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Autor Thema: Ummeldung meines Autos von D nach F  (Gelesen 12081 mal)

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Offline Pascal2305

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Ummeldung meines Autos von D nach F
« am: 23. April 2013, 15:13:57 »
Hallo zusammen,

Da ich nun in F wohne muss ich mein Auto ummelden. Ich habe mein Auto vor einem Jahr gekauft. Dazu habe ich einen Autokredit aufgenommen, der noch 3 Jahre läuft, die Papiere sind somit bei mir.

Nun würde ich gerne wissen wie ich genau vorgehen muss.

- Ist es möglich einen Zweitwohnsitz in D anzumelden, zB bei meiner Familie?
- Kann ich, um mir hier etwas zeit zu verschaffen, ersteinmal eine Abschätzung der Wohndauer, zB bis August 2013 angeben?
- Wenn ich es sofort ummelden muss: Wie geht das genau?

Danke für die Hilfe

Offline Eric

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Re: Ummeldung meines Autos von D nach F
« Antwort #1 am: 23. April 2013, 15:31:25 »

banjo

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Re: Ummeldung meines Autos von D nach F
« Antwort #2 am: 23. April 2013, 15:53:42 »
Wie Eric schon sagt:
- Zweitwohnsitz in D ohne Erstwohnsitz in D geht nicht
- nein, Du kannst Dir keinen Zeit verschaffen, Du musst innerhalb 30 Tage ummelden
- Ummeldung siehe: http://www.freiburg.de/servicebw/Infobest-brochuere.pdf

Alternative: Du meldest das Auto in D auf einen Freund/Bekannten an. Nachteil: Du kannst die Fahrtkosten bei der franz. Steuererklärung nicht absetzen.

Offline Pascal2305

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Re: Ummeldung meines Autos von D nach F
« Antwort #3 am: 23. April 2013, 17:07:12 »
Ganzschön viel Arbeit!  :o

Das mit der DRIRE verstehe ich aber nicht so ganz... ich fahre einen Mercedes SLK R172. Die EU-Konformitätsbescheinigung ist in Bearbeitung... muss ich nun noch zur DRIRE????

banjo

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Re: Ummeldung meines Autos von D nach F
« Antwort #4 am: 23. April 2013, 17:11:06 »
Wenn Du einen COC hast, dann nicht. Normalerweise bekommst Du den beim Kauf vom Händler bzw. kannst ihn beim Mercedes (teilweise kostenpflichtig) anfordern.

Offline pifolog

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Re: Ummeldung meines Autos von D nach F
« Antwort #5 am: 23. April 2013, 20:49:28 »

Die Diskussion über die Fist hatten wir schon mal.

Die Europäische Kommission auf ihrem EURES-Portal sagt 6 Monate.
Zitat. „EU-/EWR-Bürger, die für weniger als sechs Monate in einen anderen Mitgliedstaat umziehen, müssen ihr Fahrzeug nicht dort zulassen und dort auch keine Steuern dafür entrichten. Das Fahrzeug bleibt im bisherigen Wohnsitzland zugelassen. Bleibt der Besitzer jedoch länger als sechs Monate im neuen Wohnsitzland, muss er sein Fahrzeug dort zulassen und auch die dort erhobene Kraftfahrzeugsteuer entrichten.“
http://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8072&acro=living&lang=de&parentId=7745&countryId=DE&living=

Frage, wer hat da mehr zu sagen, die Kommission oder infobest?
Oder anders, kennt jemand jemanden, der Schwierigkeiten bekommen hat, wenn er später als nach 30 Tagen umgemeldet hat.
Zur Präzisierung, es geht hier nur um den Fall, dass man von D nach F zieht und seinen eigenen PKW mitnimmt, so wie Pacal2305 eben.


banjo

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Re: Ummeldung meines Autos von D nach F
« Antwort #6 am: 23. April 2013, 21:59:11 »
3 Möglichkeiten:
- auf Nummer sicher: die 30 Tage einhalten
- Risiko: 6 Monate
- Nachfragen auf der Prefecture

Da die Broschüre schon älter ist, kann das mit den 6 Monaten durchaus stimmen.

Denke aber dran, dass das es nicht möglich ist, die Fahrtkosten abzusetzen, wenn das Fzg. nicht in F angemeldet ist.
Auch dieses Thema hatten wir schon. Dies ist die Aussage meines Steuerberaters.
Ggf. beim franz. Finanzamt nachfragen.

