Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Tina.! am 09. Oktober 2017, 12:52:09
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Hallo zusammen,
stimmt es, dass für Neuwagen, die in D gekauft und direkt in F zugelassen werden, nur noch ein Steuersatz von 0,6 % fällig wird und nicht mehr die komplette Mehrwertsteuer?
Auszug aus Wiki:
Neuwagen: Bei Neuwagen muß die MwSt-Differenz (jetzt nur noch 0,6%!) in Frankreich nachgezahlt werden. Als Neuwagen gilt, was nicht älter als 6 Monate ist und nicht weniger als 6.000 km Laufleistung hat.
Stimmt das so??
Überlege mir einen Neuwagen zuzulegen, den ich erst über die Eltern in D anmelden wollte bis er in F ohne Steuernachzahlung eingeführt werden kann.
Danke für eure Hilfe im Voraus!
Viele Grüße
Christina
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Lies mal richtig, da steht die Mehrwertsteuer-Differenz!
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Lies mal richtig, da steht die Mehrwertsteuer-Differenz!
schon klar, aber kann man jetzt das Auto in D brutto kaufen und muss hier nur die o,6 % nachzahlen ?!?
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Dazu mußt Du erst mal in D einen Händler finden der das macht....ich hab noch keinen gefunden.
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Dazu mußt Du erst mal in D einen Händler finden der das macht....ich hab noch keinen gefunden.
Was meinst Du jetzt ? Ich habe als Privatperson schon zwei Neuwagen netto gekauft ( damals gepostet )
Jetzt aber geht's doch darum, ob man einen NW in D brutto kauft und beim centre impots nur noch 0,6 % Mwst "nachzahlen" muss. Wer weis was ?