Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Strafsteuer für 2.5l diesel???  (Gelesen 14412 mal)

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Offline F57F

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Strafsteuer für 2.5l diesel???
« am: 27. November 2009, 19:56:43 »
hallo
ich habe mir einen 14 jahre alten 2.5l diesel pkw gekauft mit französischer zulassung-nun wurde mir vim bekanntenkreis zugetragen das ich bei der "anmeldung" mit ca 2000 euro " strafsteuer behaftet werde...
wer weiss rat?
danke

Offline saphir99

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Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
« Antwort #1 am: 30. November 2009, 08:54:53 »
Hallo F57F,

die Ökosteuer bezieht sich auf den CO2 Ausstoß. Soweit mir bekannt betrifft das aber nur die Neuzulassungen. Wenn Du ein Auto ummeldest wirst Du nur die Ummeldegebühr bezahlen müssen. Der Staat würde ja sonst bei jeder Ummeldung eins solchen Fahrzeuges 2000 Euro kassieren....??

Sicherheitshalber würde ich die Prefecture anrufen und nachfragen.

Ich selbst habe auch einen 2,8 Ltr. Diesel und müßte bei der Neuanmeldung 2500 Euro bezahlen, hatte aber das Glück das ich einen Monat vor Inkrafttreten dieses "Abzockgesetzes" meinen Geländewagen angemeldet habe.

LG
Michael

Offline F57F

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Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
« Antwort #2 am: 06. Dezember 2009, 20:00:08 »
ja sind nur neuzulassungen betroffen-:-)

Offline Frankie

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Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
« Antwort #3 am: 23. Dezember 2009, 19:20:07 »
Wenn ich also ein altes Auto zb in D kaufe und quasi in F zum ersten mal zulasse kann mir das mit der Steuer passieren?

Offline Waylon57

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Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
« Antwort #4 am: 23. Dezember 2009, 20:54:04 »
Ja, so siehts aus.

Offline Frankie

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Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
« Antwort #5 am: 28. Dezember 2009, 14:36:12 »
Das macht die Sache ja nicht unbedingt einfacher...
Ich bin auf der Suche nache einer MB C-Klasse 220 CDI T (Kombi) BJ 1997-2000, Kilometer nicht so wichtig.
Gibts hier Leute die auch schon mal versucht haben einen Gebrauchten in F zu kaufen?! Bisschen teurer als in D werden die hier wohl sein, oder?! Hat jemand Internet-Adressen von potentiellen Gebrauchtwagen-Händlern hier im 57er Bereich wo sowas zu bekommen ist? Im TELEX steht ja nicht so viel drin leider...

Offline Ralph

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Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
« Antwort #6 am: 28. Dezember 2009, 19:49:40 »
Hallo,

das sollten wir einmal vertiefen - ist ja schon ein wichtiges Thema.
Mein Kenntnisstand war eigentlich der das das Jahr der Erstzulassung interessiert.

Wo genau steht nun was wieviel kostet ?
Ab welchem Baujahr gilt das ? Inwieweit betrifft das den Import älterer Fahrzeuge ?
Wir müssten das ja dann auch im Wiki entsprechend ändern. Die Antworten sollten aber auch belegbar sein.

Danke.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Frankie

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Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
« Antwort #7 am: 31. Dezember 2009, 13:56:31 »
Hab da mal was gegoogelt...
Quelle: Sueddeutsche.de


Bonus von 1000€ bei weniger als 100g co2
Bonus von 700€ bei 101-120g
Bonus von 200€ bei 121-130g
130-160g passiert gar nix also wie bisher
161-165g kosten 200€
166-200g kosten 750€
201-250g kosten 1600€
ab 205g werden 2600 fällig
#

Würde in meinem Fall nur 200 Taler ausmachen, tja so ein Dreck-Diesel scheidet eben viel weniger als ein Benziner aus... Die spinnen die Römer

Offline Ralph

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Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
« Antwort #8 am: 31. Dezember 2009, 14:47:10 »
Hallo,

ich hab auch ein bisschen recherchiert - finde immer nur den Hinweis das das für Erstzulassung ab 1.1.2004 gilt - nicht für ältere Fahrzeuge.
Allerdings soll das Ganze auch jedes Jahr verschärft werden.....Das ist nicht gut für die deutsche Autoindustrie - aber so ist es ja auch gedacht.
Gilt diese Strafsteuer eigentlich einmalig oder jährlich (liest man auch des Öfteren ) ?

