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Autor Thema: Ummeldung meines Autos von D nach F  (Gelesen 12079 mal)

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banjo

  • Gast
Re: Ummeldung meines Autos von D nach F
« Antwort #15 am: 26. April 2013, 11:52:33 »
Ergänzung: wenn keine gültige Zulassung, dann erlischt autom. Dein Versicherungsschutz. Viel Spass im Falle eines Unfalls.

Und: versichern Dich den dt. Kfz-Versicherungen, wenn der Wohnsitz ins Ausland wechselt?

Offline Alice

  • Alter Hase
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Re: Ummeldung meines Autos von D nach F
« Antwort #16 am: 26. April 2013, 17:53:37 »
Hallo banjo,

ich brauchte mal einige Hilfe von einem EURES-Berater, war super und hat KEINEN CENT gekostet, das sind Angestellte die ein Gehalt haben und nichts zusätzlich nehmen (dürfen sie vermutlich auch nicht).

Zum Ausgangsthema: Wenn man die Fahrtkosten dann nicht bei der Steuer absetzen kann wäre man ja schön blöd, sein Auto nicht umzumelden. Ich hab mir auch mehr Zeit gelassen, war kein Problem, hat kein Hahn danach gekräht.

 :smily: :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

banjo

  • Gast
Re: Ummeldung meines Autos von D nach F
« Antwort #17 am: 26. April 2013, 17:57:15 »
Hi Alice,

auch zum Thema "Absetzen von Fahrtkosten bei Fzg mit Zulassung in D" gibt es unter den Foristen verschiedene Meinungen. Mein Steuerberater sagt mir eindeutig: das Fzg muss in F auf den Steuerzahler zugelassen sein.

Mag sein, dass Andere das in der Vergangenheit erfolgreich absetzen konnten, auch wenn das Fzg in D zugelassen war, einer Steuerprüfung hält das bestimmt nicht stand. Und scheitert eigentlich schon alleine daran, dass man bei dt. Zulassung die CV nicht kennt  :zwinkern:

banjo

  • Gast
Re: Ummeldung meines Autos von D nach F
« Antwort #18 am: 26. April 2013, 17:58:46 »
Ergänzung:
Je nach Art des Autos (CV, Bonus/Malus und CO2 Taxe) kann die Ummeldung mehr kosten, als man jemals durch Absetzen von Fahrtkosten reinbekommen wird..

banjo

  • Gast
Re: Ummeldung meines Autos von D nach F
« Antwort #19 am: 06. Mai 2013, 16:42:01 »
Antwort von der Karlsruher Zulassungsstelle:

Sehr geehrter Herr XXX,
 
das Fahrzeug sollten Sie innerhalb der nächsten 3 Monate nach Frankreich umschreiben.
Bitte informieren Sie sich nach Umschreibung des Fahrzeuges bei der zuständigen Zulassungsbehörde in Deutschland, ob die Mitteilung der Umschreibung aus Frankreich eingetroffen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Karlsruhe
Ordnungs- und Bürgeramt
Bürgerbüro Süd
Steinhäuserstr.22, 76135 Karlsruhe