Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Führerschein umschreiben  (Gelesen 17989 mal)

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Offline Ralph

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #15 am: 31. August 2015, 18:07:38 »
spannend finde ich das keineswegs....man sieht eher wie wenig und unvollständig solche übergreifenden Dinge geregelt sind.
Wohingegen die Krümmung einer Banane genau definiert ist.
Evtl. ist die EU ja auch Geschichte bevor das abschließend und übergreifend geklärt ist.

Also mit Wohnsitz in F und deutschen Wohnsitz hat man definitiv ein Punktekonto in Flensburg...  >:D  kann ich leider bestätigen.
Was aber im Falle von zuviel Punkten passiert...will ich ehrlich gesagt gar nicht ausprobieren.
Ich denke ein Fahrverbot würde dann auch nur in D gelten...wie solllte das anders funktionieren.

Wir könnten ja Punkte hin-und herschieben....besonders interessant,  da ja in F viele Punkte gut sind - in D eher nicht.  =D
« Letzte Änderung: 31. August 2015, 18:09:18 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Waylon57

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #16 am: 31. August 2015, 20:48:33 »
[...]
Man bekommt in Deutschland Punkte. Da hat man wohl ein .de Fuehrerschein, damit auch sicherlich ein Punktekonto, aber KEINEN deutschen Wohnsitz. Was passiert dann? Bis jetzt habe ich immer gehoert, das die, die in .de keinen Wohnsitz haben, die Punkte in Euro umgerechnet bekommen.
[...]

Das Punkte aus D in Euro umgerechnet werden, kann ich nicht bestätigen.  =D

Offline Matthias#28

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #17 am: 31. August 2015, 21:21:39 »
Das Punkte aus D in Euro umgerechnet werden, kann ich nicht bestätigen.  =D
Dann haste Glueck gehabt.
Ich habe direkten Kontakt zur Motorradpolizei(nebenbei: ich organisiere mit denen Sicherheitstrainings usw).
Ein Motoradpolizist hat mir aus erster Hand folgendes erklaert:
Wenn ein auslaendischer Fahrer unangenehm auffaellt, ruft der Polizist den Staatsanwalt vom Dienst an.
Der Polizist schildert dem Staatsanwalt das Vergehen und der Staatsanwalt legt die Strafe fest.
Als ganz grobe!!! - Betonung auf grobe Fausregel: 1Punkt = ca.100 Euro / 1 Monat Fahrverbot = ca. 200Euro
Ich habe selbst Schweizer Motorradfahrer im Suedschwarzwald getroffen, vollkommen down, die hatten kurz zuvor 1.600 Euro an die
Polizei abgedrueckt.
In Finnland wurde unser Tourguide erwischt, der hat 2.500 bezahlt (wahlweise auch in Haft abzusitzen).
gruss Matthias

Offline soso

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #18 am: 01. September 2015, 17:28:25 »
Laut der ADAC Rechtsberatung muss man auch dann NICHT  seinen deutschen Führerschein umschreiben lassen. (089/76762423 "Adac Führerschein Rechtsabteilung")
Wow, dünnes Brett an dem der ADAC da bohrt!
Matthias hat eindeutig Recht! Der ADAC leider nicht (Gut eine telef.Rechtsbratung des ADAC ist nu auch nicht wirklich die Fachinstanz bei französischem Recht für Einwohner Frankreichs )  

Auf jeden Fall wird man nicht zwangsweise dazu aufgefordert seinen FS umschreiben zu lassen wenn man in F Punkte bekommt....das weiß ich aus erster Hand :-)

Und ob man überhaupt dazu verpflichtet werden kann - darüber streiten sich die Gelehrten in der EU seit Jahren.

