ich versteh die Frage nicht ganz....
Hänger über 500 kg
zul. Gesamtgewicht brauchen in F eine eigene Zulassung...Bestand oder neu ist völlig egal.
Bin auch jahrelang mit einem 750 kg Hänger rumgefahren weil ich immer dachte - ist ja bis 750 kg mitversichert und brauch keine CG.
Bis mir das mal einer erzählt hat und ich in den Zulassungbedingungen der prefecture nachgeschaut habe.
Also ist das einfachste Mittel für einen 750 kg hänger - ablasten auf 500 kg...dann ist alles gut.
Bei einem gebremsten wie im Bild ist das sicher keine Alternative - aber da dürfte es ja auch eine COC dafür geben.
Dann ja auch kein Problem. Die andere Alternative wurde ja schon erwähnt - in D angemeldet lassen (bedingt natürlich einen Wohnsitz oder Verwandten auf den der Hänger läuft.)
PS . übrigens gibt es in F keine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung für so kleine Hänger (also gelten die allgem. 130 auf der Autobahn)....kommen sie aus D ist es allerdings empfehlenswert die Reifen zu kontrollieren - ist blöd wenn die sich bei 130 auflösen weil sie nur bis 100 zugelassen sind