Offline stanefia666

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Re: Ummeldung meines Autos von D nach F
« Antwort #7 am: 25. April 2013, 21:23:33 »


Hallo zusammen,  :winkerwinker:

ich bin so ein Fall  :pfeif:
Ich habe gerade, hier und jetzt erst gelesen, dass man die Autos innerhalb von 30 Tagen ummelden muss??  :anixwissen:
Wir wohnen jetzt seit Februar in Frankreich und ich war gestern erst auf der Prefecture und habe die Ummeldung erledigt. Es gab dort aber weder nen Hinweis, noch ne Nachfrage oder Rüge. Ging alles prima und reibungslos  :doppeld:
VlG
Jenny

banjo

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Re: Ummeldung meines Autos von D nach F
« Antwort #8 am: 25. April 2013, 21:30:46 »
ich frag mich bisweilen - wenn man 6 Monate Zeit hat - an welche nicht mehr gültige dt. Adresse die Behörden den Steuerbescheid und die Strafzettel schicken....

Offline pifolog

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Re: Ummeldung meines Autos von D nach F
« Antwort #9 am: 25. April 2013, 22:58:38 »
Hallo zusammen,  :winkerwinker:

ich bin so ein Fall  :pfeif:
Ich habe gerade, hier und jetzt erst gelesen, dass man die Autos innerhalb von 30 Tagen ummelden muss??  :anixwissen:
Wir wohnen jetzt seit Februar in Frankreich und ich war gestern erst auf der Prefecture und habe die Ummeldung erledigt. Es gab dort aber weder nen Hinweis, noch ne Nachfrage oder Rüge. Ging alles prima und reibungslos  :doppeld:
VlG
Jenny


30 Tage behauptet hartnäckig nur banjo unter Berufung auf eine alte Broschüre von Infobest Freiburg. Begründungen für diese Aussage sind bisher nicht bekannt.
Dagegen steht die eindeutige und aktuelle Aussage der Europäischen Kommission: 6 Monate.
Danke für deinen bestätigenden Beitrag, dass die 30 Tage Mumpitz sind.


Offline pifolog

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Re: Ummeldung meines Autos von D nach F
« Antwort #10 am: 25. April 2013, 23:04:09 »
ich frag mich bisweilen - wenn man 6 Monate Zeit hat - an welche nicht mehr gültige dt. Adresse die Behörden den Steuerbescheid und die Strafzettel schicken....


Fragen kann man sich immer und viel. Doch wen sollte im Forum interessieren, was für Probleme die deutschen Behörden mit der EU-Regelung eventuell bekommen könnten?
Wenn es dich jedoch interessiert, warum fragst du dann hier und nicht die deutschen Behörden selbst?


banjo

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Re: Ummeldung meines Autos von D nach F
« Antwort #11 am: 26. April 2013, 09:14:19 »
So, ich habe jetzt folgende Behörden angeschrieben:

- Zulassungstelle Baden-Baden
- Sous-Prefecture Haguenau
- Pamina Infobest
- Eures
- Zulassungstelle Karlsruhe

Es wird sich doch klären lassen, was gilt.

Eine (abweichende) Antwort zur bisherigen Annahme gibt es schon:

Sehr geehrter Herr XXXX,

Sie müssen Ihr Fahrzeug dann ummelden, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland begründen, wenn Sie sich also dort anmelden.

Wir empfehlen Ihnen, dass Fahrzeug mit einem Ausfuhrkennzeichen nach Frankreich zu überführen. Vorteil: Sie müssen es in Deutschland nicht abmelden und können es bis zur Umschreibung nach Frankreich (dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen) normal nutzen.

http://www.baden-baden.de/de/buergerservice/c/content/contentstadt/lebenslage/verfahren/00052/index.html&nav=l27

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Zulassungsbehörde Baden-Baden
--------------------------------------------------------------

banjo

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Re: Ummeldung meines Autos von D nach F
« Antwort #12 am: 26. April 2013, 10:33:05 »
Weitere Infos:

die 6-Monateregel, die Eures schreibt, bezieht sich wohl auf einen "Vorschlag", über den 2014 entschieden werden soll:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2012:0164:FIN:DE:PDF,  Seite 6:

Vorschlag für eine
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
zur Vereinfachung der Verbringung von in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen
Kraftfahrzeugen innerhalb des Binnenmarkts



