Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Quitus Fiscale  (Gelesen 5374 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Simone

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 69
    • Profil anzeigen
Quitus Fiscale
« am: 12. November 2007, 12:40:17 »
Hallo,

benötigt man den Quitus Fiscale eigentlich immer, um ein FZ anzumelden oder nur, wenn es aus dem Ausland umgemeldet wird? Ich finde diese "Prozedur" irgendwie so unverständlich, zumal sich doch jeder einen Vertrag "selberschnitzen" kann, wenn man keine Rechnung vorweisen kann?! Bis jetzt ist in F irgendwie alles einfacher als in D - aber dieses Dokumente paßt so gar nicht in die Einfachheit von Frankreich, oder? Ich finds recht umständlich und "unnütz" - zumal die Steuerbehörde ja meist woanders ist, als die Zulassungsbehörde....  ??? ???

Viele Grüße, Simone

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Quitus Fiscale
« Antwort #1 am: 12. November 2007, 20:10:18 »
Hallo,

beim Quitus Fiscale geht es darum das überprüft wird ob die Mehrwertsteuer schon in der EU abgeführt ist (Gebrauchtwagen aus der EU) oder ob Du die franz. Mehrwertsteuer zahlen mußt (Neuwagen aus dem Ausland).

Deshalb brauchst Du diese Bescheinigung nur bei der Einfuhr eines Fahrzeugs.
Im Prinzip wollen die nur sehen ob schon jemand im Brief steht und ob das Auto mind. 6 Monate alt bzw. 5000 km hat. Sonst müßtest Du die in F gültigen 19,6 % bezahlen.
Mit der Zulassungsbehörde hat das ja auch nichts zu tun. Es geht nur um Zoll bzw. Steuer und da ist ja das FA auch zuständig.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Simone

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 69
    • Profil anzeigen
Re: Quitus Fiscale
« Antwort #2 am: 13. November 2007, 12:09:29 »
o.k. - alles klar. Vielen Dank Ralf!! So klingt es eigentlich ganz logisch.

viele Grüße, Simone