Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Quitus fiscal - Forbach - immer noch aktuell?  (Gelesen 5924 mal)

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Offline Tina.!

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Quitus fiscal - Forbach - immer noch aktuell?
« am: 10. April 2018, 13:42:47 »
Hallo zusammen!

Nachdem ich gerade aus allen Wolken fiel, da die Umstellung der KFZ-Zulassung in F irgendwie an mir vorbei ging, wollte ich nur kurz fragen, ob ich auch beim Neuwagenkauf die zu entrichtende Mwst. immer noch im Finanzamt in Forbach am Kreisel zahlen und meinen Quitus fiscal bekommen kann. Oder hat sich hier auch etwas geändert?

Ich danke euch im Voraus!! :-)

Viele Grüße
Christina

Offline Waylon57

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Re: Quitus fiscal - Forbach - immer noch aktuell?
« Antwort #1 am: 30. Oktober 2018, 18:52:24 »
Wahrscheinlich hat sich das Thema zumindest für Christina inzwischen erledigt, ich möchte aber hier mein aktuelles Wissen zu diesem Thema mitteilen.

Die Angaben beziehen sich, wie der Titel dieses Thema schon sagt, im speziellen auf den Standort Forbach.

Wann ist in Frankreich Mehrwertsteuer zu entrichten?
Die Mehrwertsteuer ist in Frankreich zu entrichten, wenn das z.B. in Deutschland gekaufte Fahrzeug noch keine 6 Monate  bzw. 183 Tage ist oder wenn es weniger als 6000 km hat.   

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Frankreich?
Derzeit 20%.

Beispiel um die französische Mehrwertsteuer zu berechnen:
Fahrzeugpreis 23.800 € brutto
23.800 / 1,19 = 20.000 € netto
Auf diese 20.000 € sind dann 20 % französischen Mehrwertsteuer zu entrichten.

Wie kann die Mehrwertsteuer bezahlt werden?

  • per "chèque de banque" (kostet derzeit aber bei der Crédit Agricole 12,50 € Gebühren)
  • in Bar (aber hier nur bis max. 300 €)
  • per Überweisung (einen RIB bekommt man auf Nachfrage vor Ort)
  • Kartenzahlung (die Mitarbeiterin hat aber nur Barzahlung und Überweisung genannt)

Wenn man die benötigten Unterlagen für den Quitus fiscal einreicht, sollte man laut Aussage der Mitarbeiterin einen eigenen RIB mit dazulegen und das Datum der Zahlung darauf handschritftlich eintragen.


Welche Unterlagen sind für den Quitus Fiscale erforderlich?
  • Formular, welches man vor Ort bekommt
  • Rechnung des Fahrzeuges mit Name u. Anschrift von Käufer und Verkäufer und Fahrzeugdaten (Erstzulassung, Km-Stand beim Kauf, Kaufbetrag mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, etc.)
  • Deutsche Zulassungsbescheinigung aus der die Abmeldung des Fahrzeuges hervorgeht
  • Ausweis des neuen Fahrzeugbesitzers
  • Wohnsitznachweis (Strom-, Gas-, oder Telefonrechnung bzw. auch Steuererklärung) welcher nicht älter als 6 Monate sein darf

Das Formular welches ausgefüllt werden muss sowie die Erklärung, stehen in Forbach auch in deutscher Sprache zur Verfügung.

Alle Unterlagen müssen nur in Kopie eingereicht werden und sind vor Ort in einem Umschlag zu hinterlegen.

Die Unterlagen werden nicht vor Ort geprüft, sondern werden immer nur Freitags abgeholt.

Laut aktuellem Aushang ist immer ab Freitag mit einer Bearbeitungszeit von 10 Werktagen zu rechnen. Eine Einreichung der Unterlagen an einem Montag verkürzt die Bearbeitungszeit also nicht.   

Offline moni

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Re: Quitus fiscal - Forbach - immer noch aktuell?
« Antwort #2 am: 31. Oktober 2018, 08:53:47 »
Hallo Waylon57,

Danke für die ausführliche Schilderung. Dazu ein Kommentar und eine Frage:
Kommentar: im Prinzip könnte man wahrscheinlich mit dem 1% Unterschied in der MWSt leben, wenn man sich dafür den ganzen Ärger mit Zulassung erst in D und dann Ummeldung nach F spart. Allerdings machen die Autohändler in D da oft nicht mit. Meines Wissens könnten Sie einem das Auto ohne MWSt verkaufen, wenn im Kaufvertrag steht, dass es in F zugelassen wird, aber das machen sie nicht. Man muss dann wohl selbst das Geld über die Ämter wieder eintreiben.

Meine Frage: als man den Quitus fiscale noch persönlich abholen konnte, wollten die immer die Originaldokumente sehen, also Kaufvertrag und Fahrzeugpapiere. Wie ist es jetzt, wenn man das beim Finanzamt in F hinterlegt? Genügen da Kopien? Du schreibst, dass sie ja auch den Ausweis sehen wollen, also ist der ja dann nur in Kopie. Aber was ist mit Kaufvertrag und Fahrzeugpapieren (Schein und Brief)? Ich habe da gar kein gutes Gefühl, Brief und Schein im Original abzugeben (zumindest in Haguenau, wo eine Kiste in einem leeren Zimmer steht, in die man alles reinwerfen soll und an die jeder drankommt). Denn wenn sich jemand Brief und Schein schnappt ... wäre gar nicht gut.
Reichen da Kopien?

