Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Harry am 16. Mai 2019, 18:38:34

Titel: Strafzettel aus Deutschland.
Beitrag von: Harry am 16. Mai 2019, 18:38:34
Hallo Leute,

Meine Tochter hat einen Bußgeldbescheid vom Karlsruher Ordnungsamt bekommen. Liege ich in der Annahme richtig, daß dieser in der französischen Sprache verfasst sein muss, ansonsten ist er ungültig ? Fahrzeug ist in frankreich zugelassen, Wohnsitz auch in Frankreich. Kennt sich jemand da aus ?
Titel: Re: Strafzettel aus Deutschland.
Beitrag von: Saarbrücker am 16. Mai 2019, 19:35:02
Hallo Harry,
hier kann Tante Google helfen :winkerwinker:

Falsche Sprache, ungültiger Bescheid

Außerdem muss der Bescheid für den Adressaten verständlich sein und ihm ausführlich erklären, welche Rechtsmittel möglich sind. Das bedeutet: Der Brief muss ins Deutsche übersetzt sein. Andernfalls darf der Verkehrssünder ihn getrost ignorieren. (In deinem Fall natürlich ins Französische) :eijoo:

Quelle: Artikel aus dem Focus---- (es gibt Duzende Einträge)
https://www.focus.de/auto/ratgeber/recht/tid-20640/bussgeldbescheid-aus-dem-ausland-wie-man-mit-bussgeldbescheiden-aus-dem-ausland-umgeht_aid_578325.html
Gruß
der Saarbrücker

Aber Achtung: Bei Wiedereinreise und Kontrolle.
Titel: Re: Strafzettel aus Deutschland.
Beitrag von: Harry am 16. Mai 2019, 19:56:03
Danke für die Bestätigung Saarbrücker.
Habe mich erinnert, daß ich sowas schon mal irgendwo gelesen habe. Werde den Strafzettel wegschmeissen.
Titel: Re: Strafzettel aus Deutschland.
Beitrag von: Nicod3mus am 17. Mai 2019, 07:16:32
Könnt ihr so machen, Deine Tochter bzw. das betroffene Auto sollte dann allerdings nicht mehr nach Deutschland. Ansonsten droht Dir bei der nächsten Polizeikontrolle die doppelte Strafe. Ausserdem kann immer noch Amtshilfeverfahren über die Franz.Behörden eingeleitet werden, was aber erst ab bestimmten Betrag geht. Durch Säumniszuschläge wird der aber schnell erreicht.

Ich persönlich wäre vorsichtig mit dem einfach wegschmeissen.........
Titel: Re: Strafzettel aus Deutschland.
Beitrag von: Bingo am 17. Mai 2019, 14:45:32
Wie sich hier immer wieder welche um Bußgelder drücken wollen. Könnt Ihr nicht einfach mal akzeptieren, dass Ihr Mist gebaut habt und auch dazu stehen, indem Ihr das Bußgeld bezahlt?

Möchtest Du wirklich ein derartiges Vorbild für Deine Tochter sein, Harry?
Titel: Re: Strafzettel aus Deutschland.
Beitrag von: Ralph am 17. Mai 2019, 16:12:22
Also die Stadt Saarbrücken schickt die Strafzettel in Französisch.....
Aber auf "nicht verstehen" zu plädieren als Deutscher wird sowieso schwierig.....
Aber jeder muß wissen was er tut.
Titel: Re: Strafzettel aus Deutschland.
Beitrag von: Boris am 17. Mai 2019, 17:15:37
Aus KA habe ich meine Strafzettel (in dem Jahrzehnt dürften es um die 3-4 gewesen sein) auch immer auf französisch bekommen. Daher dürfte dieser Strafzettel eine Ausnahme / Fehler sein und ich nehme an, dass bei Nicht-Zahlung eine französische Variante folgen wird.
Ist das "Nicht-bezahlen" denn  gegenüber den ggf. enstehenden Aufwand bei den folgenden Mahnungen und einer Polizeikontrolle wert?!
Titel: Re: Strafzettel aus Deutschland.
Beitrag von: pifolog am 17. Mai 2019, 22:23:19
Also Strafzettel, Bußgeld aus Deutschland, das habe ich im Bekanntenkreis hautnah mitbekommen wie das mit Hilfe von ADAC-Juristen durchexerziert wurde.
Das offizielles Vergehen war Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20km innerhalb einer 30-er Zone.  Die F-Immatrikulationsnummer war per Blitz festgehalten, der Halter damit schnell ermittelt.
So weit so gut. Da gab es nichts zu diskutieren. Festgehalten wurde auch ein Bild vom Fahrer. Doch wer war der?? 
Nach Juristen-Auskunft kann man in D nur den tatsächlichen Fahrer juristisch verfolgen. Doch den kannte die Ordnungsbehörde nicht. Der ermittelte Halter, der dazu aus D offensiv angeschrieben wurde, in deutsch und französisch, sollte Angaben zum Fahrer machen. Doch das musste er laut ADAC gar nicht. (Lediglich Angaben zu seine Person)
So geschehen und die Verfolgung wurde dann auch eingestellt. 
Allerdings bleibt offen, ob mit biometrischen Fotos, die in D vorhanden sind (D-Ausweis,  D-Führerschein) die Identität des geblitzten Fahrers nicht doch festgestellt werden kann.
Titel: Re: Strafzettel aus Deutschland.
Beitrag von: pifolog am 17. Mai 2019, 22:29:40
Wie sich hier immer wieder welche um Bußgelder drücken wollen. Könnt Ihr nicht einfach mal akzeptieren, dass Ihr Mist gebaut habt und auch dazu stehen, indem Ihr das Bußgeld bezahlt?
Möchtest Du wirklich ein derartiges Vorbild für Deine Tochter sein, Harry?

