Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Strafsteuer für 2.5l diesel???  (Gelesen 14491 mal)

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Offline dobifan

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Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
« Antwort #15 am: 03. Januar 2010, 08:54:02 »
Hallo zusammen,
diese "Strafsteuer" ist nur für Fahrzeuge zu bezahlen, welche ein EZ-Datum haben nach 01.01.2008 ! Hierbei ist es unabhängig WO das Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wurde !
Schönen Gruss
Thorsten
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Offline Ralph

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Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
« Antwort #16 am: 03. Januar 2010, 12:58:22 »
Hallo zusammen,
diese "Strafsteuer" ist nur für Fahrzeuge zu bezahlen, welche ein EZ-Datum haben nach 01.01.2008 ! Hierbei ist es unabhängig WO das Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wurde !
Schönen Gruss
Thorsten


Thorsten - wo steht das ?
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Offline dobifan

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Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
« Antwort #17 am: 03. Januar 2010, 15:14:26 »
Hier:

http://www.carte-grise.org/eco_pastille_vehicules_neufs.htm
 Ich zitiere:
"Les véhicules d'occasion ne sont pas soumis au bonus / malus écologique (mais ils sont soumis à à la surtaxe CO2) à l'exception toutefois de ceux importés de l'étranger qui font l'objet d'une première immatriculation en France à compter du 1er janvier 2008. Il ne s'agit néanmoins que des véhicules importés, immatriculés pour la première fois à l'étranger à compter du 1er janvier 2008."

Deckt sich auch mit der Aussage der Mitarbeiter bei der Sous-Prefecture in Mulhouse.
Habe jetzt erst im November wieder einen Wagen (Das 6te Fahrzeug (4xAuto 6 2x Motorrad) in 6 Jahren) eingeführt EZ 11.2005. Da wurde keine "Strafsteuer" fällig.....

Die oben genannte Seite ist übrigens auch sehr hilfreich wenn man wissen will was auf einen an Kosten bei der Zulassung zukommen.....
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Offline Ralph

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Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
« Antwort #18 am: 03. Januar 2010, 18:28:40 »
Guter Link.....
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Offline Saarbrücker

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Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
« Antwort #19 am: 09. Januar 2010, 19:35:36 »
Hallo,
ich weiß nicht ob mein folgender Beitrag bekannt ist deshalb für alle die an der co2 Steuerdiskussion teilnehmen:
Ich hatte Heute beim Schneeschaufeln eine längere Gesprächsrunde mit meinem franz.  Nachbarn.
Wir unterhielten uns auch über diese Steuer.
Ich hatte mit meinem Wissen aus dem Forum gedacht ich wäre schlau und habe ihm die Tabelle mit der Co2
einstufung erklärt.
Danach hat er mich sehr überrascht und jetzt kommt es:
Habt Ihr gewußt, dass Ihr für jedes eurer Kinder 20gr. CO2 wieder gut geschrieben bekommt?
Wie geht das hab ich ihn gefragt:
Die Franzosen sagen - hab ich Kinder, brauchst du ein größeres Auto.
Die Steuer wird allerdings erst einmal fällig.
Danach geht ihr auf die Cite de Administration und die überbezahlte Steuer gibt es zurück.
Fragt mich bitte nicht wo das steht. Aber ich hoffe es hilft euch ;)
ciao
der Saarbrücker :winkerwinker: :winkerwinker:

Offline dobifan

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Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
« Antwort #20 am: 12. Januar 2010, 11:02:46 »
Oh ACHTUNG. Hier im Beitrag ging es um die Abgaben welche bei der Anmeldung eines Fahrzeuges welches Jünger als 01.01.2008 ist anfallen.
die von Dir angesprochene "Steuer" ist die jährlich zu entrichtende steuer auf Fahrzeug mit einem CO2 - Ausstoss grösser als 245g. Diese Grenze wird in den nächsten Jahren stufenweise um 5g / Jahr verringert....)
ABER.... Die "Steuer" liegt momentan bei ca. 160 € / Jahr... also nicht der Rede wert und mit deutschen Verhältnisssen nicht zu vergleichen und sie betrifft nur Fahrzeuge welche nach dem 01.01.2009 das erste Mal in Frankreich zugelassen wurden.....
Und unter Punkt 2 dees Kapitels "Exonération" findest Du auch das mit dem Kind, wobei hier die gesamte Steuer ausgeschlossen wird ???

Quelle: http://www.carte-grise.org/malus-annuel-voitures-polluantes.php

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