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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: F57F am 27. November 2009, 19:56:43

Titel: Strafsteuer für 2.5l diesel???
Beitrag von: F57F am 27. November 2009, 19:56:43
hallo
ich habe mir einen 14 jahre alten 2.5l diesel pkw gekauft mit französischer zulassung-nun wurde mir vim bekanntenkreis zugetragen das ich bei der "anmeldung" mit ca 2000 euro " strafsteuer behaftet werde...
wer weiss rat?
danke
Titel: Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
Beitrag von: saphir99 am 30. November 2009, 08:54:53
Hallo F57F,

die Ökosteuer bezieht sich auf den CO2 Ausstoß. Soweit mir bekannt betrifft das aber nur die Neuzulassungen. Wenn Du ein Auto ummeldest wirst Du nur die Ummeldegebühr bezahlen müssen. Der Staat würde ja sonst bei jeder Ummeldung eins solchen Fahrzeuges 2000 Euro kassieren....??

Sicherheitshalber würde ich die Prefecture anrufen und nachfragen.

Ich selbst habe auch einen 2,8 Ltr. Diesel und müßte bei der Neuanmeldung 2500 Euro bezahlen, hatte aber das Glück das ich einen Monat vor Inkrafttreten dieses "Abzockgesetzes" meinen Geländewagen angemeldet habe.

LG
Michael
Titel: Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
Beitrag von: F57F am 06. Dezember 2009, 20:00:08
ja sind nur neuzulassungen betroffen-:-)
Titel: Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
Beitrag von: Frankie am 23. Dezember 2009, 19:20:07
Wenn ich also ein altes Auto zb in D kaufe und quasi in F zum ersten mal zulasse kann mir das mit der Steuer passieren?
Titel: Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
Beitrag von: Waylon57 am 23. Dezember 2009, 20:54:04
Ja, so siehts aus.
Titel: Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
Beitrag von: Frankie am 28. Dezember 2009, 14:36:12
Das macht die Sache ja nicht unbedingt einfacher...
Ich bin auf der Suche nache einer MB C-Klasse 220 CDI T (Kombi) BJ 1997-2000, Kilometer nicht so wichtig.
Gibts hier Leute die auch schon mal versucht haben einen Gebrauchten in F zu kaufen?! Bisschen teurer als in D werden die hier wohl sein, oder?! Hat jemand Internet-Adressen von potentiellen Gebrauchtwagen-Händlern hier im 57er Bereich wo sowas zu bekommen ist? Im TELEX steht ja nicht so viel drin leider...
Titel: Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
Beitrag von: Ralph am 28. Dezember 2009, 19:49:40
Hallo,

das sollten wir einmal vertiefen - ist ja schon ein wichtiges Thema.
Mein Kenntnisstand war eigentlich der das das Jahr der Erstzulassung interessiert.

Wo genau steht nun was wieviel kostet ?
Ab welchem Baujahr gilt das ? Inwieweit betrifft das den Import älterer Fahrzeuge ?
Wir müssten das ja dann auch im Wiki entsprechend ändern. Die Antworten sollten aber auch belegbar sein.

Danke.

Gruß Ralph
Titel: Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
Beitrag von: Frankie am 31. Dezember 2009, 13:56:31
Hab da mal was gegoogelt...
Quelle: Sueddeutsche.de


Bonus von 1000€ bei weniger als 100g co2
Bonus von 700€ bei 101-120g
Bonus von 200€ bei 121-130g
130-160g passiert gar nix also wie bisher
161-165g kosten 200€
166-200g kosten 750€
201-250g kosten 1600€
ab 205g werden 2600 fällig
#

Würde in meinem Fall nur 200 Taler ausmachen, tja so ein Dreck-Diesel scheidet eben viel weniger als ein Benziner aus... Die spinnen die Römer
Titel: Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
Beitrag von: Ralph am 31. Dezember 2009, 14:47:10
Hallo,

ich hab auch ein bisschen recherchiert - finde immer nur den Hinweis das das für Erstzulassung ab 1.1.2004 gilt - nicht für ältere Fahrzeuge.
Allerdings soll das Ganze auch jedes Jahr verschärft werden.....Das ist nicht gut für die deutsche Autoindustrie - aber so ist es ja auch gedacht.
Gilt diese Strafsteuer eigentlich einmalig oder jährlich (liest man auch des Öfteren ) ?