Bist du hier die Moralpolizei??
Deine "mütterlichen "Ratschläge sind mir schon mal negativ aufgefallen.
Wir sind hier volljährig und brauchen keine Zurechtweisungen.
Titel: Re: Strafzettel aus Deutschland.
Beitrag von: Harry am 17. Mai 2019, 22:40:12
Es gibt kein Bild vom Fahrer. Das Fzg ist auf einem Parkplatz gestanden und es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit wegen "UMWELTVERSCHMUTZUNG" wegen fehlender Staubplakette. das kostet 80 Euronen. Bin nicht gewillt für diesen Schwachsinn zu bezahlen. Und nein. Es folgte nach dem Anhörungsbogen nichts auf französisch sondern eine Zahlungsaufforderung mit 25 Euro Säumniszuschlag plus 3 Euro 50 Bearbeitungsgebühr. Wiederrum auf deutsch.
Titel: Re: Strafzettel aus Deutschland.
Beitrag von: Waylon57 am 18. Mai 2019, 08:21:35
Leute, leute, was hier wieder los ist.  :respekt:

Zitat
Ab welchem Betrag sind Bußgelder vollstreckbar?

Sind hierbei Verfahrens- und Mahnkosten zu berücksichtigen?
Es werden Geldsanktionen ab einem Betrag von mindestens 70 Euro u. a. aus Straßenverkehrsverstößen und Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten vollstreckt.

Nach § 87 Abs.3 IRG umfasst der Begriff der Geldsanktion sowohl das Bußgeld als auch die Verfahrenskosten, so dass der zu vollstreckende Betrag inklusive etwaiger Verfahrenskosten zu verstehen ist. Die Bagatellgrenze ist z. B. auch dann erreicht, wenn die Geldbuße 50 Euro und die Verfahrenskosten 25 Euro, also zusammen 75 Euro betragen.

Quelle: ADAC

Die "schwachsinnige" Umweltplakette kostet nur 6€.
Aber wie Ralph schon geschrieben hat: "Jeder muss wissen was er tut." 
Titel: Re: Strafzettel aus Deutschland.
Beitrag von: Nicod3mus am 18. Mai 2019, 08:25:02
Also Strafzettel, Bußgeld aus Deutschland, das habe ich im Bekanntenkreis hautnah mitbekommen wie das mit Hilfe von ADAC-Juristen durchexerziert wurde.
Das offizielles Vergehen war Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20km innerhalb einer 30-er Zone.  Die F-Immatrikulationsnummer war per Blitz festgehalten, der Halter damit schnell ermittelt.
So weit so gut. Da gab es nichts zu diskutieren. Festgehalten wurde auch ein Bild vom Fahrer. Doch wer war der?? 
Nach Juristen-Auskunft kann man in D nur den tatsächlichen Fahrer juristisch verfolgen. Doch den kannte die Ordnungsbehörde nicht. Der ermittelte Halter, der dazu aus D offensiv angeschrieben wurde, in deutsch und französisch, sollte Angaben zum Fahrer machen. Doch das musste er laut ADAC gar nicht. (Lediglich Angaben zu seine Person)
So geschehen und die Verfolgung wurde dann auch eingestellt. 
Allerdings bleibt offen, ob mit biometrischen Fotos, die in D vorhanden sind (D-Ausweis,  D-Führerschein) die Identität des geblitzten Fahrers nicht doch festgestellt werden kann.

