Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: husch am 21. November 2013, 19:15:05
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Guten Abend zusammen,
ich habe eine Frage zum Anmelden einiger Fahrzeuge in Frankreich.
1. Ich wohne in Strasbourg, muss die COC ins französische übersetzt werden? In der Wiki steht, dass einige Bezirke das wohl verlangen, aber das deutsche COC muss trotzdem akzeptiert werden. Oder ist das in Strasbourg egal? Hier sprechen eh die meisten deutsch.
2. Kaufvertrag: Muss der Kaufvertrag auch ins französische übersetzt werden? Der Link im Wiki zum frz. Muster Kaufvertrag funktioniert leider nicht.
3. Ich möchte gerne ein in Frankreich gemeldetes Auto auf mich ummelden.. Stromrechnungen auf meinem Namen sind vorhanden. Ich besitze aber keinen französischen Personalausweis. Geht das auch mit dem deutschen?
Vielen Grüße
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1) nein, dt. COC geht
2) franz. Kaufvertrag erforderlich http://m.vosdroits.service-public.fr/particuliers/R20300.xhtml
3) dt. Ausweis + Rechnung auf Wohnsitz ist ausreichend
Quitus fiscal nicht vergessen bei Import