaubplakette erhalten.

Der Nachweis der Schadstoffgruppe für ausländische Fahrzeuge und damit die Zuordnung zu einer Plakette ist in der Kennzeichnungsverordnung in §6 explizit geregelt. Ist aus den Fahrzeugpapieren erkennbar, nach welcher europäischen Abgasnorm das Fahrzeug im europäischen Ausland zugelassen wurde, kann die Einstufung gemäß Anhang 2 der Kennzeichnungsverordnung erfolgen. Andernfalls erfolgt die Zuordnung anhand des Jahres der Erstzulassung des Fahrzeuges.

Diesel PKW
Euro2 (Erstzulassung ab 01.01.1997 bis 31.12.2000),  Schadstoffgruppe 2, Plakette rot
Euro3 (Erstzulassung ab 01.01.2001 bis 31.12.2005), Schadstoffgruppe 3, Plakette gelb
Euro4 (Erstzulassung ab 01.01.2006), Schadstoffgruppe 4, Plakette grün

Benzin PKW
Euro 1 mit G-KAT (Erstzulassung ab 01.01.1993),  Schadstoffgruppe 4, Plakette grün

Die für Sie nächstgelegene DEKRA-Prüfstelle finden Sie schnell und einfach mit unserer Standortsuche unter http://www.dekra-vor-ort.de


Gruss
de Walschbronner

Offline sab

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Re: Umweltplakette für D
« Antwort #3 am: 07. Januar 2008, 17:58:28 »
Von der Homepage der Stadt Köln:

Zitat
Die Regelungen für die Kölner Umweltzone gelten auch für Fahrzeuge, die im Ausland registriert sind:

Ausländische Touristinnen und Touristen mit PKW

Auch Sie benötigen eine Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug, um die Umweltzone zu befahren. Sie können schriftlich eine Feinstaubplakette beantragen. Schicken Sie uns einen formlosen Antrag mit einer Kopie der Fahrzeugpapiere an die Kfz-Zulassungsstelle, Max-Glomsda-Straße 4, 51105 Köln. Legen Sie 5 Euro in Form eines Verrechnungsschecks oder in bar dazu.

Eine Ausnahmegenehmigung erhalten Sie nicht.

Offline Zaren

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Re: Umweltplakette für D
« Antwort #4 am: 10. Januar 2008, 19:13:12 »
Hallo Zusammen,

