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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: sauerlando78 am 22. August 2013, 08:42:39

Titel: Rückzug nach Deutschland - Ummelden eines in Frankreich zugelassenen Autos
Beitrag von: sauerlando78 am 22. August 2013, 08:42:39
Hallo,

wir ziehen demnächst wieder nach Deutschland und müssen dementsprechend unser in Frankreich zugelassenes Auto wieder in D anmelden.

Könnte mir jemand kurz in einfachen Worten erklären wie ich da am besten vorgehe, ich habe ja auch gar keinen KFZ-Brief mehr, der wurde ja quasi damals eingetauscht gegen die Carte Grise und wie steht es mit dem KFZ-Schein? Am liebsten wäre mir eine Schritt-für-Schritt-Anleitung :laugh:

Lieben Dank schon mal für eure Hilfe
Titel: Re: Rückzug nach Deutschland - Ummelden eines in Frankreich zugelassenen Autos
Beitrag von: banjo am 22. August 2013, 09:05:59
Quelle: http://www1.karlsruhe.de/Service/d115/detail.php?prod_id=619
Da kein Kauf im Ausland vorliegt, entfallen die Punkte bzgl. Kaufnachweis.



Zulassung eines Fahrzeugs nach Kauf im EU Ausland
Erforderliche Unterlagen
 
◦Das Kraftfahrzeug muss grundsätzlich zur Identifizierung bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden.
Darauf kann nur verzichtet werden,wenn eine Hauptuntersuchung bei einem anerkannten Sachverständigen durchgeführt wurde.


◦Identitätsnachweis für natürliche Personen: ◾Personalausweis oder Pass
◾Gewerbeanmeldung, wenn auf eine Einzelfirma zugelassen werden soll

◦Identitätsnachweis für juristische Personen: ◾bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
◾bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
◾bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung; ggf. Partnerschaftsregister-Auszug.



◦Ausländische Fahrzeugpapiere und die evtl. vorhandenen ausländischen Kennzeichenschilder
◦Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU), wenn der PKW älter als drei Jahre ist
◦Kopie des Kaufvertrages oder Originalrechnung


◦Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)


◦EG Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
◦Ist keine Übereinstimmungsbescheinigung (COC) vorhanden,muss das Fahrzeug bei einem anerkannten Sachverständigen vorgeführt werden.
Ein entsprechendes Gutachten ist vorzulegen.

Umsatzsteuererklärung oder Bescheinigung des Importeurs oder des Händlers über die Versteuerung bei Neufahrzeugen
Als Neufahrzeuge gelten auch Fahrzeuge, die entweder innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen Inbetriebnahme geliefert werden oder die nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt haben.
Das Formular für die Umsatzsteuererklärung ist in allen Bürgerbüros erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden - siehe unten "Formulare/Dienste".



 Vollmacht
für den Fall, dass die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, nicht selbst erscheint.
 Bei Zulassungen für juristische Personen benötigt die zulassende Person in der Regel immer eine Vollmacht.
Die bevollmächtigte Person muss sich durch einen Personalausweis oder Pass ausweisen können.
 Der Identitätsnachweis der vollmachtgebenden Person ist ebenfalls im Original oder in Kopie vorzulegen.
Formulare für Vollmacht und Einzugsermächtigung sind in allen Bürgerbüros erhältlich oder können unter dem Register „Formulare und Online-Dienste“  heruntergeladen werden.



Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer.
Achtung: Ohne Erteilung dieser Einzugsermächtigung darf die Kfz-Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen.
Sollte der Halter nicht der Steuerpflichtige sein, muss die Einzugsermächtigung sowohl vom Steuerpflichtigen (Kontoinhaber) als auch vom Halter unterschrieben werden.

Titel: Re: Rückzug nach Deutschland - Ummelden eines in Frankreich zugelassenen Autos
Beitrag von: sauerlando78 am 22. August 2013, 09:35:23
Die Umsatzsteuererklärung dürfte ja entfallen oder da es sich nicht um einen Neuwagen handelt?

Wenn ich das alles auf der deutschen Zulassungsstelle erledigt habe fahre ich nach Forbach auf die Prefecture und gebe die Carte Grise ab oder wie läuft das?

Und wer stellt mir neue Papiere (Kfz-Brief und -Schein) aus?
Titel: Re: Rückzug nach Deutschland - Ummelden eines in Frankreich zugelassenen Autos
Beitrag von: banjo am 22. August 2013, 10:02:15
Ja, klar, Du kaufst das Auto ja nicht, d.h. alles bzgl. Umsatz- oder Einfuhrsteuer entfällt.

Ab Ende Carte Grise mit formlosen Schreiben an die Prefecture senden. Evt. behält auch die dt. Behörde die Carte Grise ein, dann nur formloses Schreiben an Prefecture.
Titel: Re: Rückzug nach Deutschland - Ummelden eines in Frankreich zugelassenen Autos
Beitrag von: sauerlando78 am 22. August 2013, 10:21:50
Letzte Frage

Woher bekomme ich Fahrzeugschein und -brief?
Titel: Re: Rückzug nach Deutschland - Ummelden eines in Frankreich zugelassenen Autos
Beitrag von: banjo am 22. August 2013, 10:25:42
von der dt. Zulassungsstelle
Titel: Re: Rückzug nach Deutschland - Ummelden eines in Frankreich zugelassenen Autos
Beitrag von: Eliott am 22. August 2013, 10:27:20
Hi
ich würde mir überlegen, ob es nicht besser ist das Auto in Frankreich zu verkaufen.