Kann man so machen aber: Gericht kann dann das Führen eines Fahrtenbuchs festlegen, und wehe man kann dieses nicht bei einer Kontrolle vorzeigen.

Ich verstehe auch nicht warum ihr euch so um paar läppische Euro Strafe drücken wollt und enorme Risiken und Folgestrafen in Kauf nehmt. Lässt euch mal von einem Verkehrsrechtanwalt beraten, der wird euch nämlich sagen dass Ihr alles schnellstmöglich zahlen sollt, solang es nicht um Führerscheinentzug geht.....
Titel: Re: Strafzettel aus Deutschland.
Beitrag von: Bingo am 19. Mai 2019, 11:45:40
Wie sich hier immer wieder welche um Bußgelder drücken wollen. Könnt Ihr nicht einfach mal akzeptieren, dass Ihr Mist gebaut habt und auch dazu stehen, indem Ihr das Bußgeld bezahlt?
Möchtest Du wirklich ein derartiges Vorbild für Deine Tochter sein, Harry?

Bist du hier die Moralpolizei??
Deine "mütterlichen "Ratschläge sind mir schon mal negativ aufgefallen.
Wir sind hier volljährig und brauchen keine Zurechtweisungen.

Negativ aufgefallen? Wow! Welch Geistes Kind Du bist, hast Du damit ja sehr deutlich gemacht.
Titel: Re: Strafzettel aus Deutschland.
Beitrag von: pifolog am 19. Mai 2019, 18:03:05
Ja, offensichtlich geht‘s schon wieder los.
Die Diskussion hatten wir schon mal, inklusive abwertender Vorhaltungen.

Doch niemand muss sich in diesem Forum persönlich rechtfertigen oder moralisch ins Abseits stellen lassen, wenn er nach Möglichkeiten sucht, Knöllchen nicht zu bezahlen.
(Egal, „welch/wes Geistes Kind“ er ist. Es soll ja auch gute Geister geben.)
Zudem geht die hier verbreitete Angstmache mit Konsequenzen und Geldsanktionen bei Grenzgängern schnell ins Leere.
Denn wenn der Fahrer aus dem ausländischen Auto nicht ermittelt werden kann, sind deutsche Behörden in der Verfolgung solcher, immerhin nur Ordnungswidrigkeiten, nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit relativ machtlos.
Keine Auflagen, keine Strafe, keine Punkte und an den Führerschein können sie nicht tippen, weil sie nicht wissen, wessen Lappen zu sanktionieren wäre.

Und, habe ich den „guten Tipp-Geber“ richtig verstanden? Der behauptet, dass ein zu konsultierender Verkehrsrechtanwalt in der Beratung ein schnelles Bezahlen empfehlen wird. Doch genau das hatte der ADAC-Jurist in meinem zitierten Fall eben nicht getan. War der dann kein „richtiger“ Verkehrsrechtsanwalt? Oder was sonst?
Oder gar auch Kind eines Geistes.
Titel: Re: Strafzettel aus Deutschland.
Beitrag von: Harry am 20. Mai 2019, 12:57:23
Danke Pifolog.  :doppeld:
Titel: Re: Strafzettel aus Deutschland.
Beitrag von: Nicod3mus am 20. Mai 2019, 15:09:41
Ja, offensichtlich geht‘s schon wieder los.
Die Diskussion hatten wir schon mal, inklusive abwertender Vorhaltungen.

Doch niemand muss sich in diesem Forum persönlich rechtfertigen oder moralisch ins Abseits stellen lassen, wenn er nach Möglichkeiten sucht, Knöllchen nicht zu bezahlen.
(Egal, „welch/wes Geistes Kind“ er ist. Es soll ja auch gute Geister geben.)
Zudem geht die hier verbreitete Angstmache mit Konsequenzen und Geldsanktionen bei Grenzgängern schnell ins Leere.
Denn wenn der Fahrer aus dem ausländischen Auto nicht ermittelt werden kann, sind deutsche Behörden in der Verfolgung solcher, immerhin nur Ordnungswidrigkeiten, nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit relativ machtlos.
Keine Auflagen, keine Strafe, keine Punkte und an den Führerschein können sie nicht tippen, weil sie nicht wissen, wessen Lappen zu sanktionieren wäre.

