Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Re: Quitus Fiscale  (Gelesen 5989 mal)

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Offline Eiko

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Re: Quitus Fiscale
« am: 03. März 2008, 19:22:11 »
Hallo,

und erst ein ganz dickes Lob an alle und das Forum echt SUPER. Wir sind seit November hier in Frankreich "angesiedelt"; die Ummeldung mit den Fahrzeugen hat alles auch gut funktioniert. Nun hat unser "alter" das Zeitliche gesegnet und wir haben auch schon einen neuen in Aussicht. Der gilt hier in Frankreich als Neuwagen, da weniger als 5.000 km und noch keine 6 Monate alt. Nun zu meiner Frage:

Der Quitus Fiscale ist wenn ich das richtig verstehe hier in Frankreich fällig, muss ich die MwST direkt beim Hôtel d´impot n Bar oder Check bezahlen oder kommt da ne Rechnung?

Der deutsche Händler will die deutsche MwST mit dem Kaufpreis erhalten, verspricht aber bei einem Nachweis, dass in Frankreich die MwST entrichtet wurde, dass diese von Ihm zurückerstattet wird.

Kann mir da jemand Hilfestellung geben.

Lieben Gruß
Eiko

Offline Marco

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Re: Quitus Fiscale
« Antwort #1 am: 03. März 2008, 20:14:46 »
ich hab mal ein eigenes thema draus gemacht...

grüße,
marco

Offline Ralph

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Re: Quitus Fiscale
« Antwort #2 am: 03. März 2008, 20:40:45 »
Hallo,

mußt aufpassen das Du die Steuer nicht doppelt bezahlst - das ging einem Kumpel von mir so.
Die MWSt mußt Du bezahlen - da kommt keine Rechnung. Soweit ich mich erinnere innerhalb von 14 Tagen nach Kauf. Sonst gibts Ärger - aufpassen.
Eigentlich muß Dir der Händler in D eine Rechnung ohne MwSt. machen. Die meisten haben aber viele schlechte Erfahrungen gemacht und verlangen deshalb die Steuer vorab. Nach Vorlage der Quittung des franz. Finanzamtes bekommst Du die MWSt . dann wieder vom Händler.
Problematisch wird es wenn der mittlerweile in Konkurs geht (so bei meinem Kumpel geschehen). Du hast keinen Anspruch an das deutsche Finanzamt - einzig und allein gegen den Händler der von Dir die Steuer kassiert hat .

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Eiko

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Re: Quitus Fiscale
« Antwort #3 am: 03. März 2008, 20:57:48 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Händler will im Kaufvertrag  die Rückerstattung festhalten, so dass wir das Risiko eingehen. Ich werde auf jeden Fall berichten, wie es ausgeht. Lieben Gruß Eiko

Offline Eiko

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Re: Quitus Fiscale
« Antwort #4 am: 06. März 2008, 21:06:58 »
Alles ist gut: Habe gestern die Papiere für den Neuen beim Händler abgeholt und dort den Kaufpreis inkl. deutscher MwSt auf den Tisch gelegt. Im Kaufvertrag war die Rückerstattung der deutschen MwSt bei Versteuerung in Frankreich festgehalten. Mit deutschem Brief, Zulassung und CoC Papieren ging es dann nach Frankreich zum Hôtel d’impot in Sarreguemines. Der Beamte war der gleiche wie bei unserer Ummeldung der Fahrzeuge vor nem halben Jahr und wie beim letzten Besuch super nett. Nach etwas Smaltalk kamen wir dann zum Verwaltungsakt. Kaufvertrag, KFZ-Brief, Wohnsitznachweis alles im Original und ne Kopie dabei. Die MwST wurde aus der Rechnung (die muss den Kaufpreis ohne MwST und die Summe der  deutsche MwSt  beinhalten) anhand des Bruttopreises berechnet, nebenbei erklärte uns der Beamte, dass wir die deutsche MwSt beim Händler einfordern können/müssen (wie gesagt ganz nett dieser Mensch). Also zuckte ich das Checkbuch (was ja in Frankreich ein gängiges Zahlungsmittel ist) und bekam erklärt, dass einfach nur ein Check nicht ausreichend ist und ich entweder Bar oder einen Check, der von meiner Bank bestätigt wurde, vorlegen muss. Man lernt nie aus - wusste gar nicht, dass es so etwas gibt. Also auf zur Bank dort einfach Bares geholt und nochmals aufs Amt – jetzt ging alles ohne Probleme, Stempel auf den deutschen Fahrzeugbrief, die Bescheinigung in der der Bruttopreis vermerkt ist und die TVA (SEHR WICHTIG !!!) und eine Quittung über den bezahlten Betrag – beides DIREKT KOPIEREN, da die Bescheinigung bei der Prefecture eingezogen wird und Ihr sonst keinen Nachweis für den Händler mehr habt. Am nächsten Tag ging es dann auf die Prefecture dort der übliche Ablauf und in 20 min hatten wir die Card grise. Jetzt schnell noch Schilder – dieses mal beim Schlüsseldienst im Cora in Forbach (was ich bereuen werde). Von dort ging es dann direkt wieder auf die Piste zum Händler. Dort angekommen war alles ein „Kinderspiel“ die Kopie vom Formular über die TVA und ne Kopie der Quittung vorgelegt und schon hielt ich nen Verrechnungscheck in den Händen. Meiner Bitte noch die Schilder anzunieten wurde gefolgt und da nahm das Schicksal seinen Lauf die Schilder haben eine Blechbeschichtung und Reißen beim Bohren (waren halt nur die billigen für 25€) !! Echt super, also mit einigermaßen geflickten Schildern wieder ins geliebte Frankreich und gleich zu „APS Berwald autodistribution“  Parc industriel Sud in Sarrguemines super Qualität für 20 € und wer mag kann gleich avec montage bestellen.

Nun steht der neue in der Garage und ich hoffe, dass irgendjemand mal mit meinem Geschreibsel geholfen ist.

Gruß Eiko   

Offline Eiko

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Re: Quitus Fiscale
« Antwort #5 am: 06. März 2008, 21:24:50 »
Einen Nachtrag hab ich noch zum Thema Abmeldung des alten Fahrzeuges:

Einfach Card grise durchstreichen und VENDUE draufschreiben, beim Anmelden des neuen Fahrzeuges ne Kopie des Ankaufvertrages bei der Prefecture abgeben – das wars.