....
spannend finde ich das keineswegs....man sieht eher wie wenig und unvollständig solche übergreifenden Dinge geregelt sind.
Auch wenn ich sicher nicht erneut mit dir streiten will... aber was du schreibst und auch noch fett hervorhebst ist leider so nicht ganz richtig. Neben der Tatsache, daß man sehr wohl seinen FS umschrieben muß, ist das in der EU alles andere als "wenig und unvollständig" geregelt. Im Gegenteil, eigentlich sogar ziemlich eindeutig geregelt und dazu seit Jahrzehnten in der Richtlinie 2006/126/EG von 2006 bzw ihrem Vorgänger von 1991 91/439/EWG

Im einzelnen zur Umschreibepflicht: Arrêté du 8 février 1999 fixant les conditions de reconnaissance et d'échange des permis de conduire délivrés par les Etats appartenant à l'Union européenne et à l'Espace économique européen.
http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do;jsessionid=9061318EDC07C862B5A9DDA9638E0B4E.tpdila24v_2?cidTexte=LEGITEXT000005627531&dateTexte=20150623  - Artikel 4.2:  4.2. L'échange d'un tel permis contre un permis de conduire français est obligatoirement effectué si le conducteur a commis, sur le territoire français, une infraction ayant entraîné une mesure de restriction, de suspension, de retrait, d'annulation du droit de conduire, de retrait de points.
Ces mesures sont enregistrées sur le système national du permis de conduire (SNPC) et il en est tenu compte lors de l'édition du titre français après cet échange obligatoire.  

Auch ist das völlig konform mit EU-Recht (2006/126/EG)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:403:0018:0060:DE:PDF
Dort steht in §12 2.   Vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen Territorialitätsgrundsatzes  kann  der  Mitgliedstaat  des ordentlichen Wohnsitzes(!!) auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und zu diesem Zweck den betreffenden Führerschein erforderlichenfalls umtauschen.
3.   Der umtauschende Mitgliedstaat leitet den abgegebenen Führerschein an die zuständige Stelle des Mitgliedstaats, der ihn ausgestellt hat, zurück und gibt die Gründe dafür an.
4.   Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, einem Bewerber, dessen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde, einen Führerschein auszustellen
5.   Die Ersetzung eines Führerscheins infolge beispielsweise von Verlust oder Diebstahl kann nur bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats erlangt werden, in dem der Führerscheininhaber seinen ordentlichen Wohnsitz hat

Heißt im Praktischen ganz praktisch und simpel:
- In dem Moment, wo man in einen anderen EU-Staat zieht(seinen Wohnsitz verlegt), unterliegt man den dortigen Gesetzen mit allem wenn und abers. Er wird damit faktisch und ganz simpel zu einem französichen Führerschein, egal was auf dem Papier steht draufsteht. Und dazu gehört eben auch, daß sobald ein Pkt fällig wird - Umtausch!
So nebenbei - Einem neuen Führerschein bekommt man auch und ausschließlich am Wohnort. Also auch nix mit, wenn Führerschein in F eingezogen, dann laß ich mir einen neuen in D ausstellen....

In kurz nachzulesen auch nochmals hier: http://www.allemagne.diplo.de/contentblob/3398572/Daten/4715342/01fuhrerscheinmbdatei.pdf

Ist alles ziemlich eindeutig und gibt rechtlich überhaupt nicht irgendwelche Lücken oder Graubereiche und die tollsten Vorteile, von dem nicht nur hier immer wieder die tollsten Geschichten erzählt werden.  Zumal es eigentlich auch schon uralt ist -stand genau so schon 91/439/EWG von 1991 drin (§8))

---

Frage Punktekonto: Warum sollte das französiche "Flensburg" (SNPC) nicht in der Lage sein, auch für Fahrer mit ausländischem Führerschein ein Punktekonto anzulegen? Ist doch nur eine simple Datenbank. In D werden soweit ich weiß, Verstöße von ausländischen Fahrer (egal ob wohnhaft in D oder nicht) auch in der Flensburger Datei gespeichert. Punkte werden allerdings nicht zwischen Länder ausgetauscht - man kann also in jedem Land einiges sündigen  :pfeif: Primär eigentlich gedacht für ausländische Wiederholungstäter (härtere Geldstrafen),

