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Autor Thema: Spezielle Zulassung für Anhänger und Maximalgeschwindigkeit?  (Gelesen 9779 mal)

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Offline Floid

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Hallo Leute,

ich habe mich gefragt, ob ich ohne Weiteres mit meinem Anhänger auch in Frankreich fahren kann oder ob ich hier eine spezielle Zulassung, Plakette oder ähnliches brauche. Und kann ich damit genauso 100 km/h auf der Autobahn fahren wie bei uns in Deutschland?



(Der mit 1105 kg Nutzlast, gebremst)

Vielen Dank für eure Antworten.
« Letzte Änderung: 22. September 2014, 09:45:36 von Floid »

Offline Bingo

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Re: Spezielle Zulassung für Anhänger und Maximalgeschwindigkeit?
« Antwort #1 am: 15. September 2014, 20:30:19 »
Hallo Floid,

unser Anhänger läuft über unser Auto mit - hat auch das gleiche Nummernschild. Allerdings hat er nur so 750 kg Nutzlast.
Ob das jetzt nun bei Deinem auch so läuft? Frag' einfach bei Deiner Autoversicherung nach.
Man darf aber auch in Frankreich einen in Deutschland versicherten Anhänger mit einem in Frankreich versichertem Auto ziehen.

banjo

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Re: Spezielle Zulassung für Anhänger und Maximalgeschwindigkeit?
« Antwort #2 am: 15. September 2014, 21:10:34 »
bei Zulassung in F ist eigene Carte Grise und eigene Versicherung ab 750kg erforderlich

Offline Ralph

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Re: Spezielle Zulassung für Anhänger und Maximalgeschwindigkeit?
« Antwort #3 am: 16. September 2014, 14:04:16 »
Hallo Floid,

unser Anhänger läuft über unser Auto mit - hat auch das gleiche Nummernschild. Allerdings hat er nur so 750 kg Nutzlast.
Ob das jetzt nun bei Deinem auch so läuft? Frag' einfach bei Deiner Autoversicherung nach.
Man darf aber auch in Frankreich einen in Deutschland versicherten Anhänger mit einem in Frankreich versichertem Auto ziehen.

Da würde ich aber dringend raten den Anhänger auf 500 kg abzulasten, da Du sonst eine eigene Carte Grise mit eigener Nummer brauchst.
Richtig ist das Hänger bis 750 kg mit dem Auto mitversichert ist.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

banjo

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Re: Spezielle Zulassung für Anhänger und Maximalgeschwindigkeit?
« Antwort #4 am: 16. September 2014, 14:25:02 »
Ralph,

gilt das auch für "Bestandsanhänger"? Hast Du ne Quelle?
Ich fahre selbst ab und an mit einem 0,8 to-Anhänger ohne eigene CG und Versicherung rum.

Offline Ralph

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Re: Spezielle Zulassung für Anhänger und Maximalgeschwindigkeit?
« Antwort #5 am: 16. September 2014, 17:32:46 »
ich versteh die Frage nicht ganz....
Hänger über 500 kg zul. Gesamtgewicht brauchen in F eine eigene Zulassung...Bestand oder neu ist völlig egal.
Bin auch jahrelang mit einem 750 kg Hänger rumgefahren weil ich immer dachte - ist ja bis 750 kg mitversichert und brauch keine CG.
Bis mir das mal einer erzählt hat und ich in den Zulassungbedingungen der prefecture nachgeschaut habe.
Also ist das einfachste Mittel für einen 750 kg hänger - ablasten auf 500 kg...dann ist alles gut.
Bei einem gebremsten wie im Bild ist das sicher keine Alternative - aber da dürfte es ja auch eine COC dafür geben.
Dann ja auch kein Problem. Die andere Alternative wurde ja schon erwähnt - in D angemeldet lassen (bedingt natürlich einen Wohnsitz oder Verwandten auf den der Hänger läuft.)


PS . übrigens gibt es in F keine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung für so kleine Hänger (also gelten die allgem. 130 auf der Autobahn)....kommen sie aus D ist es allerdings empfehlenswert die Reifen zu kontrollieren - ist blöd wenn die sich bei 130 auflösen weil sie nur bis 100 zugelassen sind  :pfeif:
« Letzte Änderung: 16. September 2014, 17:39:15 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

banjo

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Re: Spezielle Zulassung für Anhänger und Maximalgeschwindigkeit?
« Antwort #6 am: 16. September 2014, 18:28:21 »
Nun, als ich vor 12/13-Jahren in F diesen 800kg Anhänger gekauft habe, war er definitiv Zulassungs- und Versicherungsfrei. Gut möglich, dass das jetzt anders ist. Ich werde das klären.

Wie hast Du denn Deinen Hänger abgelastet, so ohne Zulassungspapiere? Einfach nen Kleber mit max 500kg drauf gemacht??

banjo

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Re: Spezielle Zulassung für Anhänger und Maximalgeschwindigkeit?
« Antwort #7 am: 16. September 2014, 20:03:25 »
muss korrigieren, mein Anhänger ist in der Tat auch auf 500kg, hatte 800 im Kopf.

Offline Bingo

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Re: Spezielle Zulassung für Anhänger und Maximalgeschwindigkeit?
« Antwort #8 am: 16. September 2014, 21:26:41 »
Hey!

Danke für die Info!
Wir haben unseren Anhänger seit '99. Müssen wir dann mal abklären, ob sich da mittlerweile etwas geändert hat. Wir benutzen ihn zwar nicht mehr so häufig wie in der "heißen" Bauphase, aber er ist doch noch recht regelmäßig im Einsatz.
Werde dann hier Rückinfo geben, sobald ich genaueres weiß.


Offline Ralph

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Re: Spezielle Zulassung für Anhänger und Maximalgeschwindigkeit?
« Antwort #9 am: 17. September 2014, 11:00:27 »
auch 1999 war das schon so.....
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Bingo

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Re: Spezielle Zulassung für Anhänger und Maximalgeschwindigkeit?
« Antwort #10 am: 28. September 2014, 15:13:58 »
Anhänger ist über unser Auto  zugelassen,  da doch nur bis 450 kg. Ab 500 kg wäre eine extra Zulassung notwendig.

Und  ja, diese Vorgabe war auch schon '99 so.

Offline Floid

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Re: Spezielle Zulassung für Anhänger und Maximalgeschwindigkeit?
« Antwort #11 am: 29. September 2014, 12:15:37 »
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten. Dann bin ich jetzt schon schlauer ;)

Offline Mark

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Re: Spezielle Zulassung für Anhänger und Maximalgeschwindigkeit?
« Antwort #12 am: 23. November 2014, 19:53:32 »
kann ich damit genauso 100 km/h auf der Autobahn fahren wie bei uns in Deutschland?

In F kannst du sogar 130km/h fahren mit Anhänger...

Offline Ralph

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Re: Spezielle Zulassung für Anhänger und Maximalgeschwindigkeit?
« Antwort #13 am: 24. November 2014, 09:24:40 »

PS . übrigens gibt es in F keine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung für so kleine Hänger (also gelten die allgem. 130 auf der Autobahn)....kommen sie aus D ist es allerdings empfehlenswert die Reifen zu kontrollieren - ist blöd wenn die sich bei 130 auflösen weil sie nur bis 100 zugelassen sind  :pfeif:
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