Und, habe ich den „guten Tipp-Geber“ richtig verstanden? Der behauptet, dass ein zu konsultierender Verkehrsrechtanwalt in der Beratung ein schnelles Bezahlen empfehlen wird. Doch genau das hatte der ADAC-Jurist in meinem zitierten Fall eben nicht getan. War der dann kein „richtiger“ Verkehrsrechtsanwalt? Oder was sonst?
Oder gar auch Kind eines Geistes.

Ich habe keine Ahnung von wann die Aussage des besagten Anwalts ist, ich halte diese aber für falsch.

Der ADAC schreibt selbst auf seiner Homepage:
Ab welchem Betrag sind Bußgelder vollstreckbar? Sind hierbei Verfahrens- und Mahnkosten zu berücksichtigen?
Es werden Geldsanktionen ab einem Betrag von mindestens 70 Euro u. a. aus Straßenverkehrsverstößen und Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten vollstreckt.

Nach § 87 Abs.3 IRG umfasst der Begriff der Geldsanktion sowohl das Bußgeld als auch die Verfahrenskosten, so dass der zu vollstreckende Betrag inklusive etwaiger Verfahrenskosten zu verstehen ist. Die Bagatellgrenze ist z. B. auch dann erreicht, wenn die Geldbuße 50 Euro und die Verfahrenskosten 25 Euro, also zusammen 75 Euro betragen.

Genauso geht das umgekehrt auch nach Frankreich, ist ja schließlich europäisches Recht.

Kleine Anektdote aus meiner eigenen Sammlung: Meine Frau hat ein Bußgeld bekommen, ist aber selbst nicht gefahren (weil ich das war). Wir wollten das Bußgeld gleich bezahlen, aber man hat uns nicht gelassen, da zunächst festgestellt werden musste, wer der Fahrer war. Die Bußgeldstelle hat darauf bestanden, dass sie zunächst den Anhörungsbogen bekommt. Aus so viel Bürokratie hatten wir dann aber keine Lust..... Am Ende hat uns das rd. EUR 50 mehr gekostet, da das ganze dann nach Fristablauf über die franz. Seite lief. 
Titel: Re: Strafzettel aus Deutschland.
Beitrag von: pifolog am 20. Mai 2019, 17:31:47

Ich habe keine Ahnung von wann die Aussage des besagten Anwalts ist, ich halte diese aber für falsch.


So, ich habe nochmals nachgefragt. Der Fall ist gut ein Jahr her. Doch das tut nichts zur Sache.
Der Unterschied liegt vielleicht darin, dass in meinem zitierten Fall sich der besagte Experte im grenzüberschreitenden Recht auskannte.

Gut, du magst deine eigene abweichende Meinung haben, akzeptiert.
Nur rede ich hier von Fakten.
Und da ist doch unbestritten, wenn ich in D jemand strafrechtlich verfolgen oder mit Zwangsmaßnahmen wie Pfändung und Vollstreckung gegen ihn vorgehen will, dann muss ich den Delinquenten auch benennen können, also seinen Namen haben. Da reicht lediglich der Halter nicht aus, es muss der Fahrer selbst sein.
Der ganze Sanktionskatalog, auch auf ADAC Homepage greift ins Leere, wenn der Täter nicht ausfindig gemacht werden kann. Und nach deutschem Recht darf der Halter als Empfänger des Anhörungsbogen die Auskunft über den Fahrer verweigern, ohne dass ihm das negativ ausgelegt werden darf.

Doch wenn ich mich im Anhörungsverfahren schon auf eine Darstellung des Vorganges einlasse, habe ich später schlechte Karten. Deshalb war der Juristen-Rat damals, nur persönliche Angaben, keine Angaben zur Sache.
Und...  es hat geklappt.

Ob eine Gesichtserkennung über in D gefertigte biometrische Ausweise möglich ist ?? Zumindest nicht, wenn in D keine entsprechenden Fotos vorhanden sind. Und ein grenzüberschreitender Bildaustausch wurde bei solchen Bagatellfällen wie Ordnungswidrigkeit verneint.