Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Quitus Fiscal  (Gelesen 20722 mal)

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banjo

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Re: Quitus Fiscal
« Antwort #15 am: 22. Oktober 2014, 14:34:35 »
nee, bei eingeführten Autos keine Zulassung ohne Quittus Fiscal.
Und es ist auch so, dass die Franzosen die komplette Steuer von 21% haben wollen und nicht die Differenz zur dt. Steuer, wenn das Fzg als "neu" gemäß den bekannten Kriterien eingestuft wird.

http://www.freiburg.de/servicebw/Infobest-brochuere.pdf auf S19 beschreibt den Vorgang nochmal (aber nichts Neues in Deinem Fall)

Offline sable12

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Re: Quitus Fiscal
« Antwort #16 am: 22. Oktober 2014, 16:47:39 »
Wenn man sich an die Aussage der Sachbearbeiterin halten würde.... (>6000km  außerhalb des franz. Territoriums ) dürfte man in dieser Zeit nicht auf französischen Straßen fahren..............

Irgendwie lächerlich diese Aussage........
Viele Grüße, sable12

Offline pifolog

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Re: Quitus Fiscal
« Antwort #17 am: 22. Oktober 2014, 20:13:47 »

Die zitierten Äußerungen des Finanzamtes ergeben einen Sinn, wenn die Partnerin schon im November 2013 in F gewohnt hat oder nach ihrem Umzug nach F das Auto nicht fristgerecht umgemeldet hat.
Aber das ist ja offensichtlich nicht der Fall.

Bei Differenzen mit den Finanzbehörden gibt es da einen offiziellen Vermittler.
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/popup?espId=1&typePage=cpr02&docOid=documentstandard_1224

Der soll auch gegen Willkürakte der Bürokratie helfen.


Offline Matthias#28

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Re: Quitus Fiscal
« Antwort #18 am: 22. Oktober 2014, 21:38:05 »
Also wenn ich das ganze lese bin ich heilfroh ueber meine nette Bearbeiterin.
Ich wusste die ganzen Umstaende damals noch nicht.
Ich mit dem Auto nicht ganz 6.000 km auf der Uhr zum Finanzamt.
Sie, ztztzt, fahren sie damit noch ne Weile, und wenn sie ueber 6000 km haben, aber nicht so ganz knapp, dann kommen sie wieder.
Nach einiger Zeit ging isch wieder hin, nun 6100 und ein bissel was, und sie grinste: Sehen sie es geht doch.
Ich glaube der muss ich noch nachtraeglich ein Blumenstraus schicken.
gruss Matthias

Offline sable12

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Re: Quitus Fiscal
« Antwort #19 am: 22. Oktober 2014, 23:28:57 »
ja, Matthias das solltest du machen!!

Dann bist du die letzten Km  in Frankreich gefahren........ oh je oh je........  lass das nicht "unsere " Sachbearbeiterin und ihren achso lieben Chef hören / lesen  :lach:

Und an dich, Pifolog, danke für den Link.  Alternativ würde ich evtl. meine Rechtsschutzversicherung hier in Frankreich kontaktieren....
Viele Grüße, sable12

Offline Matthias#28

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Re: Quitus Fiscal
« Antwort #20 am: 23. Oktober 2014, 18:56:56 »
Ist etwas OffTopic, aber ich hatte bereits mehrere Erlebnisse dieser Art.
z.B.: Bauantrag: Sie schnell rechts und links ueber die Schulter geschaut, mir gezeigt, machen sie da mal ein Kreuz, dann geht er schneller durch...
Scheinbar habe ich einen besonderen Draht zu Damen in Behoerden :pfeif:
gruss Matthias

Offline sable12

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Re: Quitus Fiscal
« Antwort #21 am: 24. Oktober 2014, 23:47:29 »
Ich hatte gestern bei infobest angerufen. Die Dame am Telefon erzählte mir, dass es jetzt mehr als 6 Monate   ODER    mehr als 6000km sein müssten.

Klang mir aber irgendwie als "Halbwissen"  Sie wollte sich zu meinem "Fall" erkundigen und ne Mail schicken. Die kam auch, leider war die Antwort "etwas am Thema vorbei" . Ich hab eine Mail geschickt und warte jetzt auf Antwort. Wenn ich was höre, schreibe ich es hier rein.

Wenn ich dem o.g. Link folge, erscheint das Infoblatt mit dem Hinweis 2009 zu sein....

Also, abwarten.........
Viele Grüße, sable12

Offline Ralph

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Re: Quitus Fiscal
« Antwort #22 am: 25. Oktober 2014, 00:28:32 »
Ja - was infobest oder andere erzählen ist eigentlich völlig egal....

Schau einfach auf die Seiten der franz. Behörden - das ist das genau geregelt...und das ist entscheidend.


Définitions

En matière d’échanges intracommunautaires est considéré comme véhicule neuf un véhicule ayant moins de 6 mois ou ayant parcouru moins de 6 000 km au jour de son importation en France et comme véhicule d’occasion un véhicule qui a plus de 6 mois et a parcouru plus de 6 000 km au jour de son introduction en France.

Quelle http://www.diplomatie.gouv.fr/fr/vivre-a-l-etranger/preparer-son-retour-en-france/les-formalites-douanieres/article/l-importation-en-france-d-un
« Letzte Änderung: 25. Oktober 2014, 00:38:45 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline sable12

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Re: Quitus Fiscal
« Antwort #23 am: 25. Oktober 2014, 15:03:52 »
Ich weiß :)   diese Seite hatte ich ja vor meinem Besuch beim CDI  gesehen und ausgedruckt.........
Aber ist diese Aussage wirklich noch aktuell??.........!......

Ich werde nächste Woche mal in Wissembourg anrufen und nachfragen, was man bei der Einfuhr aus D beachten muss..........
Viele Grüße, sable12

Offline pifolog

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Re: Quitus Fiscal
« Antwort #24 am: 27. Oktober 2014, 00:52:25 »

Die steuerliche Definition von Gebrauchtwagen (6000 km und 6 Monate) ist Europarecht.
Da hat sich aktuell nichts geändert. Selbstverständlich gelten die Daten für den Zeitpunkt des Imports, nicht früher und nicht später.
 
Nun soll es kreative Köpfe geben, die meinen, ein Auto ist nicht erst mit Antrag auf Zulassung eingeführt, sondern bereits beim Umzug des Eigners nach F, wenn der Wohnsitz in D dabei aufgegeben wurde.
Ob dein Finanzamt das so sieht und für euch zutreffend wäre? Keine Ahnung, nur dessen 'Argumente' würden dazu passen.
 
Die Lösung aus diesem Dilemma kann man sich an 2 Fingern ausrechnen und wurde hier schon gepostet.


Offline sable12

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Re: Quitus Fiscal
« Antwort #25 am: 27. Oktober 2014, 10:21:53 »
Hallo, hier kurz die Antwort der Finanzbeamtin in Wissembourg:

Wagen muss älter als 6 Monate sein , mehr als 6000km auf dem Tacho haben und zwar am Tag der Vorstellung beim Finanzamt und EGAL, wo diese 6000km gefahren wurden......... man braucht KEINEN Nachweis wo und wie diese km gefahren wurden.
Sie meinte "unser Freund"  solle sich bloß nicht darauf einlassen, Steuern in F für den Wagen zu zahlen.  :doppeld:

Soweit ihre Aussage...... jetzt sehe ich, wie ich damit weiterkomme.

Kennt ihr folgende Möglichkeit, wenn ihr Fragen rund um die Steuern habt:

http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F13551.xhtml

Viele Grüße, sable12