Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Rosa Führerschein in F  (Gelesen 9599 mal)

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Offline SofaSurfer

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Rosa Führerschein in F
« am: 18. Juni 2012, 09:18:02 »
Hallo und schönen guten Morgen erstmal,
eine Frage mal an die die sich auskennen in dem Thema. Man liest leider zu viel Unsinn und verworrenes wenn man dieses Thema bei Google eingibt und wird im Grunde nicht schlauer.
Zu meiner Situation.... ich wohne seit 12 Jahren in F, bin deutscher und im Besitz meines rosa Lappens. Wurde vor 2 1/2 Jahren beim überfahren eines Stop Schildes in F angehalten und daraufhin meine Strafe beglichen.
Heute morgen bekam ich einen Anruf von der Polizei in F das ich bitte vorbei kommen sollte wegen Umschreibung meines deutschen Führerscheines in einen französischen, wäre eine Anordnung vom französischen Gericht.
Der rosa Führerschein ist doch EU gültig, nachdem ich jetzt gnadenlos recherchiert hab.
Gibt es da Probleme mit der Punkteverteilung? 4 Punkte würden mir in F noch zu zustehen.
Wie kann man sich gegenüber der Polizei verhalten?
Hab morgen früh einen Termin mit denen vereinbart wo sie eine Kopie meines Ausweises machen wollen, laut ihrer Aussage.
Kennt sich hier in dem Forum jemand damit aus?
Wäre um jeglichen Rat erdenklich dankbar.Es grüßt aus dem schönen Sarreguemines,
Patrik

Offline Nutellalein

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Re: Rosa Führerschein in F
« Antwort #1 am: 18. Juni 2012, 10:24:43 »
Hallo SofaSurfer,

ich hab dazu schonmal nen Beitrag hier im Forum geschrieben:

Mein Mann musste vor ca. 2-3 Jahren (auch nach angebl. Überfahren eines Stoppschildes) seinen Führerschein umschreiben lassen.
Und er hatte sogar einen sog. EU-Führerschein (die kleine Karte)! Um die Umschreibung kamen wir nicht herum, da die dir sonst die Punkte nicht eintragen können.
Uns wurde bei nochmaliger Nachfrage gesagt, daß die Franzosen nur ihre eigenen Führerscheine akzeptieren, wenn du deinen Wohnsitz in F. hast.
Auch ich müsste somit meinen "rosa Lappen" ändern lassen.
Auch haben wir damals das Schengener Abkommen angesprochen bzgl. Gültigkeit der Führerscheine in Europa. Die haben uns ausgelacht...das ist den Franzosen
völlig schnurz.

LG

Nutellalein
Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Offline -Helmut-

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Re: Rosa Führerschein in F
« Antwort #2 am: 18. Juni 2012, 12:43:24 »
Heute morgen bekam ich einen Anruf von der Polizei in F das ich bitte vorbei kommen sollte wegen Umschreibung meines deutschen Führerscheines in einen französischen, wäre eine Anordnung vom französischen Gericht.

Gibt es da Probleme mit der Punkteverteilung? 4 Punkte würden mir in F noch zu zustehen.
Patrik

Es werden sich garantiert wieder einige aufregen weil ihnen meine Sichtweise nicht gefällt.
Also Punkt 1, einen Führerschein einziehen kann nur die ausstellende Behörde. Folglich sollst du deinen deutschen Führerschein in einen französischen umschreiben lassen, damit das dann tatsächlich geschehen kann. Die Franzosen dir deinen franz. Führerschein einziehen bzw entziehen können.
Punkt 2, wenn du ein deutsches Nummernschild am Auto hast und von der franz. Polizei bei einem Verkehrsdelikt erwischt und angehalten wirst, was passiert in der Regel dann?
Können die dir dann den Führerschein kassieren, Punkte vergeben? Nein! Diese Punkte sind nicht übertragbar in die Flensburger Datei. Du musst wahrscheinlich eine Geldbusse zahlen.

Nun fährst du aber mit franz. Nummernschild rum und dann sieht die franz. Polizei das bissel anders. Argumentiert so wie du es kennen gelernt hast.
Aber, hast du diesen angeblichen Gerichtsbeschluss gesehen, konntest du diesen verstehen, prüfen?