hier ein Beitrag vom ADAC

Informationen
aus der
FAHRZEUGTECHNIK
19. 02.3000
ers. Stand 11/07
IN 24398
Stand: 12/07
Plakettenabgabe für im Ausland zugelassene Fahrzeuge
Die geplanten Fahrverbote wegen Feinstaub können auch Fahrzeuge treffen, die im Ausland zugelassen
sind. Wenn sie in Fahrverbotszonen unterwegs sein wollen, müssen sie daher ebenfalls eine
Plakette zur Kennzeichnung der Schadstoffklasse tragen. Diese Plaketten gibt es jedoch nur in
Deutschland, nicht im Ausland. Nachstehend weitere Details zu diesem Thema.
Nachweis der Schadstoffgruppe
Entscheidend für die Zuordnung zu einer der vier Schadstoffgruppen ist die EG-Abgasrichtlinie, die
von dem jeweiligen Fahrzeug eingehalten wird. Um eine Plakette zu erhalten, muss ein entsprechender
Nachweis über die Einhaltung der europäischen Abgasnormen 70/220/EWG oder 88/77/EWG in
ihrer jeweils geltenden Fassung vorgelegt werden. Bei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen erfolgt
dies über die in den Fahrzeug-Zulassungspapieren eingetragene Emissions-Schlüsselnummer.
Wenn das Fahrzeug im Ausland zugelassen und die erreichte EG-Abgasrichtlinie aus den Fahrzeugpapieren
nicht ersichtlich ist, muss ein entsprechender Nachweis (z.B. Hersteller-Bescheinigung) vorgelegt
werden. Ist dies nicht möglich, richtet sich bei ausländischen Fahrzeugen die Einteilung in die
Schadstoffgruppe nach dem Jahr der Erstzulassung. Eine Zuordnung der zu erfüllenden Abgasrichtlinien
bzw. Erstzulassungszeiträume ist nachfolgend dargestellt.
Für Lkw, die unter die Mautregelung fallen, können die in der Lkw-Maut-Verordnung vorgesehenen
Nachweise zum Schadstoffausstoß genutzt werden.
Ist das Fahrzeug mit einem Partikelminderungssystem ausgerüstet, so muss für dessen Anerkennung
die damit eingehaltene Partikelminderungsstufe (PM) nach Anlage XXVI StVZO bei Pkw bzw. Partikelminderungsklasse
(PMK) nach Anlage XIV bzw. XXVII StVZO bei Lkw oder gleichwertig entsprechend
nachgewiesen werden.
Zuordnung der Schadstoffgruppe über Abgasrichtlinien bzw. Erstzulassung
1. Fahrzeuge mit Dieselmotor
Schadstoffgruppe Nachweis über die zu erfüllende
Abgasrichtlinie/
Grenzwerte
Nachweis über den
Tag der Erstzulassung
Mit Partikelminderungssystem
nachgerüstet Diesel-
Fahrzeuge
Schadstoffgruppe 2
Pkw nach Euro 2
70/220/EWG in der Fassung
94/12/EG oder 96/44/EG
und Grenzwerte der Klasse
M bis 2,5 t
oder
70/220/EWG in der Fassung
96/69/EG oder 98/77/EG
Erstzulassung ab
1.1.1997 bis
31.12.2000
Erstzulassung ab 1.1.1993
und Nachrüstung eines Partikelfilters
mit Nachweis der
PM-Stufe PM01 oder PM0
Lkw nach Euro II 88/77/EWG in der Fassung
91/542/EWG oder 96/1/EG
und Grenzwerte Zeile B
Erstzulassung ab
1.10.1996 bis
30.9.2001
Erstzulassung ab 1.1.1993
und Nachrüstung eines Partikelfilters
mit Nachweis der
PM-Klasse PMK01 oder
PMK0
Seite 2 von 3
Schadstoffgruppe 3
Pkw nach Euro 3
70/220/EWG in der Fassung
98/69/EG, 1999/102/EG,
2001/1/EG, 2001/100/EG,
2002/80/EG oder
2003/76/EG
und Grenzwerte A (2000)
Erstzulassung ab
1.1.2001 bis
31.12.2005
Erstzulassung ab 1.10.1996
und Nachrüstung eines Partikelfilters
mit Nachweis der
PM-Stufe PM0
Lkw nach Euro III 88/77/EWG i.d. Fassung
1999/96/EG oder
2001/27/EG
und Grenzwerte A (2000)
Erstzulassung ab
1.10.2001 bis
30.9.2006
Erstzulassung ab 1.10.1996
und Nachrüstung eines Partikelfilters
mit Nachweis der
PM-Klasse PMK0 oder PMK1
Schadstoffgruppe 4
Pkw nach Euro 4
sowie zukünftige
Abgasstufen
70/220/EWG i.d. Fassung
98/69/EG, 1999/102/EG,
2001/1/EG, 2001/100/EG,
2002/80/EG oder
2003/76/EG
und Grenzwerte B (2005)
Erstzulassung ab
1.1.2006
Lkw nach Euro IV, V
und EEV sowie
zukünftige Abgasstufen
88/77/EWG i.d. Fassung
1999/96/EG oder
2001/27/EG
und Grenzwerte B1 (2005),
B2 (2008) oder C (EEV)
oder 2005/55/EG
Erstzulassung ab
1.10.2006
Erstzulassung ab 1.10.2000
und Nachrüstung eines Partikelfilters
mit Nachweis der
PM-Klasse PMK1, PMK2,
PMK3 oder PMK4
Achtung: Dieselfahrzeuge, die keine der oben genannten Richtlinien einhalten oder nicht in die
Erstzulassungs-Zeiträume fallen, werden der Schadstoffgruppe 1 zugeordnet und erhalten
keine Plakette!
2. Fahrzeuge mit Ottomotor
Schadstoffgruppe Nachweis über die zu erfüllende
Abgasrichtlinie/Grenzwerte
Nachweis über den Tag der
Erstzulassung
Schadstoffgruppe 4
Pkw ab Euro 1 sowie
zukünftige Abgasstufen
70/220/EWG in der Fassung 91/441/EWG (ohne
Übergangsbestimmungen des Anhangs I Nr. 8.1
oder 8.3), 93/59/EWG, 94/12/EG, 96/69/EG,
98/77/EG, 98/69/EG, 1999/102/EG, 2001/1/EG,
2001/100/EG, 2002/80/EG oder 2003/76/EG
Anlage XXIII StVZO oder 52. Ausnahmeverordnung
zur StVZO
Erstzulassung ab 1.1.1993
Lkw ab Euro I sowie
zukünftige Abgasstufen
88/77/EWG i.d. Fassung 1999/96/EG oder
2001/27/EG
und Grenzwerte B1 (2005), B2 (2008) oder C (EEV)
oder 2005/55/EG
Achtung: Fahrzeuge mit Ottomotor, die keine der oben genannten Richtlinien einhalten oder
nicht in die Erstzulassungs-Zeiträume fallen, werden der Schadstoffgruppe 1 zugeordnet und
erhalten keine Plakette!
Seite 3 von 3
3. Fahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor
Alle Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor, Brennstoffzelle) werden der Schadstoffgruppe
4 zugeordnet.
Welche Fahrzeuge sind von Fahrverboten betroffen?
Wenn es zu Fahrverbotszonen in den Innenstädten kommt, so werden davon nach derzeitigem Stand
zu Beginn nur Fahrzeuge betroffen sein, die der Schadstoffgruppe 1 zugeordnet sind und somit keine
Plakette erhalten. Hierzu gehören Pkw mit Ottomotor, die nicht mindestens die EG-Abgasrichtlinie
91/441/EWG (Euro 1) erfüllen, sowie Pkw mit Dieselmotor, die nicht mindestens die EG-Abgasrichtlinie
94/12/EWG (Euro 2) erfüllen. Bei einer Zuordnung mittels Erstzulassungsdatum bedeutet dies,
dass Fahrzeuge mit Ottomotor, die bis 31.12.1992 zugelassen wurden, sowie solche mit Dieselmotor
ohne Partikelfilternachrüstung, die bis 31.12.1996 zugelassen wurden, keine Plakette erhalten.
Aktuelle Informationen hierzu im Internet unter www.adac.de/plaketten. Diese Internetseite ist auch
für Nichtmitglieder frei geschaltet.
Wo bekommt man die Plakette?
Die Plaketten dürfen nur von den deutschen Zulassungsbehörden sowie den gemäß § 47a Abs. 2
StVZO zur Durchführung von Abgasuntersuchung anerkannten Stellen, also technischen Überwachungsvereinen
(z.B. Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV) und über 30.000 Werkstätten in Deutschland, ausgegeben
werden.
Über ADAC-Geschäftsstellen können die Plaketten nicht vertrieben werden, da die Voraussetzung
"zur Durchführung der Abgasuntersuchung zugelassene Stelle" nicht gegeben ist.
Die Kfz-Zulassungsbehörde in Berlin bietet auch ausländischen Fahrzeugbesitzern die Möglichkeit
die Plakette schriftlich unter kfz-zulassung@labo.verwalt-berlin.de zu bestellen, sofern die für die
Zuteilung der Plakette notwenigen Angaben aus den Fahrzeugpapieren, z.B. durch eine Herstellerbescheinigung
für die Zulassungsbehörde erkennbar hervorgehen. Die erforderlichen Fahrzeugpapiere
oder der Fahrzeugschein sind eingescannt als Anhang zur E-Mail beizufügen.
Niederländische Fahrzeugbesitzer können bereits in ihrer Heimat beim TÜV-Nord unter www.tuevnord.
nl/Keuringen/Umweltplakette.htm die Plakette schriftlich bestellen.

