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Autor Thema: Strafsteuer für autos?  (Gelesen 8543 mal)

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Offline F57F

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Strafsteuer für autos?
« am: 31. Januar 2009, 17:48:44 »
Hallo
ich habe mir in deutschland ein wohnmobil von 20 jahren gekauft mit 2.5l saugdiesel-kann mir jemand das "Bonus-Malus-System" erklären bevor ich auf die driere geh?nicht das mich ne strafsteuer von knapp 3000 euro zum mörder macht:-)
im vorraus danke

_Markus_

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Re: Strafsteuer für autos?
« Antwort #1 am: 01. Februar 2009, 08:22:59 »
Hallo F57F,

habe deinen Doppelpost  :xc:  bezüglich "Bonus-Malus-System" unter der Rubrik Steuern gelöscht, es reicht aus wenn du deine Frage hier unter der Rubrik Auto einmal stellst. Du bekommst nicht mehr oder weniger Antworten wenn du sie zweimal einstellst.
« Letzte Änderung: 01. Februar 2009, 08:25:05 von _Markus_ »

_Markus_

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Re: Strafsteuer für autos?
« Antwort #2 am: 01. Februar 2009, 08:30:04 »
schau mal hier, einfach ein bisschen googlen und schon hat man's, ein bisschen Arbeit darf sein, :So Ist:

http://www.botschaft-frankreich.de/spip.php?article3018

_Markus_

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Re: Strafsteuer für autos?
« Antwort #3 am: 01. Februar 2009, 14:20:07 »
Hallo Markus,

was mich jetzt noch interessieren würde - ist diese "Ökosteuer" einmalig zu entrichten oder regelmäßig p.a. wie in D ? Ist dem verlinkten Artikel nicht zu entnehmen.
Hatte letztens nämlich eine Diskussion mit meinem deutschen Steuerberater wegen eines X5 seines Mandanten in F - der wohl einiges an mehr ausstößt als die 160 gr.  .
Er sagte mir das kostet jährlich .... meiner Meinung nach aber nur einmalig beim Neukauf. Wie ist es dann beim Zweitbesitzer ?

Gruß Ralph

PS: ohne X5 ..... :So Ist:

Salut Ralph,
ich würde mich deiner Meinung anschliessen wollen, dass die Ökosteuer einmalig erhoben wird, habe aber monentan keine Quelle dafür die es bestätigt. Werde dieser Tage meinen Bekannten fragen :jawohl: der le système de bonus/malus écologique administrativ mitverantwortet und uns sagen kann, ob dies einmalig oder jährlich erhoben wird, melde mich wieder.

Offline khmer

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Re: Strafsteuer für autos?
« Antwort #4 am: 08. Februar 2009, 23:48:30 »
Mal abgesehen von der Ökodiskussion gibt es meines Wissens völlig unterschiedliche Vorschriften beim TÜV/contrôle technique für WoMo, was die Zulassung eines dt WoMo in F praktisch unmöglich macht.

Ich hätt Dir lieber was Positiveres gepostet, aber das ist mein Kenntnisstand dazu.
Also laß das Ding in D zu oder verkauf es.
Es sei denn, ich läge völlig falsch.

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Offline khmer

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Re: Strafsteuer für autos?
« Antwort #5 am: 09. Februar 2009, 11:02:52 »
Gerade erreicht mich die Meldung, daß es im Bitscherland 2 Gegenbeispiele gibt: Ein T3 und ein Rapido WoMo aus D wurden dort problemlos zugelassen.

A*

_Markus_

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Re: Strafsteuer für autos?
« Antwort #6 am: 09. Februar 2009, 12:02:16 »
Mal abgesehen von der Ökodiskussion gibt es meines Wissens völlig unterschiedliche Vorschriften beim TÜV/contrôle technique für WoMo, was die Zulassung eines dt WoMo in F praktisch unmöglich macht.
A+

Hi khmer,

wissen ist gut, Quellen sind besser, bitte bei solchen Postings den Bezug herstellen, hast du Unterlagen wo man/n oder frau nachlesen kann,  dass nach deiner Aussage, anhand der unterschiedlichen Vorschriften beim TÜV/contrôle technique für WoMo was die Zulassung eines dt WoMo in F praktisch unmöglich macht?

Was im Bitscherland geht, geht auch in anderen Teilen von Frankreich!

_Markus_

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Re: Strafsteuer für autos?
« Antwort #7 am: 10. Februar 2009, 00:30:22 »
Hallo Ralph,

die sogenannte Ökosteuer oder auch Strafsteuer genannt wird erhoben wenn du ein Auto kaufst, das 10 oder älter als 10 Jahre ist. Bei der Erstellung der Carte Crise wird die Steuer einmalig für das Fahrzeug erhoben. Es ist in der Diskussion, dass aus der einmalig erhobenen Ökosteuer / Strafsteuer eine jährlich wiederholende werden soll, aber wie gesagt noch keine beschlossene Sache, aber es wird diskutiert.





Offline khmer

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Re: Strafsteuer für autos?
« Antwort #8 am: 10. Februar 2009, 09:43:34 »
Mal abgesehen von der Ökodiskussion gibt es meines Wissens völlig unterschiedliche Vorschriften beim TÜV/contrôle technique für WoMo, was die Zulassung eines dt WoMo in F praktisch unmöglich macht.
A+

Hi khmer,

wissen ist gut, Quellen sind besser, bitte bei solchen Postings den Bezug herstellen, hast du Unterlagen wo man/n oder frau nachlesen kann,  dass nach deiner Aussage, anhand der unterschiedlichen Vorschriften beim TÜV/contrôle technique für WoMo was die Zulassung eines dt WoMo in F praktisch unmöglich macht?

Was im Bitscherland geht, geht auch in anderen Teilen von Frankreich!

Meine Quelle zur 1. Aussage heißt Markus Dahlem aus Nousseviller, steht im annuaire 57.

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Offline F57F

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Re: Strafsteuer für autos?
« Antwort #9 am: 11. Februar 2009, 01:52:26 »
also in bezug d womo in f "anmelden" bin ich mit meinem alten selbstausbau schon angegangen: da selbstausbau hätt ich als fahrzeugbauer drin gestanden und hätte im schadensfall die PRODUKTHAFTUNG übernehmen müssen. das fahrzeug wäre kein vw lt28 mehr gewesen sondern ein F57F!!!!!!!!
FINGER WEG VON WOMO SELBSTAUSBAUTEN

Offline F57F

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Re: Strafsteuer für autos?
« Antwort #10 am: 11. Februar 2009, 01:54:54 »
ÜBRIGENS: die marke RAPIDO ist FRANZÖSISCH bzw wird in france gebaut :doppeld:-wär ja ein witz wenn die nicht gingen

Offline khmer

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Re: Strafsteuer für autos?
« Antwort #11 am: 17. März 2009, 21:37:56 »
Das heißt gar nix.
Peugeot hat (mindestens) vom 205 und 305 Ausführungen nur für D gebaut, deren Umschreibung nach F gescheitert ist.
Peugeot hat eine Bescheinigung der Konformität mit frz Modellen verweigert.
Punkt.

@Markus: Apropos Quelle und Belege, die aktuelle Adresse der Betroffenen hab ich nicht mehr.

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« Letzte Änderung: 17. März 2009, 21:39:40 von khmer »