Gruß Ralph
« Letzte Änderung: 31. Dezember 2009, 14:57:30 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Waylon57

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Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
« Antwort #9 am: 31. Dezember 2009, 16:34:08 »
Vorerst wohl nur einmalig:

Est-ce que le malus est payable tous les ans ?
Le malus est payable en une seule fois à la première immatriculation du véhicule.
Néanmoins, une évolution du malus allant dans le sens d’une annualisation partielle réservée aux véhicules les plus polluants est à l’étude.

Quelle: http://www.developpement-durable.gouv.fr/article.php3?id_article=2672

Offline khmer

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Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
« Antwort #10 am: 31. Dezember 2009, 16:58:26 »
Salut Ralph,

da es schon lange keine Steuervignette mehr gibt, wüsste ich ich nicht, wie denn diese CO2 Strafsteuer jährlich erhoben werden sollte. Ich versteh es als einmalig, bei der ersten Zulassung nicht in F, sondern in der EU – siehe weiter unten.

Wir haben gerade folgende, sehr gute Erfahrung mit einem gebrauchten (19.4.2005) Nissan 2,2 Diesel aus Lux gemacht:

Alle Papiere in Französisch, COC wie selbstverständlich dabei
Kurzzeit KZ (5 Tage) zur Überführung und CT hab ich ohne deutschen Wohnsitz problemlos bei der Kreisverwaltung an meinem Arbeitsort in RP erhalten.
CT und CG blitzschnell ohne Problem (mon épouse kann unwiderstehlich lächeln…)

Auto stößt an CO2 161 mg aus, eigentlich ärgerlich, 1g zu viel.
Aber bei der Zulassung war nur die taxe regionale (y.1) fällig, y.3 = montant de la taxe aditionelle CO2 = NULL., also wie bei einem frz Gebrauchten. Y.3 wurde ja schon bei der Erstzulassung bezahlt, wenn auch in L.

Endgültige carte grise kam binnen 2 Tagen per Einschreiben (aus Lille, nicht Paris).

A+
  
« Letzte Änderung: 31. Dezember 2009, 17:03:35 von khmer »

Offline Ralph

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Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
« Antwort #11 am: 31. Dezember 2009, 17:42:46 »
Salut Hermann,

wie - gibts den alten Golf jetzt nimmer ?

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline oswald

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Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
« Antwort #12 am: 01. Januar 2010, 17:47:13 »
hallo Leute,
habe am 30.12.09 einen von deutschland überführten vw-golf variant diesel in f zugelassen und habe bei der sous prefecture in forbach 102,50 euro gezahlt . mein versicherungs fritze hat mir erzählt dass sich die e-steuer nach dem alter des kfz richtet  auf dem certivicat provisoire dìmmatriculation die taxe so wie folgt aufgeführt:y1-96€;y2-8€;y3-0€;y4-4€;y5-2.5€;y6-102,50€ also,genau kann ich es nicht auflisten,aber y4 ist für das einschreiben s.F.für die carte gris.

grüsse michael

Offline Ralph

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Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
« Antwort #13 am: 01. Januar 2010, 18:36:08 »
hallo Leute,
habe am 30.12.09 einen von deutschland überführten vw-golf variant diesel in f zugelassen und habe bei der sous prefecture in forbach 102,50 euro gezahlt . mein versicherungs fritze hat mir erzählt dass sich die e-steuer nach dem alter des kfz richtet  auf dem certivicat provisoire dìmmatriculation die taxe so wie folgt aufgeführt:y1-96€;y2-8€;y3-0€;y4-4€;y5-2.5€;y6-102,50€ also,genau kann ich es nicht auflisten,aber y4 ist für das einschreiben s.F.für die carte gris.

grüsse michael

Welche Erstzulassung hat der Golf ?
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline oswald

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Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
« Antwort #14 am: 02. Januar 2010, 07:33:08 »
der golf ist Bj.99
gruss michael