Gruß Ralph
Titel: Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
Beitrag von: Waylon57 am 31. Dezember 2009, 16:34:08
Vorerst wohl nur einmalig:

Est-ce que le malus est payable tous les ans ?
Le malus est payable en une seule fois à la première immatriculation du véhicule.
Néanmoins, une évolution du malus allant dans le sens d’une annualisation partielle réservée aux véhicules les plus polluants est à l’étude.

Quelle: http://www.developpement-durable.gouv.fr/article.php3?id_article=2672
Titel: Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
Beitrag von: khmer am 31. Dezember 2009, 16:58:26
Salut Ralph,

da es schon lange keine Steuervignette mehr gibt, wüsste ich ich nicht, wie denn diese CO2 Strafsteuer jährlich erhoben werden sollte. Ich versteh es als einmalig, bei der ersten Zulassung nicht in F, sondern in der EU – siehe weiter unten.

Wir haben gerade folgende, sehr gute Erfahrung mit einem gebrauchten (19.4.2005) Nissan 2,2 Diesel aus Lux gemacht:

Alle Papiere in Französisch, COC wie selbstverständlich dabei
Kurzzeit KZ (5 Tage) zur Überführung und CT hab ich ohne deutschen Wohnsitz problemlos bei der Kreisverwaltung an meinem Arbeitsort in RP erhalten.
CT und CG blitzschnell ohne Problem (mon épouse kann unwiderstehlich lächeln…)

Auto stößt an CO2 161 mg aus, eigentlich ärgerlich, 1g zu viel.
Aber bei der Zulassung war nur die taxe regionale (y.1) fällig, y.3 = montant de la taxe aditionelle CO2 = NULL., also wie bei einem frz Gebrauchten. Y.3 wurde ja schon bei der Erstzulassung bezahlt, wenn auch in L.

Endgültige carte grise kam binnen 2 Tagen per Einschreiben (aus Lille, nicht Paris).

A+
  
Titel: Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
Beitrag von: Ralph am 31. Dezember 2009, 17:42:46
Salut Hermann,

wie - gibts den alten Golf jetzt nimmer ?

Gruß Ralph
Titel: Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
Beitrag von: oswald am 01. Januar 2010, 17:47:13
hallo Leute,
habe am 30.12.09 einen von deutschland überführten vw-golf variant diesel in f zugelassen und habe bei der sous prefecture in forbach 102,50 euro gezahlt . mein versicherungs fritze hat mir erzählt dass sich die e-steuer nach dem alter des kfz richtet  auf dem certivicat provisoire dìmmatriculation die taxe so wie folgt aufgeführt:y1-96€;y2-8€;y3-0€;y4-4€;y5-2.5€;y6-102,50€ also,genau kann ich es nicht auflisten,aber y4 ist für das einschreiben s.F.für die carte gris.

grüsse michael
Titel: Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
Beitrag von: Ralph am 01. Januar 2010, 18:36:08
hallo Leute,
habe am 30.12.09 einen von deutschland überführten vw-golf variant diesel in f zugelassen und habe bei der sous prefecture in forbach 102,50 euro gezahlt . mein versicherungs fritze hat mir erzählt dass sich die e-steuer nach dem alter des kfz richtet  auf dem certivicat provisoire dìmmatriculation die taxe so wie folgt aufgeführt:y1-96€;y2-8€;y3-0€;y4-4€;y5-2.5€;y6-102,50€ also,genau kann ich es nicht auflisten,aber y4 ist für das einschreiben s.F.für die carte gris.