1. Bekommst du mehr Geld dafür, wenn es ein deutsches Auto ist sowieso.
2. Ersparst du dir den ganzen Stress.
3. Kostet die Umschreibung auch etwas.

Grüße
Titel: Re: Rückzug nach Deutschland - Ummelden eines in Frankreich zugelassenen Autos
Beitrag von: sauerlando78 am 22. August 2013, 10:28:15
Danke Dirk
Titel: Re: Rückzug nach Deutschland - Ummelden eines in Frankreich zugelassenen Autos
Beitrag von: sauerlando78 am 22. August 2013, 10:29:18
Hi
ich würde mir überlegen, ob es nicht besser ist das Auto in Frankreich zu verkaufen.

1. Bekommst du mehr Geld dafür, wenn es ein deutsches Auto ist sowieso.
2. Ersparst du dir den ganzen Stress.
3. Kostet die Umschreibung auch etwas.

Grüße

Ich will das Auto nicht verkaufen brauch es noch in D
Titel: Re: Rückzug nach Deutschland - Ummelden eines in Frankreich zugelassenen Autos
Beitrag von: Eliott am 22. August 2013, 10:35:21
Ist mir schon klar, dass du ein Auto brauchst.

Ich bin von mir ausgegangen.
Wenn ich heute wieder nach D ziehen würde, würde ich mein Auto hier verscherbeln und mir in D ein anderes Auto kaufen.

Aber es ist deine Entscheidung, ob du dir das antun willst oder nicht.

Viel Glück dabei,
wäre gut wenn du danach deine Erfahrungen berichtest, vielleicht möchte jemand anderes dass auch mal machen.
Grüße
Titel: Re: Rückzug nach Deutschland - Ummelden eines in Frankreich zugelassenen Autos
Beitrag von: sauerlando78 am 22. August 2013, 10:39:10
Ich werde gerne berichten

So wie ich das sehe hält sich der Stress in Grenzen solange ich alle Papiere zusammen habe
Titel: Re: Rückzug nach Deutschland - Ummelden eines in Frankreich zugelassenen Autos
Beitrag von: Ralph am 22. August 2013, 12:57:50
Ja, klar, Du kaufst das Auto ja nicht, d.h. alles bzgl. Umsatz- oder Einfuhrsteuer entfällt.

Ab Ende Carte Grise mit formlosen Schreiben an die Prefecture senden. Evt. behält auch die dt. Behörde die Carte Grise ein, dann nur formloses Schreiben an Prefecture.

carte Gris muß man bei der deutschen Zulassungsstelle abgeben "im Tausch" gegen die deutschen Papiere.
Wenn das Auto noch nicht lange in F ist (und man keine Meldung an das deutsche Kraftfahrtbundesamt über den Export gemacht hat) kann es sogar sein das das Auto einfach wieder zugelassen werden kann. So erging es mir schon mal umgekehrt (F Auto war bereits in D zugelassen - F interessierte das nicht und ich bekam einfach die vorherige Nummer wieder, als wenn das Auto nie weg war).
Titel: Re: Rückzug nach Deutschland - Ummelden eines in Frankreich zugelassenen Autos
Beitrag von: sauerlando78 am 22. August 2013, 13:19:12
Wie lange dauert das bis man die dt Papiere bekommt muss ich die französischen Kennzeichen auch mitnehmen zur Zulassungsstelle
Titel: Re: Rückzug nach Deutschland - Ummelden eines in Frankreich zugelassenen Autos
Beitrag von: Sabine am 22. August 2013, 13:21:20
Ist überhaupt kein Problem.
Wir haben mehrere Autos wieder nach DE verkauft und alle wurden problemlos dort wieder zugelassen.
Man braucht außer TÜV und Versicherung nur noch die Carte Grise und die CoC-Papiere. Wenn es keine CoC-Papiere gibt, weil man statt einer Kopie das Original bei der Zulassung in Frankreich abgegeben hat, dann muß man eine Komplettuntersuchung beim TÜV machen (kostet ca. 20-30 Euro mehr als normale Hauptuntersuchung).

LG
Sabine
Titel: Re: Rückzug nach Deutschland - Ummelden eines in Frankreich zugelassenen Autos
Beitrag von: Sabine am 22. August 2013, 13:22:24
Wie lange dauert das bis man die dt Papiere bekommt muss ich die französischen Kennzeichen auch mitnehmen zur Zulassungsstelle

Kennzeichen brauchst Du nicht, ist ja kein Stempel drauf.
Papiere gibt es sofort.

LG
Sabine
Titel: Re: Rückzug nach Deutschland - Ummelden eines in Frankreich zugelassenen Autos
Beitrag von: sauerlando78 am 22. August 2013, 13:25:56
Wie lange dauert das bis man die dt Papiere bekommt muss ich die französischen Kennzeichen auch mitnehmen zur Zulassungsstelle

Kennzeichen brauchst Du nicht, ist ja kein Stempel drauf.
Papiere gibt es sofort.

LG
Sabine

Du können sofort einen neuen Fahrzeugbrief und einen neuen Fahrzeugschein ausstellen? Wirklich? Das wäre ja super
Titel: Re: Rückzug nach Deutschland - Ummelden eines in Frankreich zugelassenen Autos
Beitrag von: banjo am 22. August 2013, 13:30:22
CoC kannst Du ggf. auch beim Hersteller des Autos gegen eine geringe Gebühr bekommen. Ich habe bisher mit Kopieren des CoC immer Glück gehabt, es hat sich keiner daran gestört.