In Artikel 4 wird eine einfache und klare Regel aufgestellt: Wenn der Inhaber der
Zulassungsbescheinigung seinen gewöhnlichen Wohnsitz in einen anderen
Mitgliedstaat verlegt, muss er die Zulassung seines Fahrzeugs innerhalb von sechs
Monaten nach seiner Ankunft beantragen.
Während dieses Zeitraums darf die
Verwendung des Fahrzeugs durch den Mitgliedstaat, in den er verzogen ist, nicht
beschränkt werden. Artikel 4 sieht auch eine extreme Vereinfachung der
Zulassungsverfahren für in einem anderen Mitgliedstaat zugelassene Kraftfahrzeuge
vor. Er folgt der ständigen Rechtssprechung des Gerichtshofs über den freien
Warenverkehr, wonach die Mitgliedstaaten den EU-Binnenhandel erleichtern sollen,
indem sie den in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Nachweis anerkennen,
aus dem beispielsweise hervorgeht, dass ein Fahrzeug einer technischen
Untersuchung mit positivem Ergebnis unterzogen worden ist. Der Gerichtshof wies
ebenfalls darauf hin, dass dieser Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der
Angaben über Zulassung und technische Überwachung durch die Zusammenarbeit
zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten in Bezug auf eventuell fehlende Daten9
ergänzt werden sollte. Allerdings soll nach Artikel 4 diese Zusammenarbeit
elektronisch erfolgen, wobei die Zulassungsbehörde die Daten im Fahrzeugregister
des Mitgliedstaates, in dem das Kraftfahrzeug zugelassen wurde, durch die in
Artikel 7 und Anhang II genannte Softwareanwendung anfordern sollte. Dieser
Grundsatz der mit elektronischen Mitteln erfolgenden Zusammenarbeit von
Verwaltungsbehörden findet auch in umgekehrter Richtung Anwendung: Wenn ein
Mitgliedstaat die Zulassung eines Fahrzeugs vornimmt, das in einem anderen
Mitgliedstaat zugelassen wurde, wird in Artikel 4 von der Zulassungsbehörde des
Bestimmungsmitgliedstaates des Kraftfahrzeugs verlangt, die Zulassungsbehörde des
Mitgliedstaates, in dem es zuvor zugelassen war, zu informieren. Schließlich werden
durch Artikel 4 dieses Vorschlags zusätzliche Kontrollen des Kraftfahrzeugs in
bestimmten Sonderfällen gestattet.

Offline stanefia666

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Re: Ummeldung meines Autos von D nach F
« Antwort #13 am: 26. April 2013, 11:27:40 »
Also meiner Meinung nach wird der deutsche Staat, vorausgesetzt man lässt sich nix zu Schulden kommen und zahlt schön brav weiter die KFZ-Steuer,  nen Teufel tun und darauf bestehen dass das Fahrzeug abgemeldet wird?! :zwinkern:  :angel:

banjo

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Re: Ummeldung meines Autos von D nach F
« Antwort #14 am: 26. April 2013, 11:49:08 »
So, nun stell Dir vor Du bist in D weggezogen, Adresse gilt nicht mehr. Deine Steuer wird aber gerade fällig und der Bescheid kann nicht zugestellt werden und/oder die Einzugsermächtigung greift nicht mehr. -> Dein Fzg wird zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben. Hat aber den Vorteil, dass Du dann gleich ummelden gehen kannst.  :zwinkern:

Neue Infos:

- Eures möchte keine Antwort geben und verweist mich an einen "Eures-Berater" (der das Ganze bestimmt nicht für umme macht)
- Zulassungsstelle Baden-Baden schreibt:

Sehr geehrter Herr XXX,

nach nochmaliger Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe bezieht sich dies nur auf sog. Saisonarbeiter. Sobald ein ständiger Wohnsitz begründet wird, ist das Fahrzeug umzuschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Dxxxx Hxxxxxx

Ihre Zulassungsbehörde Baden-Baden


Ich muss sagen, das klingt für mich logisch, was die schreiben. Außerdem gibt es 2 triftige Gründe, es sofort zu tun:
- man zahlt in F keine KFZ-Steuer, spart also Geld
- man kann die Fahrtkosten zur Arbeit absetzen, spart also Geld
goodie on top: man kann in D günstiger parken  :police: