Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Tageszulassung Pkw in Deutschland muss bei Zulassung in Fra.ökosteuer bezahlt we  (Gelesen 7138 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline duke-rastatt

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 3
    • Profil anzeigen
Hallo,bin neu in diesem klasse Forum.
So nach langem,vorher noch nie,habe ich mich entschlossen ein ""neues Auto"",in Deutschland zu kaufen.
Seit 01.01.2017 hat sich die Malus blabla erheblich erhöht.(ökosteuer).
Bin auf ein Auto gestossen mit Tageszulassung.
Muss ich somit diese Steuer entrichten?
Sie gilt eigentlich nur für Neufzg.
Mwst in Frankreich klar.
Wer kann helfen?
MfG duke-rastatt

Offline soso

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 106
    • Profil anzeigen
"Sie gilt eigentlich nur für Neufzg."

Nööö! Bonus-Malus wird beim erstmaligen Zulassen in F fällig! Eagl ob neu- oder Altwagen

Offline duke-rastatt

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 3
    • Profil anzeigen
Hallo nochmals,
also "soso",ich muss dir da wiedersprechen,
Bekannter hat gebrauchten,selbiger wie meiner,gestern zugelassen. Er hat keine,wiederhole keine ,Ökosteuer bezahlt da Gebraucht!!!!.

Offline tara-naddl

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 59
    • Profil anzeigen

Offline soso

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 106
    • Profil anzeigen
Hallo nochmals,
also "soso",ich muss dir da wiedersprechen,...
Na, dann frag doch einfach deinen Bekannten!

Offline Eliott

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 759
    • Profil anzeigen
Warum stellst du hier Fragen, wenn du es eh besser weißt?

Offline Saarbrücker

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 480
    • Profil anzeigen
Hallo duke-rastatt,
die Antwort auf deine Frage: Ja.
Das Fahrzeug das du mit Tageszulassung erwerben willst, ist per Definition ein Neuwagen. Sprich er ist jünger als ein halbes Jahr und hat weniger als 6000 km auf dem Tacho.
Nur wenn ein Wagen diese BEIDEN Kriterien übersteigt wird er zum Bebrauchten.
Dies wird auch in den beiden Links von tara-naddl erklärt.
Sollte das Thema für dich erledigt sein, wäre eine kurze Rückmeldung hilfreich. Gerne würden wir auch eine Stellungnahme deinerseits lesen, wie es dir mit der Anmeldung ergangen ist.
Freundliche Grüße vom
Saarbrücker

Offline soso

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 106
    • Profil anzeigen
Hallo duke-rastatt,
die Antwort auf deine Frage: Ja.
Das Fahrzeug das du mit Tageszulassung erwerben willst, ist per Definition ein Neuwagen. Sprich er ist jünger als ein halbes Jahr und hat weniger als 6000 km auf dem Tacho.
Nur wenn ein Wagen diese BEIDEN Kriterien übersteigt wird er zum Bebrauchten.
Mal 'ne dumme Frage: Was hat das mit der Ecotaxe zu tun, um die die Frage ging?

Die ist doch -völlig egal ob Gebraucht- oder Neuwagen- immer noch bei der ersten Zulassung in F fällig (*Außnahme alte Fzg vor 2008) Oder? Zumindest stehts so im Code général des impôts / Section IV bis : Malus applicable aux voitures particulières les plus polluantes §1011: "La taxe est due sur le premier certificat d'immatriculation délivré en France pour un véhicule de tourisme au sens de l'article 1010."

duke-rastatt könnte mal erklären wie er oder sein Bekannte am eigentlich -recht eindeutigen- Gesetz vorbeigekommen sein will.... Einfach nur zu sagen ich hab einen Bekannten, der hat einen Nachbarn, der hat einen kleinen Bruder und dessen Freundin kennt jemand, dessen Onkel hat das ganz sicher geschafft - ist halt'n bissel doof..  ;)

Viele Grüße

Offline duke-rastatt

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 3
    • Profil anzeigen
Hallo an alle,
Also alles ,in meinem Fall,einfach...
Mein neuer zählt in D wie in F als LKW.(ford Ranger )
Für Lkw und Behinderten gerechte Pkw fällt keine Ökosteuer an.
Grüsse

Offline Nicod3mus

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 103
    • Profil anzeigen
Mal eine ergänzende Frage in die Runde, da wir uns derzeit überlegen einen Gebrauchtwagen anzuschaffen:

Früher gab es mal eine Regel, nach dem der zu zahlende Malus für jedes Jahr seit Erstzulassung um 10% reduziert worden ist. In den bereits genannten Quellen und bei meiner Internetsuche habe ich dazu nichts gefunden.
Zahlt man jetzt de facto den Malus nach CO2 in voller Höhe bei der Erstzulassung in Frankreich, egal wie alt das Auto ist?

Offline lantos

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 99
    • Profil anzeigen
Ja bitte was denn jetzt ? Gilt die "Steuer" für den Neuwagen oder für die carte grise ?

Muss ich also für ein Auto aus D älter 6 M und mehr als 6000 km die "Ökotax" ( ca 3200 EUR )
auch bezahlen ? Oder wer weis einen der das weiss ?

Danke.

Offline Eliott

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 759
    • Profil anzeigen
Schlage vor du machst dich mal auf der Prefectur schlau und berichtest uns dann.

Offline spirou

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 319
    • Profil anzeigen
Hallo,
das habe ich gerade auf carte-grise.org gefunden, da ich mich auch mein deutsches Firmenfahrzeug in F privat zulassen wollte.
Nach diesem Satz:
L'écotaxe s'applique aux véhicules particuliers (genre VP) acquis et immatriculés pour la première fois en France ou à l'étranger, à compter du 1er janvier 2008. Les véhicules n'entrant pas dans ce champ d'application sont alors soumis à la surtaxe CO2.
Donc sont concernés tous les véhicules particuliers VP neufs (acquis en France ou à l'étranger) à compter du 1er janvier 2008 ainsi que les véhicules particuliers d'occasion importés de l'étranger, immatriculés à l'étranger à compter du 1er janvier 2008 et immatriculés pour la première fois en France.

Alle Gebrauchtfahrzeuge, die nach 1.1.2008 im Ausland zugelassen wurden und zum ersten Mal in Frankreich zugelassen werden sind betroffen

hat sich das Ansinnen für mich erledigt.
Hat also mit 6 Monaten und 6000km nichts zu tun, das betrifft glaube ich nur die Mehrwertsteuer

Grüße

Offline lantos

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 99
    • Profil anzeigen
Danke, hatte ich befürchtet. Dann halt nur Gebrauchtwagen aus F möglich. Es handelt sich bei mir nicht um einen Rennwagen sondern um einen Golf, äh, Seat Leon Cupra.....

Offline Nicod3mus

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 103
    • Profil anzeigen
Ich habe vor kurzem einen gebrauchten in Frankreich zugelassen. Nach meiner anfänglichen Recherche wären bei der Anmeldung Kosten über 750 Euro entstanden, davon 50 Euro Co2-Steuer. Tatsächlich wären es dann nur 450 Euro. Die Co2-Steuer lag bei 0.
Auch im Autohaus, über das ich die Anmeldung vorgenommen habe, könnte man mir die Regeln nicht erklären. Aber so wie es aussieht gilt für die anfallende Steuer (zumindest bei der co2-steuer) die Steuertabelle aus dem Jahr der Erstzulassung. In meinem Fall war das 2015.
Dann würde das mit der Berechnung hinhauen.