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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Notting Star am 27. Juli 2010, 20:44:02

Titel: Rote Ampel überfahren , franz. Führerschein & dtsch. Firmenfahrzeug
Beitrag von: Notting Star am 27. Juli 2010, 20:44:02
Hallo Leute,

habe gestern eine gelbe Ampel in Deutschland überfahren und wurde 2xmal geblitzt :-(( Mit deutschem Führerschein wäre jetzt unter 1 Sekunde 3 Punkte und 90,- € fällig und über 1 Sekunde 4 Punkte und knapp 200,- € sowie den Lappen 1 Monat weg.

Ich besitze aber einen französischen Führschein, habe meinen freiwillig umschreiben lassen da mein ständiger Wohnsitz Frankreich ist.
Parktickets ect. bekomme ich auch zugeschickt und zahle diese auch, da ich ein deutsches Firmenfahrzeug fahre. Was passiert im Falle eines Entzuges der Fahrerlaubnis ? Oder muss ich nur das Bussgeld zahlen ?

Freue mich über guten Rat

Grüssle Heike
Titel: Re: Rote Ampel überfahren , franz. Führerschein & dtsch. Firmenfahrzeug
Beitrag von: The Bear Family am 28. Juli 2010, 08:35:15
Fall eines Bekannten:
Er war mit deutschem Firmenwagen in Deutschland so schnell gefahren, das auch ihm ein Fahrverbot für 4 Wochen aufgebrummt wurde.
Der deutsche Staat darf den französischen Führerschein nicht einziehen. Deshalb gilt ein Fahrverbot dann nur für deutsche Straßen. Also ist er in Frankreich bis an den Grenzbahnhof mit dem Auto gefahren und von da aus mit dem Zug weiter nach Deutschland.
Das ist, denke ich, auch das, was du machen solltest, wenn dir ein Fahrverbot aufgebrummt wird.
Titel: Re: Rote Ampel überfahren , franz. Führerschein & dtsch. Firmenfahrzeug
Beitrag von: sapperlot am 28. Juli 2010, 11:19:40
Hallo notting star

Ist eigentlich egal, welchen Führerschein du besitzt. Es zählt alleine dein Wohnsitz (wäre ja auch egenartig, wenn die Gesetze je nach Laune des Besitzers (ob der umtauscht oder nicht) wäre und auch ein D Führerschein unterliegt bei Wohnsitzwechsel dann den franz.Gesetzen/Behörden).
Und mit Wohnsitz F dürfen D-Behörden nicht in die Amtshoheit franz.Behörden eingreifen und franz.Papiere einziehen - D Gesetze gelten eben nur für deutsche Papiere und deutsche Straßen -

also kann dir die Behörde wie BearFamily sagt höchstens ein Fahrverbot für Deutschland auferlegen. (Was die mit ausländischen Fzg eher selten machen, weil 4 Wochen Fahrverbot wenn der Halter 1x im Jahr nach D kommt ist irgendwie witzlos, bei D Nummernschild gehen die vielleicht von aus, daß du jeden Tag in D bist).
Irgendwie scheint es (neu?) auch die Regelung zu geben, daß bei Verstößen mit Führerscheinentzug für D Fahrer bei ausländische Fahrer als Ersatz der Strafrahmen verdoppelt wird/werden kann.

Bei Parktickets gilt im übrigen Halterhaftung - also mit deutschem Nummernschild muß der deutsche Besitzer  zahlen(kommt man also eh nich drum herum) Wär sonst auch geschickt zu sagen, "das Auto hat mein franz.Vetter in die Feuerwehreinfahrt gestellt" ;).
Titel: Re: Rote Ampel überfahren , franz. Führerschein & dtsch. Firmenfahrzeug
Beitrag von: Puppels am 28. Juli 2010, 11:59:21
Hallo Leute,

habe gestern eine gelbe Ampel in Deutschland überfahren und wurde 2xmal geblitzt :-(( Mit deutschem Führerschein wäre jetzt unter 1 Sekunde 3 Punkte und 90,- € fällig und über 1 Sekunde 4 Punkte und knapp 200,- € sowie den Lappen 1 Monat weg.

Ich besitze aber einen französischen Führschein, habe meinen freiwillig umschreiben lassen da mein ständiger Wohnsitz Frankreich ist.
Parktickets ect. bekomme ich auch zugeschickt und zahle diese auch, da ich ein deutsches Firmenfahrzeug fahre. Was passiert im Falle eines Entzuges der Fahrerlaubnis ? Oder muss ich nur das Bussgeld zahlen ?

Freue mich über guten Rat


Grüssle Heike


Bei einer gelben Ampel passiert gar nichts.    :police:
Titel: Re: Rote Ampel überfahren , franz. Führerschein & dtsch. Firmenfahrzeug
Beitrag von: Notting Star am 28. Juli 2010, 18:42:03
Hallo Ihr Lieben....

erst mal vielen Dank für die Infos.... :police: Werde jetzt mal den Anhörungsbogen abwarten was denn da kommt. Aber Freiburg ist bekannt für seine scharfe Schnappschüsse  =D

Grüsse Heike