Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Quitus fiscale bei Händlerfahrzeugen?  (Gelesen 4393 mal)

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Offline Mathis

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Quitus fiscale bei Händlerfahrzeugen?
« am: 20. November 2013, 20:27:09 »
Hallo,

in den nächsten Tagen hatte ich eigentlich vor, mir ein gebrauchtes Auto in Deutschland zu kaufen. Über 3 Jahre alt und mehr als 50000 km. Hatte mit dem Verkäufer (Händler) eigentlich alles klar gemacht, aber er meinte noch: "Fragen Sie nach, was für einen Kaufvertrag Sie für das Finanzamt in Frankreich brauchen. Sonst müssen Sie vielleicht noch die TVA nachzahlen." Das hat mich nun doch verunsichert. Weiß jemand, was er damit meinen könnte? Werden Kaufverträge mit Händlern nicht anerkannt für den quitus fiscale? Oder gibt es da aktuelle Änderungen?

Gruß Mathis


Offline jauno

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Re: Quitus fiscale bei Händlerfahrzeugen?
« Antwort #1 am: 20. November 2013, 20:40:07 »
Ich lasse deutsche Verkäufer immer die französischen Formblätter CERFA 13754 abstempeln und unterschreiben mit genauem Baujahr und Tachostand des Autos (mit "non garanti" dahinter). Diese lege ich der préfecture bzw. dem hôtel des impôts vor. Diese werden dort auf alle Fälle akzeptiert. Bei allen anderen Kaufverträgen z. B. auch auf Deutsch ist dies nicht gewährleistet. Also immer die Cerfa-Formulare runterladen und ausfüllen.
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Offline Ralph

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Re: Quitus fiscale bei Händlerfahrzeugen?
« Antwort #2 am: 21. November 2013, 17:57:41 »
Hallo Mathis,

willst Du also Deinen alten Golf tatsächlich entsorgen ?  :smily:
Ich würde garantiert als deutscher Verkäufer niemals ein französisches Formular unterschreiben das ich nicht verstehe ^^

Mit einem ganz normalen deutschen Kaufvertrag habe ich noch nie Probleme bekommen in F.
Höchstens wenn der Verkäufer ein anderer war als im KFZ Brief eingetragen.

Beim Finanzamt / quitus fiscal ist nur wichtig, das sie sehen das keine Steuer anfällt - sprich das der Vorbesitzer die deutsche MwSt abgeführt hat. Aufpassen mußt Du wenn Firmen eingetragen sind bzw. bei Verkauf mit MwSt. Ausweis - das gibt dann ein bisschen Probleme wegen der Steuer.
Du bekommst ja eine Rechnung von Händler. Daraus muß hervorgehen das kein MwSt. ausgewiesen wird. Mit Rechnung vom Händler braucht die Sous.Prefecture eigentlich auch gar keinen Kaufvertrag - zumindest war das letztes Jahr bei uns so.

Gruß und guten Kauf
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline jauno

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Re: Quitus fiscale bei Händlerfahrzeugen?
« Antwort #3 am: 21. November 2013, 18:07:47 »
Hallo Ralph,
die MwSt spielt beim quittus fiscal keine Rolle, sofern der Gebrauchte >6000 km hat und > 1 Jahr alt ist. Nur diese beiden Daten sind relevant und müssen bescheinigt werden. Und prinzipiell müssen deutschsprachige Kaufverträge in F nicht akzeptiert werden. Das tun die hier in Alsace-Lorraine nur, weil die uns als Deutsche so arg lieb haben:  =D
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