Grüße
moni

Offline Saarbrücker

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Re: Quitus fiscal - Forbach - immer noch aktuell?
« Antwort #3 am: 31. Oktober 2018, 11:39:08 »
Hallo Moni,
Kommentar zu deinem Kommentar:
Ich habe es bisher geschafft 2 Autos und 1 Moped ohne deutsche MwSt zu kaufen.
Der Händler wollte immer nur die Bestätgung vom F Finanzamt über die entrichtete Steuer.
Es ist eine Frage des Wollens!!

Gruß
Wolfgang

Offline Waylon57

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Re: Quitus fiscal - Forbach - immer noch aktuell?
« Antwort #4 am: 31. Oktober 2018, 15:34:41 »
Hallo Moni,

das Auto meiner Frau hatte vor kurzem eine Begegnung mit einem Betonpoller und das an so einer ungünstigen Stelle, dass das Fahrzeug zu einem wirtschaftlichen Totalschaden geworden ist, wir mussten also schnell ein neues Fahrzeug anschaffen und da war die Sache mit der Mehrwertsteuer erst mal zweitrangig.

Das neue Fahrzeug kommt vom einem Saarbrücker Autohaus und die wollen definitiv zuerst die deutsche Steuer bezahlt haben und zahlen dann aber gegen Nachweis der in F bezahlten Steuer, die deutsche Steuer wieder zurück. Das wurde so auch im Kaufvertrag geregelt. Mein Ansprechpartner ist also nur das Autohaus und deshalb war das für mich in Ordnung.

In Forbach werden alle Unterlagen definitiv nur in Kopie verlangt. Ich glaube sogar, dass die Unterlagen dort in eine Kiste auf dem Flur geworfen werden müssen.

Offline Ralph

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Re: Quitus fiscal - Forbach - immer noch aktuell?
« Antwort #5 am: 03. November 2018, 13:11:23 »
Eine kleine Korrektur möchte ich zu den „Vorrednern“ anmerken - man bekommte keine MwSt
von „den Ämtern“ zurück.
Das ist auch das Gefährliche dieser Prozedur.
Steuern bekommt höchstens der Steuerpflichtige zurück.
Das wäre in diesem Fall das Autohaus.
Der Käufer des Wagens ist kein Steuerpflichtiger !
Deshalb bekommt er auch vom Finanzamt nichts zurück.
Das wird dann zu einem Problem wenn der Händler insolvent wird und ich ihm die MwSt gezahlt habe (völlig zu unrecht da so nicht vorgesehen).
So ist es meinem Nachbarn ergangen und wir haben händeringend versucht „seine“ MwSt beim Finanzamt zurückzubekommen.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Waylon57

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Re: Quitus fiscal - Forbach - immer noch aktuell?
« Antwort #6 am: 03. November 2018, 20:33:19 »
Ich bin einfach mal guter Dinge, dass meine Autohändler, der im Saarland und Rheinland-Pfalz 10 Niederlassungen betreibt, noch so lange liquide ist, bis ich die deetsche MwSt zurückbekomme-.

Gibt es den zu dem Thema irgendwelche Gesetzt oder Verordnungen, die ich dem Autohändler unter die Nase halten kann?


Offline Welferdinger

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Re: Quitus fiscal - Forbach - immer noch aktuell?
« Antwort #7 am: 04. November 2018, 04:57:38 »
Hallo,

nach  § 4 Nr. 1b UStG (Umsatzsteuergsetz) ist die Lieferung unter den oben schon genannten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Allerdings ist Voraussetzung, daß der Lieferort im EU-Ausland , in diesem Falle Frankreich liegt, und die Ware tatsächlich dahin verbracht wird.
Genau das ist eben der Knackpunkt. Der Händler muss umsatzsteuerfrei liefern. Er muss aber gegenüber dem deutschen Finanzamt nachweisen, daß das Fahrzeug nach wirklich nach Frankreich verbracht wurde. Dafür muss er Nachweise beibringen (z. B. Kopie des quitus fiscal oder carte grise). Kann er das nicht, ist er gegenüber dem deutschen Finanzamt der Steuerschuldner. Da es schon öfter Fälle gab, bei denen trickreiche Kunden das Fahrzeug einfach in Deutschland angemeldet haben, um die MwSt.  zu sparen oder das Fahrzeug Monate lang gar nicht anmelden, hat der Händler das Steuerrisiko.
Das vorläufige Einbehalten der MwSt. - als Pfand- ist eine Vorsichtsmaßnahme, die auf schlechten Erfahrungen beruht.


Offline Waylon57

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Re: Quitus fiscal - Forbach - immer noch aktuell?
« Antwort #8 am: 20. November 2018, 15:51:24 »
Ich wollte nochmals eine Rückmeldung geben, wie lange die Sache in Forbach gedauert hat.

Alle benötigten Unterlagen wurden am 14.11. im Zimmer 13 in Forbach abgegeben und am gestrigen Tag haben wir per Mail die Info bekommen, dass der Quitus Fiscal am Freitag abgeholt werden kann.

Offline Der Suchende

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Re: Quitus fiscal - Forbach - immer noch aktuell?
« Antwort #9 am: 20. November 2018, 17:53:16 »
Bei mir war es genauso!
Abgegeben am 14.11.  und heute Mittag die Info per Mail, dass ich am Freitag kommen kann.

Gruß