Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Umtausch Führerschein  (Gelesen 1234 mal)

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Offline Nase

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Umtausch Führerschein
« am: 24. Mai 2022, 15:05:03 »
Der "alte", deutsche Führerschein meiner Frau läuft im Januar 2023 ab. Deshalb haben wir in Frankreich einen Führerschein beantragt. Nachdem 4 Monate nichts passiert ist wird sie nun aufgefordert einen Nachweis für die Führerscheinklassen zu erbringen:

"Veuillez fournir une ATTESTATION DE VOS DROITS À CONDUIRE délivrée par les autorités d’origine de votre permis (Consulat ou Ambassade) datée de - de 3 mois. ELLE DEVRA INDIQUER LES CATÉGORIES DÉTENUES AVEC LEURS DURÉES DE VALIDITÉ ; ET SI VOUS FAITES OU NON L'OBJET D'UNE MESURE DE RESTRICTION, DE SUSPENSION, DE RETRAIT OU D'ANNULATION DU DROIT DE CONDUIRE, accompagnée d’une traduction en français par traducteur assermenté."

Bekommt man so etwas auf dem Konsulat? Hat da jemand Erfahrung? Ist es dann nicht besser zur austellenden Behörde zu gehen?

Kennt jemand zufällig im Raum Lauterbourg einen vereidigten Übersetzer???

Vielleicht hat die Prozedur ja schon wer durchgemacht und kann mir Infos geben. Jetzt schon Danke!
« Letzte Änderung: 24. Mai 2022, 15:15:11 von Nase »

Offline readonly

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Re: Umtausch Führerschein
« Antwort #1 am: 24. Mai 2022, 19:38:57 »
Ich gab das vor einem Jahr probiert, damals hiess es, er wird nur bei Verlust getauscht, sonst nicht. Ging Monate bis ich die Auskunft bekam.

Offline Waylon57

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Re: Umtausch Führerschein
« Antwort #2 am: 24. Mai 2022, 21:34:37 »
In Frankreich gibt es keine Staffelung nach Jahrgängen, sondern alle Führerscheine die vor 2013 ausgestellt worden sind, müssen bis spätestens 2033 umgetauscht werden.

Von daher sollte man sich da mal jetzt noch keine Gedanken machen.

Offline Nase

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Re: Umtausch Führerschein
« Antwort #3 am: 25. Mai 2022, 08:04:29 »
Ja, in Frankreich gibt es keine Staffelung und eine Umtauschfrist bis 2033.
Es ist nur so, dass meine Frau einen deutschen Führerschein hat und in Deutschland arbeitet, also deutlich mehr in "D" mit dem Auto unterwegs ist als in "F". Ohne es zu wissen glaube ich nicht, dass es bei einer Kontrolle in Deutschland sonderlich interessiert, dass es in "F" keine Umtauschpflicht gibt. Meines Wissens muss in "D" eine gültige Fahrerlaubnis vorgelegt werden und da gelten wohl die deutschen Fristen.
Es ist ja auch nicht so, dass man ihr keinen Führerschein ausstellen will.
Naja, wir reden heute mal mit der Führerscheinstelle in Deutschland.

Offline Saarbrücker

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Re: Umtausch Führerschein
« Antwort #4 am: 20. Juni 2022, 13:25:44 »
Hallo Nase,
es ist zwar schon ein paar Tage her, aber deine Eingangsfrage beantworte ich dir gerne.
Du bekommst die Bescheinigung von der Führerscheinstelle in D, die deiner Frau den Führerschein ausgestellt hat.
Habe ich auch mal machen müssen, bekam aus Saarbrücken das entsprechende Dokument.
Gruß
Saarbrücker

Offline Nase

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Re: Umtausch Führerschein
« Antwort #5 am: 20. Juni 2022, 15:31:26 »
Hallo Saarbrücker,

Danke für die Rückantwort. Das haben wir in der Tat auch herausgefunden und die Anfrage war in Germersheim zu meiner Verwunderung auch nicht unbekannt. Hoffen nur, dass man in "F" etwas mit den alten, deutschn Führerscheinklassen anfangen kann. Zudem hat mir ein Bekannter geraten die Auffoderung eine beglaubigten Übersetzung (vereidigter Übersetzer) hochzuladen erst einmal zu ignorieren....
Mal schauen... wenn sie nachgefordert wird habe ich jetzt immer noch 9 Wochen Zeit die zu besorgen.

Gruß Nase