Wahrscheinlich hat sich das Thema zumindest für Christina inzwischen erledigt, ich möchte aber hier mein aktuelles Wissen zu diesem Thema mitteilen.
Die Angaben beziehen sich, wie der Titel dieses Thema schon sagt, im speziellen auf den Standort Forbach.
Wann ist in Frankreich Mehrwertsteuer zu entrichten?Die Mehrwertsteuer ist in Frankreich zu entrichten, wenn das z.B. in Deutschland gekaufte Fahrzeug noch keine 6 Monate bzw. 183 Tage ist
oder wenn es weniger als 6000 km hat.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Frankreich?Derzeit 20%.
Beispiel um die französische Mehrwertsteuer zu berechnen:
Fahrzeugpreis 23.800 € brutto
23.800 / 1,19 = 20.000 € netto
Auf diese 20.000 € sind dann 20 % französischen Mehrwertsteuer zu entrichten.
Wie kann die Mehrwertsteuer bezahlt werden?- per "chèque de banque" (kostet derzeit aber bei der Crédit Agricole 12,50 € Gebühren)
- in Bar (aber hier nur bis max. 300 €)
- per Überweisung (einen RIB bekommt man auf Nachfrage vor Ort)
- Kartenzahlung (die Mitarbeiterin hat aber nur Barzahlung und Überweisung genannt)
Wenn man die benötigten Unterlagen für den Quitus fiscal einreicht, sollte man laut Aussage der Mitarbeiterin einen eigenen RIB mit dazulegen und das Datum der Zahlung darauf handschritftlich eintragen.
Welche Unterlagen sind für den Quitus Fiscale erforderlich?- Formular, welches man vor Ort bekommt
- Rechnung des Fahrzeuges mit Name u. Anschrift von Käufer und Verkäufer und Fahrzeugdaten (Erstzulassung, Km-Stand beim Kauf, Kaufbetrag mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, etc.)
- Deutsche Zulassungsbescheinigung aus der die Abmeldung des Fahrzeuges hervorgeht
- Ausweis des neuen Fahrzeugbesitzers
- Wohnsitznachweis (Strom-, Gas-, oder Telefonrechnung bzw. auch Steuererklärung) welcher nicht älter als 6 Monate sein darf
Das Formular welches ausgefüllt werden muss sowie die Erklärung, stehen in Forbach auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Alle Unterlagen müssen nur in Kopie eingereicht werden und sind vor Ort in einem Umschlag zu hinterlegen.
Die Unterlagen werden nicht vor Ort geprüft, sondern werden immer nur Freitags abgeholt.
Laut aktuellem Aushang ist immer ab Freitag mit einer Bearbeitungszeit von 10 Werktagen zu rechnen. Eine Einreichung der Unterlagen an einem Montag verkürzt die Bearbeitungszeit also nicht.