grüsse michael

Welche Erstzulassung hat der Golf ?
Titel: Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
Beitrag von: oswald am 02. Januar 2010, 07:33:08
der golf ist Bj.99
gruss michael
Titel: Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
Beitrag von: dobifan am 03. Januar 2010, 08:54:02
Hallo zusammen,
diese "Strafsteuer" ist nur für Fahrzeuge zu bezahlen, welche ein EZ-Datum haben nach 01.01.2008 ! Hierbei ist es unabhängig WO das Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wurde !
Schönen Gruss
Thorsten
Titel: Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
Beitrag von: Ralph am 03. Januar 2010, 12:58:22
Hallo zusammen,
diese "Strafsteuer" ist nur für Fahrzeuge zu bezahlen, welche ein EZ-Datum haben nach 01.01.2008 ! Hierbei ist es unabhängig WO das Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wurde !
Schönen Gruss
Thorsten


Thorsten - wo steht das ?
Titel: Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
Beitrag von: dobifan am 03. Januar 2010, 15:14:26
Hier:

http://www.carte-grise.org/eco_pastille_vehicules_neufs.htm
 Ich zitiere:
"Les véhicules d'occasion ne sont pas soumis au bonus / malus écologique (mais ils sont soumis à à la surtaxe CO2) à l'exception toutefois de ceux importés de l'étranger qui font l'objet d'une première immatriculation en France à compter du 1er janvier 2008. Il ne s'agit néanmoins que des véhicules importés, immatriculés pour la première fois à l'étranger à compter du 1er janvier 2008."

Deckt sich auch mit der Aussage der Mitarbeiter bei der Sous-Prefecture in Mulhouse.
Habe jetzt erst im November wieder einen Wagen (Das 6te Fahrzeug (4xAuto 6 2x Motorrad) in 6 Jahren) eingeführt EZ 11.2005. Da wurde keine "Strafsteuer" fällig.....

Die oben genannte Seite ist übrigens auch sehr hilfreich wenn man wissen will was auf einen an Kosten bei der Zulassung zukommen.....
Titel: Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
Beitrag von: Ralph am 03. Januar 2010, 18:28:40
Guter Link.....
Titel: Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
Beitrag von: Saarbrücker am 09. Januar 2010, 19:35:36
Hallo,
ich weiß nicht ob mein folgender Beitrag bekannt ist deshalb für alle die an der co2 Steuerdiskussion teilnehmen:
Ich hatte Heute beim Schneeschaufeln eine längere Gesprächsrunde mit meinem franz.  Nachbarn.
Wir unterhielten uns auch über diese Steuer.
Ich hatte mit meinem Wissen aus dem Forum gedacht ich wäre schlau und habe ihm die Tabelle mit der Co2
einstufung erklärt.
Danach hat er mich sehr überrascht und jetzt kommt es:
Habt Ihr gewußt, dass Ihr für jedes eurer Kinder 20gr. CO2 wieder gut geschrieben bekommt?
Wie geht das hab ich ihn gefragt:
Die Franzosen sagen - hab ich Kinder, brauchst du ein größeres Auto.
Die Steuer wird allerdings erst einmal fällig.
Danach geht ihr auf die Cite de Administration und die überbezahlte Steuer gibt es zurück.
Fragt mich bitte nicht wo das steht. Aber ich hoffe es hilft euch ;)
ciao
der Saarbrücker :winkerwinker: :winkerwinker:
Titel: Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
Beitrag von: dobifan am 12. Januar 2010, 11:02:46
Oh ACHTUNG. Hier im Beitrag ging es um die Abgaben welche bei der Anmeldung eines Fahrzeuges welches Jünger als 01.01.2008 ist anfallen.
die von Dir angesprochene "Steuer" ist die jährlich zu entrichtende steuer auf Fahrzeug mit einem CO2 - Ausstoss grösser als 245g. Diese Grenze wird in den nächsten Jahren stufenweise um 5g / Jahr verringert....)
ABER.... Die "Steuer" liegt momentan bei ca. 160 € / Jahr... also nicht der Rede wert und mit deutschen Verhältnisssen nicht zu vergleichen und sie betrifft nur Fahrzeuge welche nach dem 01.01.2009 das erste Mal in Frankreich zugelassen wurden.....
Und unter Punkt 2 dees Kapitels "Exonération" findest Du auch das mit dem Kind, wobei hier die gesamte Steuer ausgeschlossen wird ???

Quelle: http://www.carte-grise.org/malus-annuel-voitures-polluantes.php