Offline Zaren

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Re: Umweltplakette für D
« Antwort #5 am: 10. Januar 2008, 19:20:38 »
Sorry sollte eine Tabelle werden, wurde so aber nicht übermittelt  =|

Gruss Zaren

Offline khmer

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Re: Umweltplakette für D
« Antwort #6 am: 11. Januar 2008, 00:13:15 »
@Zaren: Gut gemeint, aber ein Link hätts auch getan.

@guzzje: Guzzje find ich Klasse, ursaarländisch. Ich glaub, ich sollt mich als "laaf dabba" registrieren....

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khmer

Offline guzzje

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Re: Umweltplakette für D
« Antwort #7 am: 11. Januar 2008, 08:20:12 »
Hi zusammen,
Danke für eure wohlgesonnenen Tipps & Kniffe
habe für meine Kiste eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung auftreiben können; damit sollte es kein Problem sein (hoffentlich!!).

Grüsse

Guzzje

Offline Mathis

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Re: Umweltplakette für D
« Antwort #8 am: 11. Januar 2008, 09:11:33 »
Hallo!

Mal ganz blöd gefragt: wenn ich das einfach vergessen würde, und in die Umweltzone einfahre ohne eine Plakette besorgt zu haben, was kann mir dann passieren? Soweit ich weiß, können grenzüberschreitende Strafmandate wegen Ordnungswidrigkeiten erst ab 70 Euro eingetrieben werden. Für eine einmalige Fahrt würde ich das glatt riskieren...

Gruß Mathis

Offline Zaren

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