Nun mal konkret: Zitiert, Link dazu folgt danach.
- Fahren in Frankreich mit einer Fahrerlaubnis eines EU-Mitgliedstaates

Sie wohnen in Frankreich und sind Inhaber eines Führerscheins,
der a) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt wurde
     b) in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes ausgestellt wurde.

- Austausch der Fahrerlaubnis
Wurde die Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des EWR im Austausch gegen die eines Nicht-EU-Staates oder Nicht-EWR-Staates ausgestellt, so muss der Inhaber dieser Fahrerlaubnis innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt seiner Niederlassung in Frankreich den Austausch dieser Fahrerlaubnis beantragen.


Ebenfalls erforderlich wird der Austausch Ihrer Fahrerlaubnis gegen eine französische, wenn Sie auf französischem Territorium gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben und dieser Verstoß eine der folgenden Maßnahmen zur Folge haben könnte:

- Führerscheinentzug, eingeschränkte Fahrerlaubnis, Aufhebung der Fahrerlaubnis

- Punktabzug (in Frankreich werden bei Verstößen gegen die StVO Punkte abgezogen; das Konto beträgt anfangs 12 Punkte).

Zum Austausch ihrer Fahrerlaubnis verpflichtet sind Sie,
- wenn Sie in Frankreich gegen die StVO verstoßen und dies den Entzug, die Einschränkung der Gültigkeit, deren Aufhebung oder einen Punktabzug zur Folge hat.

Soweit diese Zitate. Woher habe ich diese, wo kann jede(r) dies nachlesen, recherchieren?
Hier: http://www.ambafrance-de.org/Fuhrerschein-fur-Kfz

Inwie weit dies nun für Alle maßgeblich ist, kann ich derzeit noch nicht beurteilen. Von Anordnung eines franz. Gerichts fand ich hier nichts.

L.G.

Anmerkung von mir an Nutellalein. Aus der hier zitierten Seite geht einiges hervor. Umschreiben lassen musst du deinen EU-Führerschein nicht unbedingt!
Solange dir die Polizei noch keinen Punkteabzug hätte verpassen können, musst du nicht umschreiben lassen. Ist meine Auffassung, aber du kannst anhand der verlinkten Seite für dich selbst entscheiden was du tun willst.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline Nutellalein

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Re: Rosa Führerschein in F
« Antwort #3 am: 18. Juni 2012, 15:46:01 »
@Toyo
Ich lasse meinen Führerschein derzeit so, wie er ist, ist ja eine gültige Fahrerlaubnis.
Wenn´s mal soweit ist, daß ich in F. Punkte bekommen soll, dann lass ich halt umschreiben, wenn die drauf bestehen.  :police:

Vorher mach ich mir ehrlichgesagt nicht den Stress  :pfeif:

LG

Nutellalein
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Offline SofaSurfer

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Re: Rosa Führerschein in F
« Antwort #4 am: 18. Juni 2012, 18:20:37 »
Also erstmal ein ganz großes Danke für die sehr kompetente Auskunft. Sehr interessant und auch sehr hilfreich.
Nachdem ich den morgigen Termin beim Commisariat vorgenommen hab werd ich mal berichten was genau erfolgt ist.
Ich wünsch euch nen schönen Abend,
Ganz liebe Grüße,
Patrik

Offline -Helmut-

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Re: Rosa Führerschein in F
« Antwort #5 am: 19. Juni 2012, 15:28:42 »
Einen kleinen Nachtrag möchte ich noch einbringen. Vor allem für Personen die tatsächlich glauben jedes Gesetz, jede Richtlinie die deutsche Behörden heraus gegeben haben seien unanfechtbar und in jeder Form verbindlich.

In dem hier beschrieben Falle geht es um ein Urteil des EuGH das ein deutsches Urteil aushebelt.
Wer sich für genaueres interessiert kann die entspechenden Stellen und Urteile selbst recherchieren. Ich bringe jetzt nur kurze Ausschnitte ein, um vielleicht interessierte zu motivieren.

Vorschau, um was geht es: http://www.straffrei-mobil.de/681-eu-fuehrerscheine-ab-dem-19-1-2009-hoffmann-entscheidung-des-eugh-spricht-klartext
Wesentliche Auszüge hier: Die Luxemburger Richter haben dieser strikten Rechtsprechungstendenz nunmehr in aller Deutlichkeit einen Riegel vorgeschoben und den deutschen Gerichten und Behörden zum wiederholten Male attestiert, Europarecht in zahlreichen Fällen falsch angewandt zu haben:

Fehlurteile der Strafgerichte treten zutage
Im Bereich des Strafrechts wird durch die klare Ansage aus Luxemburg auch deutlich, dass es durch die fehlerhafte Auslegung des EU-Rechts zu zahlreichen Fehlentscheidungen beim Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gekommen ist.

Für die Opfer dieser juristischen Fehleinschätzungen ist der vom Gerichtshof nunmehr gesprochene Klartext allerdings nur ein schwacher Trost. Für sie bleibt für immer ein fader Beigeschmack. Denn sind ihre Strafverfahren einmal rechtskräftig beendet, bleibt wegen  der fehlenden Möglichkeit einer Wiederaufnahme ihres Verfahrens (keine Fallgruppe der §§ 359 ff. StPO), der Weg zu einer Rehabilitierung versperrt.

Was will ich damit sagen, es gibt neben nationalem Recht und nationalen Gerichten ein Europäisches Recht und entsprechende Gerichtsbarkeit. Je nach Fall kann es durchaus lohnen sich entsprechend zu infomieren usw. Zusätzlich will ich damit auch sagen, nicht jedes vermeindliche Urteil ist unangreifbar rechtsgültig sowie, nicht immer haben Behörden Recht sondern in einigen Fällen sind sie genauso unwissend wie die Beklagten selbst. Das dürfte zumindest durch die angeführte Hoffmannentscheidung des EuGH deutlich geworden sein. (Rechtssache C-419/10)
Deutlich wird hiermit aber auch, wer zu spät oder falsch reagiert darf sich zu den Opfern im vorigen Absatz einordnen lassen.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline Traene

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Re: Rosa Führerschein in F
« Antwort #6 am: 21. Juli 2012, 18:48:33 »
Und ich überleg mir die ganze Zeit, ob ich ihn nicht freiwillig umtausche, um in den Genuß einer A1-Fahrerlaubnis zu kommen  :laugh:
Wär aber ein Abenteuer mit ungewissem Ausgang.
Draußen nur Kännchen

Offline Ella

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Re: Rosa Führerschein in F
« Antwort #7 am: 26. Oktober 2012, 17:03:58 »
Sorry.. aber was ist ein Rosa Führerschein?? Dumme Frage aber ich wills wissen )) LG

Offline Kischeph

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Re: Rosa Führerschein in F
« Antwort #8 am: 26. Oktober 2012, 18:30:10 »
Ella, ich weiß nicht wie alt Du bist, aber in Deutschland waren die Führerscheine eine ganze Zeitlang grau und sehr groß. Dann kam der Rosafarbende etwas kleinere aus Papier und dann kam die Plastikkarte, die der Vorläufer des irgendwann mal kommende EU-Führerschein ist. (Denn auch wenn die Deutschen ihn EU-Führerschein nennen ist es nur ein Deutscher, der dem EU Führerschein, wie er mal sein soll ähnelt).

Aber zum Hauptthema zurück. Den Führerschein umschreiben bzw. im Land Registrieren macht daher Sinn, da bei Verlust/Diebstahl der Führerschein im Wohnsitzland neu beantragt werden muss. Ist der Führerschein dort nicht Registriert wird es sehr kompliziert bis unmöglich einen neuen zu bekommen. Denn die Deutschen BEhörden dürfen ihn nur ausstellen, wenn man dort einen Wohnsitz hat.
Wenn man sich aber dann wieder in Deutschland anmeldet nur um den dann zu beantragen, dann sagen die aber, dass sie nicht nachvollziehen können, ob er im anderen Staat entzogen wurde. Und das prüfen sie nicht, da keine Amtshilfe erfolgt und sie dazu nicht verpflichtet sind.
Wenn man aber die Entscheidung getroffen hat, sich in einem anderen Staat nieder zu lassen, dann muss man auch die ein oder andere Unannehmlichkeit in kauf nehmen. Und u.a. diese Amtsgänge machen.

Gültig ist der Deutsche Führerschein in der ganzen EU bzw. EWU/EWR. Aber hier geht es ja nur darum, wenn man etwas "falsch" gemacht hat und eben wie ein INländer behandelt werden soll. Was auch nur mehr als fair ist. Und eben um den Fall bei Verlust/Diebstahl.