Hallo notting star
Ist eigentlich egal, welchen Führerschein du besitzt. Es zählt alleine dein Wohnsitz (wäre ja auch egenartig, wenn die Gesetze je nach Laune des Besitzers (ob der umtauscht oder nicht) wäre und auch ein D Führerschein unterliegt bei Wohnsitzwechsel dann den franz.Gesetzen/Behörden).
Und mit Wohnsitz F dürfen D-Behörden nicht in die Amtshoheit franz.Behörden eingreifen und franz.Papiere einziehen - D Gesetze gelten eben nur für deutsche Papiere und deutsche Straßen -
also kann dir die Behörde wie BearFamily sagt höchstens ein Fahrverbot für Deutschland auferlegen. (Was die mit ausländischen Fzg eher selten machen, weil 4 Wochen Fahrverbot wenn der Halter 1x im Jahr nach D kommt ist irgendwie witzlos, bei D Nummernschild gehen die vielleicht von aus, daß du jeden Tag in D bist).
Irgendwie scheint es (neu?) auch die Regelung zu geben, daß bei Verstößen mit Führerscheinentzug für D Fahrer bei ausländische Fahrer als Ersatz der Strafrahmen verdoppelt wird/werden kann.
Bei Parktickets gilt im übrigen Halterhaftung - also mit deutschem Nummernschild muß der deutsche Besitzer zahlen(kommt man also eh nich drum herum) Wär sonst auch geschickt zu sagen, "das Auto hat mein franz.Vetter in die Feuerwehreinfahrt gestellt"

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