Sollten aber doch genug Punkte erreicht werden/weg sein - sind die Auswirkungen allerdings etwas anders:
- Ein Staat darf nur die Fahrerlaubnis der eigenen Bürger(=Wohnort) insgesamt einziehen/beschränken...  (heißt D darf einem ansässigen das Fahren ingesamt verbieten)
- Bei im Ausland wohnenden Fahrer darf der Staat nur das Fahren auf dem eigenen Territoium untersagen. (heißt D darf einem Franzosen verbieten in D zu fahren aber nicht - etwa in F/B/DK/I....weiterzufahren. Das darf nur F.)  
 (die deutsche Polizei darf den Führerschein von einem Belgier nicht einziehen - wohl aber beschlagnahmen, um zu verhindern daß er weiter in D fährt (Kleiner aber feiner Unterschied - der FS ist in 2.Fall zwar nicht weg, sondern geht im allgemeinen an die ausstellenden Behörde zurück wo er je nachdem wieder geholt werden kann).
- Nachteil dagegen, daß ein D-Führerschein von jemand in F wohnhaften bei Einzug/Beschlagnahme in D an die Führerscheinstelle in D zurückgeht. Was per se eher Käse sein dürfte - Er ist zumindest in der Therorie zwar nicht weg, aber man kann ihn nicht bei der Préf wieder abholen und ob die einem dann wirklich in F überhaupt noch einen neuen Führerschein ausstellen .... (Normalerweise gibts (bei Verlust/Dienstahl) eine Bescheinigung der dt.Führerscheinstelle um einen (dann) franz FS beantrgaen zu können, da wirds dann aber entsprechend drinstehen)  
- Bleibt im täglichen Leben womöglich immer noch ein Vorteil "deutsches Papier", daß die franz. Polizei nicht sofort erkennt, daß man einen Ew. des eigenen Landes vor sich hat und man vielleicht (vielleicht auch nur im Moment) besser davonkommt (die müssen zudem Lieschen Müller aus Hamburg auf dem Schein erst mal mit der Mme Muller aus Sarrebourg in Einklang bringen  :zwinkern:).

Also ob franz. oder dtsch. FS besser ist - große Vorteile oder auch nur größere rechtliche Unterscheide sehe ich jedenfalls nicht.

Offline CH

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #19 am: 23. September 2015, 17:14:06 »
Für ALLE, die in nächster Zeit ihren Führerschein umschreiben lassen müssen, wegen Punkten oder sonstigem Vergehen, möchte ich heute einen Beitrag leisten, da ich dies ganze elende Prozedur nun hoffentlich hinter mir habe :-\

Benötigt werden:

-3 Passbilder
-Auszug aus dem Karteikartenregister, nicht älter als 3 Monate (ausgestellt von der Behörde in Deutschland, die den Führerschein ausgestellt hat), mit Übersetzung in französisch von vereidigtem Übersetzter
-Gehaltsnachweis (irre)
-Ärztliches Gutachten, wenn man 7,5t beibehalten möchte (nur bei vorgeschrieben Ärzten in Frankreich)
-Heiratsurkunde (falls verheiratet)
-Vordruck von der prefecture, mit schwarzem Stift ausfüllen!
-Kopie vom Personalausweis
-2 Farbkopien vom Führerschein, jeweils hinten und vorne
-Brief versehen mit Porto
-Angabe der Telefonnummer und Emailadresse, falls Rückmeldung nötig
-EDF-Bescheinigung

Wer dann diese Papiere alle endlich zusammengetragen hat, fährt dann nach Metz (persönlich erscheinen!)
Dort wird eine vorläufige Fahrerlaubnis ausgestellt und der neue Führerschein in den kommenden Wochen zugestellt.
Möglicherweise werden irgendwann wieder zusätzliche Papiere angefordert, aber dies ist momentan der aktuelle Stand.

Offline Eliott

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #20 am: 23. September 2015, 17:16:30 »
Und wann muss man den deutschen Führerschein abgeben?

Offline CH

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #21 am: 23. September 2015, 18:42:06 »
Der Führerschein wird bei Abgabe der Papiere sofort eingezogen und dafür erhält man die vorläufige Fahrerlaubnis.

