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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: vkz am 13. März 2011, 14:27:08

Titel: Tieferlegung eintragungspflichtig?
Beitrag von: vkz am 13. März 2011, 14:27:08
Moin Moin,
ich war am Freitag mit meinem 4 Jahre alten Peugeot 207 erstmal beim französischen TÜV...und bin durchgefallen haha :pfeif:
Gute französische Wertarbeit, jetzt weiss ich auch warum alle Franzosen bei mir auf der Arbeit ein japanisches Model fahren.... >:D
Jedenfalls wurde bemängelt dass bei der Feder hinten rechts ein Stück fehlt, ich nehme mal an die 5 Millionen Schlaglöcher auf der tollen A320 waren ein paar zuviel.  :o
Mein Peugeot Händler in D hat mir angeboten für 20 EUR mehr Tieferlegungsfedern einzubauen, dafür gäbe es auch ein deutsches Teilegutachten.
Aber wie läuft das in F ab? Kann ich ein nach F überführtes Auto mit deutschen Teilegutachten nachträglich tieferlegen lassen oder muss das in F nochmals abgenenommen und
ggf eingetragen werden?   :police:

Danke und Grüsse
Michael  :winkerwinker: