Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Rechts-vor-links  (Gelesen 6455 mal)

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Offline Sylvia*

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Rechts-vor-links
« am: 19. Mai 2008, 09:58:27 »
Hallo!

Auch wenn ich mich jetzt vieleicht blamiere... =| ... woran erkenne ich die Vorfahrtssituation?
Heute morgen bin ich von einer Autofahrerin angepflaumt worden, weil ich anscheinend ihr Vorfahrtsrecht verletzt habe, die nächsten beiden Straßen die von meiner rechts abgehen haben ihrerseits Vorfahrtachten-Schilder. Ob diese auch eines hatte, weiß ich jetzt nicht, schau ich aber heute abend nach. Ich glaube mich auf einer "Hauptstraße" zu befinden. Auf deutschen Straßen gibt es immer Schilder oder Markierungen oder 30er-Zonen, in denen das r-v-l eindeutig ist. Woran erkenne ich das im Elsass??

Gruß Sylvia

Offline sab

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Re: Rechts-vor-links
« Antwort #1 am: 19. Mai 2008, 14:41:09 »
Hallo Sylvia

In Frankreich gilt an Kreuzungen ebenso wie in Deutschland grundsätzlich das "Rechts-vor-Links"-Prinzip, es sei denn es ist durch Verkehrszeichen anders geregelt. Wenn also gar keine Schilder direkt an der jeweiligen Kreuzung stehen, dann hatte die Autofahrerin, die von rechts kam, Vorfahrt. Gerade zur Verkehrsberuhigung wird vielerorts zunehmend auch an vermeintlichen "Hauptstraßen" die  "Rechts-vor-Links"-Regelung auf diese Weise realisiert. Auch in "meiner" Gemeinde gibt es ein paar Straßen, da wechselt die Vorfahrtsregelung von einer Kreuzung zur nächsten. Das ist aber in Deutschland nicht anders.

Eine Auflistung der Schilder, die in Frankreich die Vorfahrt regeln, findet man u.a. in der Wikipedia.


Sascha.

Offline Ralf K.

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Re: Rechts-vor-links
« Antwort #2 am: 19. Mai 2008, 17:48:51 »
Auch in "meiner" Gemeinde gibt es ein paar Straßen, da wechselt die Vorfahrtsregelung von einer Kreuzung zur nächsten. Das ist aber in Deutschland nicht anders.

Es ist für Deutsche allerdings ungewohnt, daß in manchen Gemeinden die Hauptdurchgangsstraße komplett als Rechts-vor-Links ausgeführt ist und keine Haltelinien auf die Straße gemalt sind, wie es der deutsche Regulierungswahn (für Halbblinde und ganz Blinde) vorsieht. Es gibt sogar elsässische Gemeinden, die ein entsprechendes Hinweisschild an den Ortseingang montieren. Oberlauterbach könnte so eine Gemeinde mit Schild sein, wenn ich mich richtig erinnere. Zumindest ganz im Nordosten bin ich schon ein paar mal an so was vorbeigefahren.

Gruß, Ralf

Offline Sylvia*

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Re: Rechts-vor-links
« Antwort #3 am: 20. Mai 2008, 14:14:29 »
Das ist das Problem! Ich bin die Beschilderung für Halb- und Vollblinde gewöhnt *lach*.
Werde in Zukunft besser aufpassen!

Gruß
Sylvia