Offline Eliott

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #22 am: 24. September 2015, 06:42:34 »
Ach das ist die, mit der man eigentlich nicht über die Grenze nach D darf oder?

Offline CH

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #23 am: 24. September 2015, 07:02:57 »
Das ist ja interessant. Wusste ich auch nicht. Werde mich da aber schlau machen. Ich kann nur sagen, bin ziemlich verärgert über diese Schikane!
Hätte ein Franzose im umgekehrten Fall auch solche Behördengänge zu erwarten?

Offline Eliott

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #24 am: 24. September 2015, 07:11:42 »
Glaube das ist im umgekehrten Fall nicht besser.
Mal ein bisschen mehr mal ein bisschen weniger.
Die deutsche Bürokratie ist auch nicht gerade ohne.

Offline Dragonvamp

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #25 am: 24. September 2015, 17:10:45 »
Der Führerschein wird bei Abgabe der Papiere sofort eingezogen und dafür erhält man die vorläufige Fahrerlaubnis.

Das war bei mir in Straßburg nicht der Fall. Ich hätte bei Abholung erst meinen alten abgeben müssen

Offline spirou

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #26 am: 24. September 2015, 18:35:06 »
Hallo,

da sieht man mal wieder wie verschieden die Behörden arbeiten, bei mir war das total unkompliziert.
Ich hatte den alten dreier und mußte ihn umschreiben wegen Punkten. (An Stopstelle nicht 3 sec. gestoppt und außgerechnet der Polizei die Vorfahrt genommen)
Von dem was CH schreibt habe ich die hälfte nicht gebraucht.
kein Gehaltsnachweiß ??? für wen und was
kein ärztliches Gutachten. FS wurde in den Kategorien bis 3,5 t permanent ausgestellt und LKW bis 7,5t, KfZ mit Hänger
und sogar Auflieger bis 12 t für 5 Jahre,danach Sehtest
kein Auszug aus dem Karteikartenregister, was immer das auch sein mag.
Der Rest mit Lichtbildern, Kopieen, EDF Nachweis u.s.w. ist ja logisch.
Ich habe angerufen was man alles braucht habe die Sachen zusammengestellt bin am 6.1. dortgewesen,
Papiere und FS abgegeben, Ersatzführerschein erhalten,(wurde damit in D kontrolliert, keiner wollte was)
und am 20.1. flatterte der neue FS ins Haus ausgestellt am 19.1 mit allem drin wie der alte dreier s.o.
also alles ganz easy und überhaupt keine elende Prozedur

Offline sable12

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #27 am: 19. Oktober 2015, 15:00:29 »
Muss man mit einem französischen Führerschein wirklich alle fünf Jahre einen Gesundheitscheck machen lassen, wie ein deutscher Bekannter mir jetzt erzählte?? (er hat seinen deutschen in einen französischen umgetauscht.... warum auch immer... er das das auch gemacht hat)
Viele Grüße, sable12

Offline kauh

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #28 am: 20. Oktober 2015, 07:10:20 »
Gesundheitscheck -ja und nein
für einen normalen PKW bis 3,5 t braucht man keinen
ABER
für den LKW-Schein, also alles größer braucht man diesen Check, sonst verfällt der Schein, d.h. hat dein Freund seinen Führerschein von 1998 gemacht (Klasse 3 bis 7,5 t) und ist vor ?? (es gab mal eine Führerscheinumtauschpflicht) nach Frankreich gezogen, so muss er alle 5 Jahre zum Check ansonsten darf er nur noch 3,5 t fahren

Offline sable12

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #29 am: 20. Oktober 2015, 12:11:38 »
Führerschein vor 1998 gemacht : JA . Ist jetzt seit 7 Jahren in Frankreich und in seinem französischen Führerschein wurde die Möglichkeit LKWS bis 7,5t zu fahren (glaub sogar irgendwie "mit Hänger" also mehr, als er in D hatte) mit eingetragen
Viele Grüße, sable12