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Autor Thema: Totalschaden nach Unfall  (Gelesen 3192 mal)

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Offline Nina73

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Totalschaden nach Unfall
« am: 06. Oktober 2015, 21:29:07 »
Hallo,

ich hatte einen unverschuldeten Unfall. Laut Gutachter liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Es soll ein Sperrvermerk in der carte grise geben, wonach ich das Fahrzeug nicht mehr als fahrbereit, sondern nur als Teileträger verkaufen könne. Wenn ich das Fahrzeug selbst reparieren würde, könne ich es noch weiterfahren.

Gilt die Sperrung auch, wenn ich das Fahrzeug nach Deutschland verkaufe?


Viele Grüsse
Nina

Offline Nina73

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Re: Totalschaden nach Unfall
« Antwort #1 am: 25. Oktober 2015, 19:29:09 »
Hallo allerseits,

ich bin jetzt ziemlich genervt. Ich hatte mich zunächst entschlossen, das Fahrzeug (Anhänger, deshalb eigentlich "Zugzeug" :lach:) selbst zu reparieren und weiterzufahren. Geht aber nun doch nicht, da es einen Sperrvermerk geben soll. Demnach kann ich den Anhänger nur in einer Werkstatt reparieren lassen und soll ihn dann bei der DRIRE vorführen. Macht alles aus Kostengründen keinen Sinn.

Mir wurde nunmehr von der Versicherung ein Schreiben zugesandt, wonach ich ein "certificat de situation administrative, de moins de 15 jours, à demander en Préfecture" vorlegen soll.

Weiß jemand, was dann mit der carte grise passiert?

Viele Grüße
Jörg